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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Google Street view

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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Re: [MS Piraten] Fwd: Google Street view


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Schlüter <admin AT web-data-master.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Google Street view
  • Date: Thu, 29 Apr 2010 21:09:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>


Bastian Greshake schrieb:
Hi,

Am 29.04.2010 um 19:22 schrieb Martin Schlüter:

und wie könnte man z.B. noch glaubwürdig gegen Kameras auf öffentlichen
Plätzen argumentieren wenn man sagt das Streetview kein Problem sei... bei
beiden Möglichkeiten kann man ja argumentieren das eine Person vor Ort ja das
selbe sehen kann... der Unterschied ist dann aber das die Person dieses
nicht wirklich unbegrenzt speichert und auch nur weniger detailiert
wiedergeben kann

Ich sehe da schon einen Unterschied ob permanent ein Video aufgezeichnet wird oder ob Google oder jemand anderes durch die Stadt zieht und _einmal_ oder auch in regelmässigen Abständen Panorama-Fotos macht. Und Google und auch jeder andere kann sich in meinen Augen da ziemlich gut auf § 59 UrhG beziehen. Natürlich gilt es dabei die Persönlichkeitsrechte zu beachten. Aber auch dafür macht § 23 KunstUrhG eine passende Ausnahme für «Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen» und das scheint mir bei Streetview so ziemlich der Fall zu sein.
Bei Überwachungskameras ist es eben genau andersrum, es geht konkret darum
Personen zu kontrollieren.

nein... es geht doch auch nur darum Plätze/Orte zu überwachen, keine einzelne Person.... und im gegensatz zu Streetview werden bei einer Überwachungskamera die Aufnahmern nicht automatisch auch veröffentlicht....

und der §59 UrhG greift hier ja nicht wirklich, alleine weil dazu die Kamera der Streetview Fahrzeuge zu hoch angebracht ist und dementsprechend auch Dinge aufnimmt die, nach Definition und allgemeiner Auslegung des §59UrhG, nicht öffentlich einsehbar sind... ggf. könnte man sogar diese Autos selber schon als "unerlaubte" Hilfsmittel ansehen... auch muss man bedenken das der §59 UrhG ein Schrankenparagraph ist, also lediglich definiert wo ein anderes Urheberrecht endet, andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte werden dabei nicht wirklich berücksichtigt.... und nicht zu vergessen die Anforderung "bleibend" im §59UrhG...

und beim §23 KunstUrhG sollte man den 2. Absatz auch mal beachten.... den dieser untersagt eine Verbreitung/Veröffentlichung wenn berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden.... und gerade solche Bilder kennt doch jeder aus streetview, da berichtet ja auch teilweise die Presse drüber...

auch wenn Streetview legal sein sollte, sollte man sich doch mal überlegen ob es wirklich im Sinne der damaligen Gesetzgebung ist oder doch Grenzen überschritten hat...

aber das ganze betrifft ja jetzt nur die Fotoaufnahmen bei streetview, jetzt neu hinzugekommen ist ja nun das Scannen nach WLANs und deren Erfassung, und wer weis wie weit die da Daten gesammelt haben, ob bei offenen WLANs ganze Netzwerke gescannt wurden, oder gar auch Daten angesehen wurden.... ob bei geschützten WLANs ggf. sogar versucht wurde den Schutz zu umgehen um die Netzwerke zu scannen... und nu bin ich ja mal gespannt welcher § das systematische scannen und erfassen von WLAN, die ja noch eher als eine dynamische IP als personenbezogene Daten anzusehen sind, erlauben soll....
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