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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Schlüter <admin AT web-data-master.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel
  • Date: Fri, 10 Sep 2010 01:29:02 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>



wo hast du denn das mit der Bestattung am Hauptwohnsitz her? Es gibt keinerlei Vorschriften an welchem Ort ein Verstorbener beerdigt werden muss, dies kann im Testament oder von den Erben bestimmt werden. So gibt es momentan einen "Beerdigungstourismus" nach Holland, da dort die Kosten für das Begräbnis wesentlich geringer sind.

Auch wird niemand in seiner Entscheidung beeinträchtigt wo er wohnen möchte, es ist ja nicht so das diese Zweitwohnsitzsteuer jetzt der einzigste Kostenunterschied zwischen diversen Wohnorten/-gegenden ist. Es könnte sich ja auch niemand auf dieser Artikel des Grundgesetzes berufen weil in Stadtteil X die Miete wesentlich höher ist als in Stadtteil Y, und er nun so in seiner Freizügigkeit eingeschränkt sei....

Und von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, verlegt jeder Student während seines Studiums seinen regelmäßigen Hauptaufenthaltsort an den Studienort, und bezeichnet die eigene Wohnung/Zimmer dann als seinen Nebenwohnsitz, während sein Hauptwohnsitz weiterhin das Kinderzimmer im Elternhaus sein soll? Da sollte es doch eigentlich logisch sein, das der Studienort eben zeitweise der Hauptwohnsitz ist, schließlich ist es der Ort an dem man sich hauptsächlich aufhält. Da wird also der Wohnraum für den man Miete bezahlt als Nebenwohnsitz bezeichnet, während das Kinderzimmer, das während der Abwesenheit von der Mutter als Bügelzimmer benutzt wird, und für das keine Miete gezahlt wird, als Hauptwohnsitz gelten soll.... Es gibt Regeln nach denen die Einteilung des Haupt- und der Nebenwohnsitze bestimmt werden, und ich würde jede Wette eingehen das bei den meisten Studenten mit Nebenwohnsitz am Studienort eine Überprüfung ergeben würde das der Wohnsitz am Studienort der Hauptwohnsitz ist, und der Student dies dementsprechend ummelden müsste... Gut, diese Gruppe kann die Zweitwohnungssteuer dann zurecht als eine "Strafsteuer" ansehen, oder eben diesen regelwidrigen Umstand beseitigen.... so gesehen ist diese Zweitwohnsitzsteuer doch eine gute Sache... So hat jeder noch die Wahl ob er sich den Luxus eines Regelbruchs leisten will, oder ob er seinen Hauptaufenthaltsort nun wirklich als Hauptwohnsitz anmeldet.... wenn man jetzt jeden Einzalfall genau überprüfen würde, würde dieser Luxus wegfallen, zudem müsste dann ja auch irgendwie eine Gebühr zur Finanzierung dieser Nachprüfungen erhoben werden....

Das dadurch dann etwaige Mitgliedschaften bei Vereinen/Kreisverbänden sich auch ändern, kann man dann doch nicht der Zweitwohnsitzsteuer anlasten, sondern eher den Satzungen der jeweiligen Vereinen/Organisationen. Auch da mal gesehen, wieviel Piraten sind in Münster aktiv, teilweise auch auf kommunaler Ebene, weil sie in Münster studieren, werden aber teilweise anderes Landesverbänden zugeordnet, weil sie dort noch als Hauptwohnsitz gemeldet sind.

klar, es gibt natürlich auch einige wenige bei denen der Zweitwohnsitz in Münster faktisch wirklich nur ein Zweitwohnsitz ist, und die nun nicht wirklich einfach ummelden können. Gut, die können sich jetzt bei denen bedanken die jahrelang ihren Hauptwohnsitz als Zweitwohnsitz ausgegeben hatten, und somit der Stadt jährlich einen 7 stelligen Betrag an Finanzausgleich unter den Kommunen so vorenthalten hatten. Wenn sich alle entsprechend richtig umgemeldet hätten, würde kein Bedarf an einer solchen Steuer entstehen.

Im Grunde gibt es doch nur 2 Arten von Orten die eine solche Steuer einführen. Erstmal die Orte mit einem hohen Anteil an Ferienwohnungen die allesamt als Zweitwohnungen gelten, die Städte hier also für die Pflege und Instanthaltung der Straßen zu diesen Häusern sorgen müssen und sich so eben über die Steuer entsprechend die Unkosten wieder reinholen. Und eben andererseits Städte mit einem hohen Anteil an Studenten die dort als Nebenwonsitz angemeldet sind, obwohl es ihr derzeitiger Lebensmittelpunkt ist. Eben weil diese Gruppe auch die städtische Infrastruktur wie Bäder/Stadtbücherei/Parkanlagen etc intensiv mitnutzt, ohne das hier ein entsprechender Finanzausgleich stattfindet. Durch diese falschen Angaben bezüglich haupt- und Nebenwohnsitz entstehen diesen Städten so jährliche Mindereinnahmen in Mio. Höhe. Da jetzt eine solche Steuer einzuführen trifft doch dann hauptsächlich die Verursacher dieser Mindereinahmen, und es handelt sich um einen kleinen Teil der jeweiligen Bevölkerung dieser Städte. Oder sollen diese Mindereinnahmen jetzt wieder auf die ganze Bevölkerung umgelegt werden, oder besser noch auf diejenigen die in der jeweiligen Stadt den Hauptwohnsitz gemeldet haben?

So finde ich es jetzt unsinnig gegen die, im Grunde berechtigte, Zweitwohnungssteuer auf kommunaler Ebene zu wettern. Sinnvoller wäre es sich jetzt für die Beseitigung der Ausgangsproblematik einzusetzen, also das z.B. der Verteilerschlüssel für den Finanzausgleich für die Kommunen neben dem Hauptwohnsitz auch die Nebenwohnsitze berücksichtigt, denn dann würde dieser Nachteil für die Städte mit hohem Anteil an Nebenwohnsitzen erst garnicht auftauchen.

Also die Ursachen für eine Problematik angehen, nicht die berechtigten Folgen bekämpfen.




Peter Horstmann schrieb:
Martin Schlüter schrieb:

wo ist denn das Problem für einen Studenten dann Münster als ersten Wohnsitz zu bestimmen, und sich diese Steuer dann sparen können... schließlich wohnt der Student während seines Studiums doch auch in Münster, und nutzt dabei die kommunalen steuerfinanzierten Einrichtungen/Angebote etc...

Das Problem ist
a) der Zwang. Wer nicht freiwillig wechselt - und damit z. B. den Wohnort der Familie verläßt - der muss zahlen.

b) Es hat es durchaus verschiedene Konsequenzen, wo man seinen 1. Wohnort hat. Das gilt nicht nur für z. B. piratische Kreisverbände und andere Vereine, sondern hat z. B. so kuriose Folgen, wie dass man nicht mehr "zu Hause" beerdigt wird, sondern an seinem Erst-Wohnsitz.
und warum sollte jemand der sich neben einem Anwesen auf dem Land auch noch eine Stadtwohnung hält dann nicht eine solche Steuer zahlen, jemand der sich wirklich 2 oder mehr Wohnsitze leisten kann, dem tuts doch nicht weh...

Ok, das war sicherlich ironisch gemeint. Aber für alle anderen, die sowas
ernst meinen könnten:

Szene: eine Familie mit 3 Kinden, die alle studieren, da sie mit ihrem Abi-Schnitt von 1.0 sonst viele Möglichkeiten verschenken würden ... ... da die Kinder zu unterschiedlichen Semestern nach Münster kamen, wohnen sie derzeit nicht in einer WG, sondern sind über die Stadt verteilt ... das tut dann weh. Neben den drei Mieten und drei Unterhaltskosten muss nun auch drei Mal Strafsteuer gezahlt werden.
und eine Einschränkung der Freizügigkeit nach Art. 11 GG sehe ich auch nicht, denn durch eine solche Steuer wird doch niemand daran gehindert seinen Wohnsitz oder einen zusätzlichen Wohnsitz nach Münster zu verlegen....

Das ist so herum richtig ... gehindert wird niemand. Man wird aber dafür bestraft, wenn man es nicht tut. Die freie Entscheidung, wo man wohnen möchte, wird damit beeinträchtigt. Das wäre so, als würde man eine Strafsteuer für Nichtwähler einführen. Natürlich bliebe jedem das Recht wählen zu gehen, das würde dann auch nicht beeinträchtigt. Das Recht nicht wählen zu gehen würde dann aber eingeschränkt.

Ich hoffe das erklärt etwas die Problematik

LG
Peter
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