muenster AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Münster/ NRW
Listenarchiv
- From: thilchenbach AT aol.com
- To: muenster AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [MS Piraten] Wahlgesetz NRW.
- Date: Tue, 28 Jul 2009 19:00:09 -0400
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
- List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
ich hatte grad auf dem Stammtisch noch zugesagt einen Blick ins Wahlgesetz NRW für die Landtagswahl 2010 zu werfen, um die Frage zu klären, ob man, um überall auf dem Wahlzettel zu erscheinen, auch in jedem Wahlkreis einen Direktkandidaten benötigt, wie bei der Kommunalwahl hier in Münster.
Nun wurde das Wahlgesetz in NRW letztens geändert, so dass man auch in NRW 2 Stimmen (Wahlreis und Landesliste) hat. Somit sollte es wie bei der Bundestagswahl nicht notwendig sein, alle Wahlkreise mit Direktkandidaten zu besetzen, um überall auf dem Wahlzettel zu stehen. (vgl. http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_show_anlage?p_id=8950 )
Nochmal zum nachlesen (auch für den Fall, dass ich es falsch verstanden, oder etwas überlesen habe):
Landeswahlgesetz zu finden unter http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920040121111940779
Landeswahlordnung zu finden unter http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=220040121112040802
Gute Nacht zusammen und bis bald,
Thomas.
ich hatte grad auf dem Stammtisch noch zugesagt einen Blick ins Wahlgesetz NRW für die Landtagswahl 2010 zu werfen, um die Frage zu klären, ob man, um überall auf dem Wahlzettel zu erscheinen, auch in jedem Wahlkreis einen Direktkandidaten benötigt, wie bei der Kommunalwahl hier in Münster.
Nun wurde das Wahlgesetz in NRW letztens geändert, so dass man auch in NRW 2 Stimmen (Wahlreis und Landesliste) hat. Somit sollte es wie bei der Bundestagswahl nicht notwendig sein, alle Wahlkreise mit Direktkandidaten zu besetzen, um überall auf dem Wahlzettel zu stehen. (vgl. http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_show_anlage?p_id=8950 )
Nochmal zum nachlesen (auch für den Fall, dass ich es falsch verstanden, oder etwas überlesen habe):
Landeswahlgesetz zu finden unter http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920040121111940779
Landeswahlordnung zu finden unter http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=220040121112040802
Gute Nacht zusammen und bis bald,
Thomas.
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