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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Google Street view

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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Re: [MS Piraten] Fwd: Google Street view


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian Greshake <bgreshake AT googlemail.com>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Google Street view
  • Date: Thu, 29 Apr 2010 21:45:34 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>


Am 29.04.2010 um 21:09 schrieb Martin Schlüter:

> und der §59 UrhG greift hier ja nicht wirklich, alleine weil dazu die
> Kamera der Streetview Fahrzeuge zu hoch angebracht ist und dementsprechend
> auch Dinge aufnimmt die, nach Definition und allgemeiner Auslegung des
> §59UrhG, nicht öffentlich einsehbar sind... ggf. könnte man sogar diese
> Autos selber schon als "unerlaubte" Hilfsmittel ansehen... auch muss man
> bedenken das der §59 UrhG ein Schrankenparagraph ist, also lediglich
> definiert wo ein anderes Urheberrecht endet, andere Rechte wie
> Persönlichkeitsrechte werden dabei nicht wirklich berücksichtigt.... und
> nicht zu vergessen die Anforderung "bleibend" im §59UrhG...

Die meisten Bauwerke dürften ziemlich bleibend sein. Aber du hast natürlich
recht, dass der 59er nichts mit den Personen zu tun hat. Ist aber die
Grundlage dafür wieso Google zumindest in dem Punkt der allgemeinen Aufnahmen
erstmal recht hat (Personen aussen vor). Ich persönlich erkenne auch kein
verbotenes Hilfsmittel mit dem Auto, aber darüber kann man sicher streiten
und im Endeffekt müssten das wohl Juristen klären in wie weit der Tatbestand
da erfüllt ist.

> und beim §23 KunstUrhG sollte man den 2. Absatz auch mal beachten....
> den dieser untersagt eine Verbreitung/Veröffentlichung wenn berechtigte
> Interessen der Abgebildeten verletzt werden.... und gerade solche Bilder
> kennt doch jeder aus streetview, da berichtet ja auch teilweise die Presse
> drüber...

Auch das ist wieder sehr schwammig. Wo fängt berechtigtes Interesse an? Ich
rieche eine Einzelfallentscheidung. ;)

> auch wenn Streetview legal sein sollte, sollte man sich doch mal überlegen
> ob es wirklich im Sinne der damaligen Gesetzgebung ist oder doch Grenzen
> überschritten hat...

Ob das im Sinne der damaligen Gesetzgebung war kann ich nicht sagen. Ich bin
mir aber ziemlich sicher, dass der Nutzen in dem Fall die Risiken (zumindest
für mich) überwiegt. Wie das mit jeder Technik halt ist.

> aber das ganze betrifft ja jetzt nur die Fotoaufnahmen bei streetview,
> jetzt neu hinzugekommen ist ja nun das Scannen nach WLANs und deren
> Erfassung, und wer weis wie weit die da Daten gesammelt haben, ob bei
> offenen WLANs ganze Netzwerke gescannt wurden, oder gar auch Daten
> angesehen wurden.... ob bei geschützten WLANs ggf. sogar versucht wurde
> den Schutz zu umgehen um die Netzwerke zu scannen... und nu bin ich ja
> mal gespannt welcher § das systematische scannen und erfassen von WLAN, die
> ja noch eher als eine dynamische IP als personenbezogene Daten anzusehen
> sind, erlauben soll....

Balu hat schon gesagt welche Daten Google mitschneidet. Für mich ist eine
SSID ganz sicher nicht personenbezogen, niemand zwingt mich dazu, dass ich
dort einen Realnamen oder überhaupt etwas zurückverfolgbares eintrage. Und da
finde ich den Vergleich mit den Fenstern ziemlich passend: Wenn ich nicht
will, dass Leute in mein Wohnzimmer im Erdgeschoss schauen, dann muss ich
Gardinen aufhängen. Wenn ich nicht will, dass meine SSID sichtbar ist, dann
muss ich sie halt nicht publishen oder nutze gleich das gute alte Kabel.

Liebe Grüße,
Bastian

// Bastian Greshake
// Bernhard-Ernst-Str. 21
// 48155 Münster
// cell: +49 176 213 044 66
// http://www.ruleofthirds.de







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