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loerrach - [Piraten Loerrach] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen

loerrach AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Piraten aus dem Landkreis Lörrach

Listenarchiv

[Piraten Loerrach] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen


Chronologisch Thread 
  • From: Tobias Zawisla <mailinglisten AT tobiaszawisla.de>
  • To: bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de, konstanz AT lists.piratenpartei.de, Liste der Piraten Schwarzwald-Baar-Heuberg <villingenschwenningen AT lists.piratenpartei.de>, "Ortsgruppe Offenburg (Baden-Württemberg)" <offenburg AT lists.piratenpartei.de>, Lörrach Mailinglist Piraten <loerrach AT lists.piratenpartei.de>, freiburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Piraten Loerrach] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 18:46:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/loerrach>
  • List-id: Piraten aus em Landkreis Lörrach <loerrach.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

Die BzV Schatzmeister und der Landesschatzmeister haben Regelungen für die Kostenübernahme ausgearbeitet, der Bezirksvorstand Freiburg hat diese Regelungen für den Bezirksverband per Umlauf beschlossen.

Wir bitten euch diese zu beachten. :)

============================================================
Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen

Generell gilt: Anträge sind _VOR_ Kostenanfall zu stellen. Dabei _MUSS_
sich der Antragsteller an die jeweiligen Regelungen für Anträge halten.
Insbesondere muss auf die Form geachtet (ein Tweet ist _KEIN_ Antrag)
werden und möglicherweise bestehende Fristen müssen eingehalten werden.
Ablehnungen einer unter- oder übergeordneten Gliederung zur
Kostenübernahme sind bei Beantragung mitzuteilen, ansonsten ist eine
Kostenübernahme nicht möglich. Generell sollten die Anträge zuerst der
untersten zuständigen Gliederung vorgetragen werden.

1. Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen wie Infoständen, Demos, etc. werden folgende Kosten
von der Partei übernommen:
* Anmeldekosten
* Bearbeitungsgebühren
* Miete
* Nebenkosten

* Regeln, die einzuhalten sind, um eine Kostenübernahme zu bekommen:
** Die Kostenübernahme ist unter Beachtung der geltenden Regelung zur
Antragstellung beim Vorstand der untersten zuständigen Gliederung zu
beantragen. Insbesondere muss der Vorstand über das Ziel und die
erwarteten Kosten der Veranstaltung informiert werden.
** Nachträglich eingereichte Rechnungen werden nicht bezahlt
** Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen müssen nicht jedes Mal
separat beantragt werden, sind jedoch im Antrag als revolvierend zu
kennzeichnen
** 50% der Kosten für die Veranstaltung müssen per Spenden finanziert
werden. Diese sind im Vorfeld gegen Quittung an die jeweilige Gliederung
auszuhändigen, die Gliederung bezahlt die Rechnung dann direkt
** Rabatte sind, so weit möglich, auszunutzen, d.h. wenn mit einer
Anmeldung mehrere Infostände angemeldet werden können, ist dies auch zu
tun.
** Allgemein gilt, wie bei allen anderen Ausgaben auch: Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit ist einzuhalten.
** Der Vorstand kann mit Verweis auf das Budget auch Veranstaltungen
ablehnen, die diese Kriterien erfüllen.

2. Reisekosten
Die Reisekostenübernahme gestaltet sich wie folgt:
* Ein Vorstandsbeschluss ist vorher notwendig
* Die reinen Sachkosten wie Fahrkarten, Bezingeld gemäß Pauschale können
als Sachspende eingebracht werden.
* Verpflegungskosten bis in Höhe von 24 EUR bei mindestens 24 Stunden
Abwesenheit und Übernachtungskosten bis zu einer Pauschale von 20 EUR
sind nach vorherigem Beschluss erstattungsfähig. Siehe auch:
http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung
* Sollen die Reisekosten neben den reinen Sachauslagen wie Fahrkarten,
Benzingeld gemäß Pauschalen und ähnlichem, gespendet werden, fällt dies
unter Aufwandsspende

3. Sonstige Kosten
Alle weiteren Kosten können unter folgenden Bedingungen übernommen
werden:
* Bei Plakatierungen im Wahlkampf fallen unter Umständen Gebühren für
die Gemeinde an. Hier kann eine Kostenübernahme erfolgen, wenn
rechtzeitig eine Anfrage an den Vorstand gestellt wird und die Kosten
nicht unverhältnismäßig hoch sind.
* Da der Begriff „sonstige Kosten“ im Zweifelsfall weit ausgelegt werden
kann, wird hier jeder Vorstand im Einzelfall entscheiden müssen. Dabei
sollen insbesondere das Kosten/Nutzen-Verhältnis und die jeweiligen
Budgetplanungen berücksichtigt werden.


Von diesen Grundsätzen abweichende Regelungen können auf Antrag
getroffen werden.



  • [Piraten Loerrach] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen, Tobias Zawisla, 20.07.2010

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