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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel


Chronologisch Thread 
  • From: Peter Horstmann <info AT peterhorstmann.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel
  • Date: Thu, 9 Sep 2010 23:15:06 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Martin Schlüter schrieb:

>wo ist denn das
>Problem für einen Studenten dann Münster als ersten Wohnsitz zu
>bestimmen, und sich diese Steuer dann sparen können... schließlich
>wohnt der Student während seines Studiums doch auch in Münster, und
>nutzt dabei die kommunalen steuerfinanzierten Einrichtungen/Angebote
>etc...

Das Problem ist

a) der Zwang. Wer nicht freiwillig wechselt - und damit z. B. den Wohnort der
Familie verläßt -
der muss zahlen.

b) Es hat es durchaus verschiedene Konsequenzen, wo man seinen 1. Wohnort
hat. Das gilt nicht nur für z. B. piratische Kreisverbände und andere
Vereine, sondern hat z. B. so kuriose Folgen, wie dass man nicht mehr "zu
Hause" beerdigt wird, sondern an seinem Erst-Wohnsitz.

>und warum sollte jemand der sich
>neben einem Anwesen auf dem Land auch noch eine Stadtwohnung hält dann
>nicht eine solche Steuer zahlen, jemand der sich wirklich 2 oder mehr
>Wohnsitze leisten kann, dem tuts doch nicht weh...

Ok, das war sicherlich ironisch gemeint. Aber für alle anderen, die sowas
ernst meinen könnten:

Szene: eine Familie mit 3 Kinden, die alle studieren, da sie mit ihrem
Abi-Schnitt von 1.0 sonst viele Möglichkeiten verschenken würden ...
... da die Kinder zu unterschiedlichen Semestern nach Münster kamen, wohnen
sie derzeit nicht in einer WG, sondern sind über die Stadt verteilt ... das
tut dann weh. Neben den drei Mieten und drei Unterhaltskosten muss nun auch
drei Mal Strafsteuer gezahlt werden.

>und eine Einschränkung der Freizügigkeit nach Art. 11 GG sehe ich auch
>nicht, denn durch eine solche Steuer wird doch niemand daran gehindert
>seinen Wohnsitz oder einen zusätzlichen Wohnsitz nach Münster zu
>verlegen....

Das ist so herum richtig ... gehindert wird niemand. Man wird aber dafür
bestraft, wenn man es nicht tut. Die freie Entscheidung, wo man wohnen
möchte, wird damit beeinträchtigt.
Das wäre so, als würde man eine Strafsteuer für Nichtwähler einführen.
Natürlich bliebe jedem das Recht wählen zu gehen, das würde dann auch nicht
beeinträchtigt. Das Recht nicht wählen zu gehen würde dann aber eingeschränkt.

Ich hoffe das erklärt etwas die Problematik

LG
Peter




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