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muenster - Re: [MS Piraten] Nachrücken Rat/ Umzug

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Nachrücken Rat/ Umzug


Chronologisch Thread 
  • From: Niels-Arne Münck <n_muen01 AT uni-muenster.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Nachrücken Rat/ Umzug
  • Date: Thu, 09 Sep 2010 15:53:59 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Westfaelische Wilhelms-Universitaet Muenster

Kleines Wort zur Transparenz:

Die Transparenz hat uns überhaupt ermöglicht, schon zu reagieren, weil aus
Marcos Facebookseite bereits ersichtlich war, dass er einen Job in GE gekriegt
hat :-)

Ums zusammenzufassen: Marco zieht weg, Pascal überlegt ob er aufrückt, wenn er
nicht aufrückt, rückt Markus auf. In einer Stadt im Rat zu sitzen, in der man
nur pro forma wohnt find ich hat ein gewisses "Gschmäckle"

Ich habe Pascal und Markus gebeten Dienstag aufm Stammtisch zu erscheinen,
damit wir das regeln können. In der Zwischenzeit informiere ich mich über die
Formalien.

Bis zur nächsten Ratssitzung haben wir das zumindest intern unter Dach und
Fach, dann kann sich der Nachfolger schonmal einweihen lassen. Die Idee find
ich gut

ums mit Frau Ruge zu sagen

Alles wird Gut!

Niels


Markus Barenhoff schrieb am 2010-09-09:
> Moin!

> Am 9. September 2010 14:01 schrieb Bastian Greshake
> <bgreshake AT googlemail.com>:
> > Hi,

> > Am 09.09.2010 um 13:59 schrieb Florian Grunert:

> >> dann muss entweder sich jmd. bereit erklären, wer diese Arbeit im
> >> Rat übernimmt  und anschließend von den Mitgliedern neugewählt
> >> werden?

> >> Das wäre doch die Lösung, die auch mit dem Parteigesetz
> >> harmonieren würde.


> > so weit ich weiss ist das Kommunalwahlrecht da ziemlich
> > erbarmungslos: Es können nur Leute von der Liste nachrücken, anders
> > geht es nicht. Und genau die Liste ist, wie Johannes schon
> > anmerkte, durch Umzüge etc. zusammengeschrumpft.


> Richtig:
> § 45 (Fn 9) KWahlG NRW:

> (1) Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder die Annahme der Wahl
> ablehnt oder wenn ein Vertreter stirbt oder sonst aus der Vertretung
> ausscheidet, so wird der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei
> oder Wählergruppe besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl
> aufgetreten ist; ein späterer Wechsel der Zugehörigkeit des
> Ausgeschiedenen zur Partei oder Wählergruppe bleibt unberücksichtigt.
> Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die
> aus der Partei oder Wählergruppe, für die sie bei der Wahl
> aufgestellt
> waren, ausgeschieden sind oder in der gemäß § 38 vorgesehenen Form
> auf
> ihre Anwartschaft verzichtet haben. Wer die Annahme der Wahl im
> Wahlbezirk oder die Wahl gemäß der Reserveliste ablehnt, kann nicht
> bzw. nicht erneut aus der Reserveliste berufen werden. Ist der nach
> Satz 1 Ausgeschiedene bei der Wahl nicht als Bewerber für eine Partei
> oder Wählergruppe aufgetreten oder ist die Reserveliste erschöpft, so
> bleiben die betreffenden Sitze unbesetzt; die gesetzliche
> Mitgliederzahl vermindert sich entsprechend. Der Ersatzbewerber für
> einen im Wahlbezirk aufgestellten und dort nicht gewählten Bewerber
> wird bei der Listennachfolge nicht berücksichtigt. An die Stelle des
> nach Satz 1 Ausgeschiedenen tritt der für ihn auf der Reserveliste
> aufgestellte Ersatzbewerber, falls ein solcher nicht benannt ist, der
> auf der Reserveliste der Reihenfolge nach nächste Bewerber. Wenn der
> bei der Listennachfolge zu berücksichtigende Ersatzbewerber oder
> Bewerber die Wählbarkeit verloren hat, gestorben ist oder die Annahme
> der Wahl abgelehnt hat, gilt Satz 6 entsprechend.

> (2) Der Wahlleiter stellt unverzüglich nach Ausscheiden des
> bisherigen
> Vertreters den Nachfolger oder das Freibleiben des Sitzes fest und
> macht dies öffentlich bekannt. § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 3 und § 41
> finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass an die Stelle
> des
> Beschlusses der Vertretung die Entscheidung des Wahlleiters tritt.

> Quelle:

> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=4752&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Kommunalwahlgesetz#det0


> Gruss
> Markus
> _______________________________________________
> Muenster mailing list
> Muenster AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/muenster

--
Diplom-Biologe Niels-Arne Münck
Institut für Immunologie
Universitätsklinikum Münster
Röntgenstraße 21
48149 Münster
Germany
Phone: +49 (0)2 51 / 83-52948




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