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muenster - Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian Greshake <bgreshake AT googlemail.com>
  • To: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten
  • Date: Tue, 13 Oct 2009 15:58:26 +0200
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  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>


Am 13.10.2009 um 15:46 schrieb Pascal Powroznik:

Bei der CDU geht es um was ganz anderes als bei uns. Unsere
Bundessatzung sieht vor das man nur in dem Wahlkreis kandidieren soll
(== muss wenn kann) in dem man gemeldet ist. Wenn sich für einen
Wahlkreis allerdings kein Kandidat findet darf man auch in diesem
antreten obwohl man dort nicht gemeldet ist.

Nein bei der CDU geht es nicht um etwas ganz anderes, es geht genau
darum, dass wir auch diskutieren müssen welches Wahlverfahren wir verwenden.

Die CDU hat es aber in ihrer Satzung formuliert welches sie müssen. Wir nicht.


Das alle Münsteraner Piraten über beide Wahlkreise wählen dürfen ist
natürlich rechtens. Muss allerdings von der Versammlung beschlossen
werden, siehe Dortmund.

Von der "Wahl-Versammlung" kann es eigentlich auch nur bedingt
beschlossen werden, da man im Vorfeld zur Versammlung (oder zu mehreren
Versammlung) einlädt und damit definiert wer eigentlich zur Versammlung
gehört, aber das nur als Randbemerkung.

Man lädt zu 2 Versammlungen zu gleichem Zeit/Ort/etc ein. Auf diesen beiden Versammlungen kann dann entschieden werden das man die Versammlung zusammen durchführt, mit den bekannten Vorteilen.

Aber wie auch immer, wir müssen uns nur auf ein Verfahren einigen... und
wenn wir wollen, dass alle Münsteraner beide Dk wählen können, müssen
wir uns evtl. noch mit der Rechtsicherheit unserer Bundessatzung
rumschlagen.


Falsch, unsere Bundessatzung definiert nur wer WÄHLBAR ist. Nicht wer Wahlberechtigt ist.

Gruß,
Bastian

// Bastian Greshake
// Bernhard-Ernst-Str. 21
// 48155 Münster
// cell: +49 176 213 044 66
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