muenster AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Münster/ NRW
Listenarchiv
- From: Sebastian Kroos <wastlhammer AT gmail.com>
- To: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [MS Piraten] Fwd: [Piraten NRW] NRW-Basis
- Date: Tue, 2 Mar 2010 15:24:02 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
- List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Jens Seipenbusch <seipenbusch AT web.de>
Datum: 2. März 2010 14:21
Betreff: Re: [Piraten NRW] NRW-Basis
An: NRW Nordrhein-Westfalen <Nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de>
Hallo Klaus,
ich habe mir natürlich den gesamten §7 vor Augen geführt. In (1) steht,
'können', d.h. im wesentlichen, dass sie es nicht 'müssen'. Heisst aber
im (falschen) Umkehrschluss m.E. nicht, dass sie es verhindern können,
wenn es auf anderen zulässigen Wegen passiert.
Dort steht eben nicht, dass es eine grundsätzliche Zustimmungspflicht gibt.
In (2) steht eigentlich klipp und klar, wie eine Untergliederung
aussieht, wenn sie denn geschaffen wird. Damit scheidet m.E. eine
Crew-Gliederung _als alleinansprüchlicher Ersatz_ einer regionalen
Gliederung klar aus. M.a.W. Crews sind ok, aber _als Untergliederung_
des LV (im Sinne des üblichen Gliederungsbegriffs) sind Orts-, Kreis-
und Bezirksverbände vorgesehen und dazu hat der LV auch keinerlei
Spielraum in seiner Satzung.
Falls Crews dazu gedacht sind, die regionale Beteiligung der Mitglieder
im Sinne des Parteiengesetzes sicherzustellen, würde dies im Widerspruch
zu diesem Satz stehen.
Beste Grüße,
Jens
Am 01.03.2010 18:10, schrieb thorres:
Von: Jens Seipenbusch <seipenbusch AT web.de>
Datum: 2. März 2010 14:21
Betreff: Re: [Piraten NRW] NRW-Basis
An: NRW Nordrhein-Westfalen <Nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de>
Hallo Klaus,
ich habe mir natürlich den gesamten §7 vor Augen geführt. In (1) steht,
'können', d.h. im wesentlichen, dass sie es nicht 'müssen'. Heisst aber
im (falschen) Umkehrschluss m.E. nicht, dass sie es verhindern können,
wenn es auf anderen zulässigen Wegen passiert.
Dort steht eben nicht, dass es eine grundsätzliche Zustimmungspflicht gibt.
In (2) steht eigentlich klipp und klar, wie eine Untergliederung
aussieht, wenn sie denn geschaffen wird. Damit scheidet m.E. eine
Crew-Gliederung _als alleinansprüchlicher Ersatz_ einer regionalen
Gliederung klar aus. M.a.W. Crews sind ok, aber _als Untergliederung_
des LV (im Sinne des üblichen Gliederungsbegriffs) sind Orts-, Kreis-
und Bezirksverbände vorgesehen und dazu hat der LV auch keinerlei
Spielraum in seiner Satzung.
Falls Crews dazu gedacht sind, die regionale Beteiligung der Mitglieder
im Sinne des Parteiengesetzes sicherzustellen, würde dies im Widerspruch
zu diesem Satz stehen.
Beste Grüße,
Jens
Am 01.03.2010 18:10, schrieb thorres:
> Hallo Jens
>
> Jens Seipenbusch schrieb:
>> (@Vorstand: zur Kenntnisnahme)
>> Ahoi,
>>
>> Der Beschluß der LMV vom Wochenende zu SÄA U08 ist aus meiner Sicht klar
>> nichtig bzw. muss nicht beachtet werden. Es gibt letztlich keine
>> Zustimmungspflicht des Landesverbandes bei der Gründung von regionalen
>> Untergliederungen, sofern alle Regularien eingehalten werden (Einladung,
>> Bekanntmachung, Öffentlichkeit, Mitgliedschaften, Ablauf).
>>
>
> Darf ich dich bitte einmal um die Kommentierung des § 7 Abs (1) der
> Bundessatung
> ("Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die
> Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen
> Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen
> eines Landes gibt es nur einen Landesverband.")
> bitten.
>
> Dort steht meines Erachtens doch geschrieben, dass die
> Entscheidungsgewalt beim Landesverband liegt.
>
> Grüße,
> thorres
>
>
> Jens Seipenbusch schrieb:
>> (@Vorstand: zur Kenntnisnahme)
>> Ahoi,
>>
>> Der Beschluß der LMV vom Wochenende zu SÄA U08 ist aus meiner Sicht klar
>> nichtig bzw. muss nicht beachtet werden. Es gibt letztlich keine
>> Zustimmungspflicht des Landesverbandes bei der Gründung von regionalen
>> Untergliederungen, sofern alle Regularien eingehalten werden (Einladung,
>> Bekanntmachung, Öffentlichkeit, Mitgliedschaften, Ablauf).
>>
>
> Darf ich dich bitte einmal um die Kommentierung des § 7 Abs (1) der
> Bundessatung
> ("Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die
> Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen
> Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen
> eines Landes gibt es nur einen Landesverband.")
> bitten.
>
> Dort steht meines Erachtens doch geschrieben, dass die
> Entscheidungsgewalt beim Landesverband liegt.
>
> Grüße,
> thorres
>
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Nordrhein-Westfalen mailing list
Nordrhein-Westfalen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/nordrhein-westfalen
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Gruß
Wastl
Klarmachen zum ändern!
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Wastl
- [MS Piraten] Fwd: [Piraten NRW] NRW-Basis, wastlhammer, 01.03.2010
- Re: [MS Piraten] Fwd: [Piraten NRW] NRW-Basis, Jens Seipenbusch, 02.03.2010
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- [MS Piraten] Fwd: [Piraten NRW] NRW-Basis, Sebastian Kroos, 02.03.2010
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