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muenster - Re: [MS Piraten] Aaron, Vorstand und Initiativrecht

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Aaron, Vorstand und Initiativrecht


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Barenhoff <alios AT alios.org>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Aaron, Vorstand und Initiativrecht
  • Date: Thu, 11 Feb 2010 19:36:41 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

On 02/11/2010 06:12 PM, skl8em wrote:
> Hallo ihr alle,
>
> Jeder der Heute nicht den Tag unter einem Stein verbracht hat (oder
> zumindest ein mal auf twitter geschaut hat) weiß wahrscheinlich vom letzten
> Fail unseren lieblings Vorstandmitgliedes Stephan "Aaron" König.
>
> Ich bin leider glaube ich zumindest Formal nicht mehr Mitglied hier- mit dem
> Herzen werde ich es immer bleiben ;)-, aber wäre jemand so nett und ein
> Initiativantrag dem Kreisvorstand stellen der beantragt der (Kreis)Vorstand
> solle für die nächste (Bundes)Vorstandssitzung, Ordnungsmaßnahmen gegen
> Stephan "Aaron" König beantragen. Diese sollten mindestens Enthebung seines
> Amtes, noch lieber Parteiauschlußverfahren.
>
> Begründung (Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch sehe)
>
> Das was er tut ist grob Parteischädigend, noch dazu eventuell illegal
> (Aufruf auf Angriffskrieg), ist in keinster weise weder Satzungskonform noch
> mit seinem Mandat verträglich. Wer sich dessen vergewissern will, kann
> dieses hier lesen
> http://aaron-koenig.blogspot.com/2010/02/zum-jahrestag-der-iranischen-diktatur.html
>
>
> 1. Laut Bundessatzung können Ordnungsmaßnahmen gegen eine Person nur vom
> Bundesvorstand kommen
> http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
> 2. Sowas auf die für die nächste BuVoSitzung beantragen können nur gewählte
> Vorstände
> http://wiki.piratenpartei.de/Geschäftsordnung_des_Bundesvorstandes#Antr.C3.A4ge_zu_einer_Vorstandssitzung<http://wiki.piratenpartei.de/Gesch%C3%A4ftsordnung_des_Bundesvorstandes#Antr.C3.A4ge_zu_einer_Vorstandssitzung>
> 3. Es ist also im Aufgabenbereich des Vorstandes und wir können einen
> Initiativantrag dafür stellen :)
> http://wiki.piratenpartei.de/Kreisverband/Münster/Satzung#Initiativrecht<http://wiki.piratenpartei.de/Kreisverband/M%C3%BCnster/Satzung#Initiativrecht>
>
> Wer würde sich denn daran beteiligen wollen?
>

Ich würde den Antrag unterstützen, aber nur als Verwarnung oder Verweis
- - den Unterschied wollte mir die Bundessatzung nicht erklären. Ich denke
auch das S.A.König sich parteischädigend verhält - allerdings bin ich
mir zum einen nach wie vor nicht sicher und finde es andererseits schwer
zu beurteilen, ob er es mit Vorsatz tut. Dies ist aber Vorraussetzung,
zumindest für ein Ausschlussverfahren. Dies sollte in meinen Augen auch
Voraussetzung für das Verbot der Aussübung eines bestimmten Amtes sein.
Ein weiterer Grund für Verwanung/Verweis ist, dass man diesen mit einer
ganz klaren Aussage verknüpfen könnte: "Denk in Zukunft nach bevor du
postest oder mach kenntlich, dass es sich um deine ganz persöhnliche
Meinung handelt." Sollte er dagegen dann nochmal Verstoßen, wäre dann
durchaus ein Vorsatz zu erkennen. Wie eigentlich schon diesmal,
allerdings entschloss sich der Vorstand beim letzten Mal nicht zu einer
Ordnungsmaßnahme.

my 2
alios


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