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lueneburg - Re: [Lüneburg]Fw: Geschäftsordnung

lueneburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Piraten-Mailingliste Lüneburg

Listenarchiv

Re: [Lüneburg]Fw: Geschäftsordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Rolf Tischer <rolf_tischer AT gdh.de>
  • To: Piraten-Mailingliste Lüneburg <lueneburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Lüneburg]Fw: Geschäftsordnung
  • Date: Tue, 21 Sep 2010 23:49:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/lueneburg>
  • List-id: Piraten-Mailingliste Lüneburg <lueneburg.lists.piratenpartei.de>

Hi,

In der Satzung nennen wir uns Niedersachsen Nord Ost
hier Nord ost Niedersachsen

das zweite gefällt mir pers. besser, aber es sollte einheitlich sein

Ab Wahlen, ist immer wieder vom Landesverband, Landesvorstand die
Rede, ich vermute dass da Kreis stehen soll

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tischer


am Dienstag, 21. September 2010 um 23:02 schrieben Sie:

> Definitionen
> Mehrheiten
> 1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur
> 20%)
> 2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
> 3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen
> (Mitgliederzahl)Stimmen
> 4. Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen
> Stimmen
> Allgemeines
> 1. Jedes Organ der Piraten Nordost Niedersachsen gibt sich
> eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in
> diese Geschäftsordnung integriert ist.
> 2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher
> Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder
> aufgehoben werden.
> 3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und
> zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
> 4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies
> soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder
> widersprechen, sondern dient einer vereinfachten,
> vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.
> Landesparteitag
> Tagesordnung
> 1. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine
> Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert
> werden.
> Tagungsleitung
> 1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine
> Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener
> Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann
> jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
> 2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche
> Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen,
> befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt
> und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die
> Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten
> bestimmen.
> 3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf
> und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen.
> Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der
> Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet
> sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für
> geschlossen.
> 4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom
> Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
> 5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung,
> Wahlleiter und / oder -helfer sein.
> 6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente
> entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder
> Redezeit kürzen.
> 7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für
> den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen,
> die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf
> Dauer stören, können< aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
> 1.Bei Mitgliedern entscheidet der Vorstand über den
> Ausschluss von der Mitgliederversammlung.
> Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der
> Tagungsleitung.
> 2.Bei Nichtmitgliedern entscheidet die Tagungsleitung.
> Wahlen
> 1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim
> statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der
> Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem
> Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
> 2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle
> stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die
> bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten
> werden.
> 3. Bei allen Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige
> Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit.
> Enthaltungen werden als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert
> aufgeführt.
> 4. Bei allen Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und
> ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit
> mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen
> gültigen Stimmen.
> 5. Für den Landesvorstand


> werden zunächst Vorsitzender,
> stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser
> Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen
> werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden
> die Beisitzer gewählt. Gewählt ist jeder Kandidat, der die
> einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
> 6. Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das
> wählende Gremium befragt werden.
> 7. Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für
> eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf
> Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen
> Verfahrens beschließen.
> 8. Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:
> 1. Mehrheitsabstimmung
> 1. Der Wähler hat eine Stimme und wählt
> eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden
> Alternativen.
> 2. Gewonnen hat die Alternative, die mit
> den meisten Stimmen die erforderliche
> Mehrheit erreicht hat.
> 3. Wird die erforderliche Mehrheit nicht
> erzielt, so findet eine Stichwahl
> zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen
> erhalten haben.
> 4.Wird nach einer Stichwahl die
> erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so
> entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.
> 2. Alternativabstimmung durch Zustimmung A
> 1. Alle Alternativen sind auf einem Wahlzettel
> gelistet.
> 2. Der Wähler hat eine Stimme pro wählbarer
> Alternative.
> 3. Pro Alternative kann mit Ja, Nein oder
> Enthaltung abgestimmt werden.
> 4. Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit
> dem höchsten Mehrheitswert erreicht.
> 5. Können mehrere Alternativen gleichzeitig gewählt werden (z.B.
> Wahlen zu Beisitzern), so gelten die Alternativen als gewählt, die
> die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Erreichen mehr
> Alternativen die erforderliche Mehrheit als gewählt werden können,
> so gelten die Alternativen nach der Höhe der erreichten Mehrheit als
> gewählt, bis die Anzahl der maximal möglichen wählbaren Alternativen
> erreicht ist. Bei Bedarf wird eine Stichwahl durchgeführt.
> 3.Alternativabstimmung durch Zustimmung B
> 1.Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder
> Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen
> können.
> 2. Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
> 3. Kommt es nach dem Verfahren nach Alternativabstimmung A zu einer
> Patt-Situation, so entscheidet in diesem Fall die Zweitstimme über die
> priorisierte Alternative.
> 4. Alternativabstimmung durch Zustimmung C
> 1. Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder
> Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen
> können.
> 2. Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
> 3. Zur Auswertung werden die Alternativen nach der Anzahl der Zweitstimmen
> sortiert.
> 4. Es haben die Alternativen gewonnen, die nach dieser Sortierung
> mit der Erststimme die erforderliche Mehrheit erreicht haben, bis
> die Anzahl der maximal möglichen, wählbaren Alternativen erreicht ist.

> Wahlen zu Listen
> 1. Kandidaten für Listen werden bei Landesparteitagen aufgestellt.
> 2. Auf dem Stimmzettel dürfen maximal drei der zu vergebenden
> Stimmen einem einzelnen Kandidaten gegeben werden.
> 3. Pro Stimmzettel dürfen höchstens die (Anzahl der Kandidaten
> zuzüglich eins) Stimmen verteilt werden.
> 4. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mindestens fünf Stimmen erhält.
> 5. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl zwischen den
> stimmgleichen Kandidaten durchgeführt.
> 6. Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich durch die Anzahl der
> auf einen Kandidaten abgegebenen Stimmen. Je mehr Stimmen ein
> Kandidat erhalten hat, desto höher ist sein Listenplatz.
> 7. Wenn ein Kandidat auf der Liste nicht mehr kandidiert, so rückt
> der nachkommende Kandidat um einen Platz auf.
> Geschäftsordnungsanträge
> 1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag
> einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch
> Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind
> Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
> 2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
> 1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
> 2. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
> 3. Antrag auf sofortige Abstimmung,
> 4. Antrag auf Vertagung,
> 5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
> 6. Antrag auf Unterbrechung,
> 7. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
> 8. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
> 9. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (wobei dieser Antrag
> nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).
> 3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren
> Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
> 4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem
> Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso
> lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit
> einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede,
> so gilt der Antrag als angenommen.
> Anträge
> 1. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverband Nordost
> Niedersachsen.
> 2. Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der
> Landesgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der
> Einladung zugeleitet werden können.
> 3. Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung
> eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch
> Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und
> Alternativanträge sind immer möglich.
> 4. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei
> Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
> 5. Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das
> gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur
> Abstimmung gebracht werden.
> Öffentlichkeit
> 1. Der Landesparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag
> von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des
> Landesvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen
> Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte,
> insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.
> Protokoll
> 2. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie
> muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse
> enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie
> dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.
> Delegiertenkonferenz
> 1. Es gilt vorbehaltlich die Geschäftsordnung des Landesparteitags.
> Schiedsgericht
> 1. Noch keine Geschäftsordnung vorhanden.
> Vorstand
> Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
> 1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Landessatzung zusammen.
> 2. Der Landesvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des
> Landesparteitages bzw. der Delegiertenkonferenz alle Belange des
> Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Landesverbandes
> zusammenhängen.
> 3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination
> der Landesparteitage bzw. Delegiertenkonferenzen.
> Aufgaben der Vorstandsmitglieder
> Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere
> Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung:
> Vorstandsvorsitzender
> 1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe mit dem
> Vorstand als Mittel den Landesverband zu koordinieren.
> Stellvertretender Vorsitzender
> 1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den
> Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten.
> Schatzmeister
> 1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der
> finanziellen Mittel des Landesverbandes Nordost Niedersachsen.
> Beisitzer
> 1. Übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und
> Fähigkeiten entsprechend.
> sonstiges Vorstand
> 1.Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei
> vergeben werden.
> 2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein
> anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
> 3. Der Landesvorstand tritt mindestens monatlich zusammen. Sofern
> keine besonderen Umstände bestehen sind die Diskussionen nach
> öffentlich zu führen oder zumindest Parteimitglieder als Zuhörer / Gäste
> zuzulassen.
> 4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter
> bestimmt. Es wird über die Sitzung ein Protokoll angefertigt und
> veröffentlicht.
> 5. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum
> Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
> Kassenprüfung
> 1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
> 2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt
> werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
> 3. Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.



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