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muenster - Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal AT piratenpartei-muenster.de>
  • To: "Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen)" <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten
  • Date: Tue, 13 Oct 2009 16:08:27 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Münster

Bastian Greshake schrieb:
>
> Am 13.10.2009 um 15:46 schrieb Pascal Powroznik:
>
>>> Bei der CDU geht es um was ganz anderes als bei uns. Unsere
>>> Bundessatzung sieht vor das man nur in dem Wahlkreis kandidieren soll
>>> (== muss wenn kann) in dem man gemeldet ist. Wenn sich für einen
>>> Wahlkreis allerdings kein Kandidat findet darf man auch in diesem
>>> antreten obwohl man dort nicht gemeldet ist.
>>>
>> Nein bei der CDU geht es nicht um etwas ganz anderes, es geht genau
>> darum, dass wir auch diskutieren müssen welches Wahlverfahren wir
>> verwenden.
>
> Die CDU hat es aber in ihrer Satzung formuliert welches sie müssen. Wir
> nicht.
>
Ich hab ja nicht geschrieben, dass es genau die gleiche Situation ist;
es geht um die gleiche Grundproblematik des Wahlverfahrens. Ich habe
gerade nur mündliche Zitate über unsere Bundessatzung im Kopf, die uns
einschränkt in der Wahl des Wahlverfahren bzw Auswahl der Kandidaten
abhängig von den vorhandenen Kandidaten.

>>
>>> Das alle Münsteraner Piraten über beide Wahlkreise wählen dürfen ist
>>> natürlich rechtens. Muss allerdings von der Versammlung beschlossen
>>> werden, siehe Dortmund.
>>>
>> Von der "Wahl-Versammlung" kann es eigentlich auch nur bedingt
>> beschlossen werden, da man im Vorfeld zur Versammlung (oder zu mehreren
>> Versammlung) einlädt und damit definiert wer eigentlich zur Versammlung
>> gehört, aber das nur als Randbemerkung.
>
> Man lädt zu 2 Versammlungen zu gleichem Zeit/Ort/etc ein. Auf diesen
> beiden Versammlungen kann dann entschieden werden das man die
> Versammlung zusammen durchführt, mit den bekannten Vorteilen.
>
Ack

>> Aber wie auch immer, wir müssen uns nur auf ein Verfahren einigen... und
>> wenn wir wollen, dass alle Münsteraner beide Dk wählen können, müssen
>> wir uns evtl. noch mit der Rechtsicherheit unserer Bundessatzung
>> rumschlagen.
>
>
> Falsch, unsere Bundessatzung definiert nur wer WÄHLBAR ist. Nicht wer
> Wahlberechtigt ist.
>
Ack. Falsch ausgedrückt und etwas den Überblick verloren... Wer
Wahlberichtigt ist hängt nicht von unserer Bundessatzung ab. Die
Bundessatzung schränkt uns aber bei der Entscheidung ein welches
Wahlverfahren wir wählen, und mit meiner Randbemerkung habe ich daran
rechtliche Zweifel gemeldet.

ciao
Pascal
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