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muenster - Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal AT piratenpartei-muenster.de>
  • To: "Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen)" <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] [Grey Pearl-Crew] [5-9 Monkeys-Crew] Landtagswahl NRW | Direktkandidaten
  • Date: Tue, 13 Oct 2009 15:46:09 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Münster

Bastian Greshake schrieb:
> Am 13.10.2009 um 14:28 schrieb Pascal Powroznik:
>
>> *Dürfen alle Münsteraner-Wahlberechtigte über beide Ms-Direktkandidaten
>> abstimmen oder nur über den Dk im eigenen Wahlbezirk. Vgl. aktuelle
>> Presse über die Münsteraner CDU-Kandidaten & wie es die Dortmunder
>> Piraten gemacht haben. Anmerkung: Beide Wahlverfahren sind wohl
>> rechtens. Die Piraten Bundessatzung schränkt uns da aber ein, ob diese
>> Einschränkung des Landeswahlgesetzes seitens einer Partei rechtens ist
>> ist dann noch eine weitere Frage.
>
> Bei der CDU geht es um was ganz anderes als bei uns. Unsere
> Bundessatzung sieht vor das man nur in dem Wahlkreis kandidieren soll
> (== muss wenn kann) in dem man gemeldet ist. Wenn sich für einen
> Wahlkreis allerdings kein Kandidat findet darf man auch in diesem
> antreten obwohl man dort nicht gemeldet ist.
>
Nein bei der CDU geht es nicht um etwas ganz anderes, es geht genau
darum, dass wir auch diskutieren müssen welches Wahlverfahren wir verwenden.

> Das alle Münsteraner Piraten über beide Wahlkreise wählen dürfen ist
> natürlich rechtens. Muss allerdings von der Versammlung beschlossen
> werden, siehe Dortmund.
>
Von der "Wahl-Versammlung" kann es eigentlich auch nur bedingt
beschlossen werden, da man im Vorfeld zur Versammlung (oder zu mehreren
Versammlung) einlädt und damit definiert wer eigentlich zur Versammlung
gehört, aber das nur als Randbemerkung.
Aber wie auch immer, wir müssen uns nur auf ein Verfahren einigen... und
wenn wir wollen, dass alle Münsteraner beide Dk wählen können, müssen
wir uns evtl. noch mit der Rechtsicherheit unserer Bundessatzung
rumschlagen.

Zum Aspekt gehört auch noch, dass ggf. nur im Wahlbezirk Dk sein kann wo
man auch gemeldet ist.

ciao
Pascal
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