kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
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- From: Sebastian Nordhoff <sebastian.nordhoff AT berlin.piratenpartei.de>
- To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Kommunale Kulturpolitik
- Date: Fri, 17 Oct 2014 08:47:54 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
On 16.10.2014 09:57, Julia Seeliger wrote:
> Hallo Leute,
>
> wir hier in Bonn haben - eigentlich immer - viel zu tun mit
> Kulturpolitik, gerade haben wir angesichts der Haushaltslage mit einer
> Opern-Debatte zu tun, in die wir uns - eher unfreiwillig, wenn ich das
> zugeben kann - eingemischt haben:
> http://www.kommunalpiraten-bonn.de/wir-kulturfreunde/
>
> Meine Frage wäre: wurde schon irgendwo eine kommunale Kulturpolitik der
> Piraten entwickelt und auf was für Themen/Schwerpunkte setzt diese?
Hallo Julia,
vielleicht ist, unter Berücksichtigung des Status Berlins als
Stadtstaat, das folgende Positionspapier Kulturpolitik für Dich interessant:
http://wiki.piratenpartei.de/BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag_-_005
Das @kunstsquad kann bei der weiteren Vernetzung helfen
Viele Grüsse
Sebastian
Positionspapier Kulturpolitik
"Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit." (Friedrich Schiller)
Wir Piraten setzen uns für den freien Zugang zu Kunst und Kultur sowie
zu Wissen ein. Dies gilt ebenso für die informationelle Selbstbestimmung
und für die Wahrung der Privatsphäre als Grundpfeiler der zukünftigen
Informationsgesellschaft.
Wir stehen für eine allen Menschen zugängliche, dynamische,
pluralistische und vernetzte Kultur. Eine Kultur, die uns einander in
Toleranz und Respekt näher bringt, die keiner Deutungshoheit unterworfen
ist und die jedem Menschen, unabhängig von sozialen, ökonomischen und
kulturellen Hintergründen, zur freien Mitgestaltung offen steht. Wir
betrachten alle Manifestationen von Kultur – analog wie digital – als
gleichberechtigt, sinnstiftend und förderungswürdig.
Grundposition
Kunst und Kultur sind ein Grundbedürfnis des Menschen und ein
essenzielles Element für die Entwicklung und die Gestaltung unserer
Gesellschaft. Wir Piraten setzen uns daher zum Ziel, allen Menschen in
Berlin die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen – sei es als
Schaffende oder als Publikum. Die Politik muss dieses ermöglichen und
gewährleisten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt für uns dabei in der Erhaltung und
Weiterentwicklung der Bereiche kulturelle Bildung und Vermittlung. Dabei
setzen wir verstärkt auf die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen
Kommunikation, die eine gemeinsame Arbeit an Projekten und deren
Verbreitung enorm vorangebracht haben. Gleichberechtigt zum Angebot der
großen Museen und Theater wollen wir die freie Kulturszene stärken und
nachhaltig fördern. Denn auch sie ist wesentlich, sowohl für die
niedrigschwellige kulturelle Teilhabe aller Berlinerinnen und Berliner,
als auch für die wirtschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur.
Eine weitere zentrale Aufgabe von Kulturpolitik ist es, die
Wertschätzung der Bevölkerung für die Arbeit aller Kulturschaffenden
nachhaltig zu verbessern. Dabei geht es um ideelle und materielle
Aspekte sowie insbesondere die lebenslange Bildung und den
interkulturellen Austausch.
Um den vielfältigen gesellschaftlichen wie ökonomischen Aufgaben in
vollem Umfang gerecht zu werden, muss Berlin wieder ein eigenständiges
Kulturressort im Senat erhalten. Kürzungen in den Kulturetats des Landes
und der Bezirke darf es nicht geben. Neue, transparente und
demokratische, der dynamischen Entwicklung von Stadt und Gesellschaft
angepasste Fördermodelle müssen entwickelt und budgetiert werden; Räume
für kulturelles Schaffen und Leben müssen dauerhaft zur Verfügung
stehen; der Hauptstadtkulturfonds muss langfristig erhalten bleiben.
Schwerpunkte
1. Teilhabe
1.1 Kulturelle Identität als Prozess
Kulturelle Identität unterliegt einem steten Wandel. Dessen sind wir
uns bewusst und wollen deshalb eine Kulturpolitik, die diesem
dynamischen Prozess Rechnung trägt und Räume zum Erfassen der
kulturellen Entwicklung wie der Gegenwartskultur zur Verfügung stellt.
1.2 Kulturelle Teilhabe
Für Menschen mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeiten der
kulturellen Teilhabe durch entsprechende Ermäßigungen für alle
staatlichen Kultureinrichtungen verbessert werden. Gleiches muss für
Kunst- und Kulturschaffende gelten. Dies muss gerecht, transparent,
niedrigschwellig und mit minimalem bürokratischen Aufwand realisiert
werden. Staatliche Kultureinrichtungen müssen zur Barrierefreiheit
verpflichtet werden.
1.3 Interkulturalität
Der interkulturelle, wertschätzende Austausch von Kunst- und
Kulturschaffenden muss intensiviert werden. Insbesondere soll die
Sichtbarkeit und die Vermittlung des kulturellen Schaffens von
Berlinerinnen und Berlinern mit internationalem Hintergrund gefördert
werden. Dabei liegt für uns ein besonderer Schwerpunkt auf dem Abbau von
Vorurteilen und Ressentiments zwischen Menschen unterschiedlicher
Hintergründe.
1.4 Dokumentation von kulturellen Veranstaltungen
Veranstaltungen wie beispielsweise Vorträge bei Ausstellungseröffnungen
in staatlichen Museen, begleitende Seminare oder andere Veranstaltungen
mit diskursivem Charakter (Beispiel: Lange Nacht der Wissenschaften)
müssen audiovisuell dokumentiert und unter freier Lizenz veröffentlicht
werden.
1.5 Frauenförderung
Wir wollen einen ausbalancierten Anteil von Frauen und Männern in allen
Bereichen von Kunst und Kultur. Hierzu wollen wir veröffentlichen, wie
viele Frauen und Männer in öffentlich geförderten Kunst- und
Kulturprojekten und kulturellen Institutionen in welchen Positionen
arbeiten. Die Arbeit von Frauen und Männern muss gleich entlohnt werden.
2.Transparenz
2.1 Transparente und demokratische Kunst- und Kulturförderung Jurys und
Vergabegremien von Förderinstrumenten des Senats, der Bezirke und des
Hauptstadtkulturfonds müssen auf transparente, demokratische und
paritätische Weise konstituiert werden; Beratung und
Entscheidungsfindung müssen öffentlich stattfinden. Transparenz muss
auch bezüglich der Verflechtungen von Jury-Mitgliedern, Antragstellenden
und deren Projektpartnerinnen und Projektpartnern hergestellt werden.
Der Einfluss von Politik und Verwaltung auf die Zusammensetzung der
Vergabegremien soll minimiert werden. Stattdessen soll ein breites
interdisziplinäres Netzwerk, das die Berliner Kunst- und
Kulturlandschaft facettenreich abbildet, einbezogen werden. Auch das
Publikum ist im geeigneten Rahmen an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.
2.2 Transparente Interessensvertretung
Öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentlich geförderte Kunst-
und Kulturvereine, die die Interessen Kulturschaffender vertreten,
werden dazu verpflichtet, ihre Entscheidungsfindung nach transparenten
Kriterien zu erarbeiten und darzulegen. Freie Verbände, Räte, Vereine
und Initiativen werden hierzu aufgefordert und ermutigt.
3. Kulturelle Bildung und Vermittlung
3.1 Kulturelle Bildung
Ein Beitrag zur Bildung ist eine Kernaufgabe der Kulturpolitik. Sie muss
innerhalb und verstärkt außerhalb von Schulen stattfinden, nicht nur
durch Lehrende, sondern vor allem auch durch Projekte mit
Kulturschaffenden vor Ort. An allen Schulen sollen die Fächer Kunst und
Musik bis zur sechsten Klasse mit den Hauptfächern gleichberechtigt
sein. Neben einer Ausweitung der Angebote von staatlichen
Kultureinrichtungen müssen insbesondere die Budgets für kulturelle
Bildung und Vermittlung in den Bezirken erhalten und aufgestockt werden.
Die Förderung von soziokulturellen Projekten muss vereinfacht werden.
3.2 Freier Eintritt in staatlichen Museen
Für die Informations- und Wissensgesellschaft ist der freie Zugang zu
Kultur und Bildung essentiell – im digitalen wie im analogen Leben.
Öffentliche kulturelle Einrichtungen, deren Sammlung und Betrieb bereits
von Steuergeldern finanziert ist, müssen langfristig auch frei
zugänglich sein. Wir fordern daher schnellstmöglich neue
Betriebskonzepte, die eintrittsfreien Zugang zu staatlichen Museen und
ständigen öffentlichen Ausstellungen garantieren.
4. Förderung
4.1 Förderansätze
Als Ziel einer nachhaltigen Kulturpolitik sehen wir die breit angelegte
Basisförderung der jeweiligen Künstlerinnen und Künstler, der
Kulturschaffenden, nicht aber der Kulturunternehmen. Deshalb hat vor
allem unsere Forderung nach einem Kulturstipendium höchste Priorität.
Die Beantragung von Fördergeldern muss vereinfacht werden, wobei
insbesondere der Aufwand für die Antragstellung selbst mit
berücksichtigt werden soll. Neben der kulturellen Bildung als
Kernaufgabe muss insbesondere die interkulturelle Vielfalt und der
interkulturelle Austausch in Berlin weiter gefördert werden.
4.2 Existenzsicherung der Kulturschaffenden
Wir setzen uns für die Existenzsicherung von Kulturschaffenden ein.
Öffentliche Institutionen müssen dazu verpflichtet werden, Künstlerinnen
und Künstlern grundsätzlich angemessene Honorare zu bezahlen. Solange
das BGE noch nicht eingeführt ist, fordern wir ein allgemeines
Stipendium für Kunst- und Kulturschaffende in Berlin, das ihnen die
Konzentration auf ihre künstlerische Arbeit, unabhängig von deren
unmittelbarer kommerzieller Verwertbarkeit, ermöglicht. Bei der Höhe des
Stipendiums muss die individuelle Lebenssituation (alleinerziehend,
körperliche Einschränkungen usw.) berücksichtigt werden.
4.3 Atelierförderung
Das Atelierförderprogramm muss langfristig erhalten und die zeitliche
Begrenzung der individuellen Förderung aufgehoben werden. Im Zuge der
momentanen Mietpreisentwicklung muss das Angebot an geförderten Ateliers
und Atelierwohnungen aufgestockt werden. Der Bestand an geförderten
Ateliers und seine Veränderung muss auf den Internetseiten der
Kulturverwaltung veröffentlicht werden.
4.4 Filmförderung
Wir setzen uns dafür ein, dass in die Förderrichtlinien für die
Filmförderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg eine Regelung zur
freien Lizensierung von Filmen aufgenommen wird, deren kommerzielle
Verwertung keinen Rückfluss von Fördermitteln ermöglicht. Dazu soll
durch entsprechende vertragliche Regelungen festgeschrieben werden, dass
nach Ende der Rückzahlungsfrist (im Regelfall fünf Jahre) der geförderte
Film unter einer freien Lizenz veröffentlicht wird, sofern das
Förderungsdarlehen nicht getilgt werden konnte. Darüber hinaus setzen
wir uns dafür ein, dass in den Förderrichtlinien für die Filmförderung
die Festlegung auf die im Filmförderungsgesetz (FFG) geregelten
Sperrfristen gestrichen wird. Ein geeigneter Teil der Haushaltsmittel,
die in die Filmförderung des Medienboards gehen, soll in einen eigenen
Fördertopf gehen. Die Vergabe der Förderung soll dort im Gegensatz zur
Förderung des Medienboards nicht nach wirtschaftlichen, sondern rein
künstlerischen Kriterien erfolgen.
4.5 Unterstützung freier Lizenzen in der Kulturförderung
Wir wollen die freie Lizenzierung von Werken, die im Rahmen der
Kulturförderung entstehen, nach Möglichkeit unterstützen. Freie
Lizenzierung ist ein Weg, um künstlerische Schöpfungen, die durch
öffentliche Gelder von der Allgemeinheit gefördert wurden, dieser
Allgemeinheit wieder frei zur Verfügung zu stellen. Ein möglicher Ansatz
ist eine Sonderförderung, bei der die Fördersumme erhöht wird, wenn die
geförderten Werke frei lizensiert im Internet veröffentlicht werden.
5. Diverses
5.1 Clubkultur
Clubkultur muss gestärkt und nachhaltig begleitet werden, weil sie in
all ihren Facetten einen integrativen, grundoffenen und toleranten
Freiraum zur persönlichen Entfaltung darstellt. Sie leistet einen
wertvollen Beitrag zur Verständigung und erzeugt spontane
Begegnungspunkte. Die anzutreffende Realität zeigt, dass immer mehr
innerstädtische Freiflächen und etablierte Kulturorte in ihrer
derzeitigen Existenzform nicht mehr langfristig erhalten werden können.
Deshalb benötigt es Änderungen im Baurecht auf Bundes- und Landesebene,
Konzepte bei Bestandsschutz und Ausweisung von Kulturgebieten. Außerdem
fordern wir eine Ausdifferenzierung des Begriffes Vergnügungsstätten, um
Musik-und Kulturschaffende von Sex- und Glücksspieleinrichtungen zu
entkoppeln.
5.2 Technik als Teil der Kultur
Die Auseinandersetzung mit Technik als Teil unserer Kultur muss
gefördert werden, vor allem mit Blick auf Digitalisierung und das
Internet. Insbesondere Pädagogen und Pädagoginnen und andere
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sollen zu einem gleichermaßen
bewussten wie selbstbewussten Umgang mit digitaler Technik ausgebildet
werden.
5.3 Erinnerungskultur
Historisch bedingt ist die Erinnerungskultur in Berlin von besonderer
Bedeutung. Wir wollen nicht, dass die Opfer, insbesondere der
NS-Diktatur und der DDR, vergessen werden. Die Vergangenheit darf auch
zukünftig nicht aus der gesellschaftlichen Debatte verschwinden. Daher
müssen Gedenkstätten und Stiftungen so mit finanziellen Mitteln
ausgestattet sein, dass sie ihrer wichtigen Forschungs- und
Vermittlungsarbeit nachkommen können. Auch hier sind die medialen
Möglichkeiten des Internets von zentraler Bedeutung und müssen
entsprechend eingesetzt werden, um eine zugängliche und vielschichtige
Erinnerungskultur zu entwickeln und zu erhalten.
6. Austausch und Vernetzung
6.1 Interdisziplinarität
Bereichsübergreifendes, multiperspektivisches Arbeiten ermöglicht
nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb
müssen Kommunikation und Austausch nicht nur zwischen den verschiedenen
Disziplinen der Wissenschaft, sondern auch zwischen dem akademischen und
nichtakademischen Bereich gefördert werden. Forschungsprojekte, die
durch Transparenz und Open Access die Partizipation aller ermöglichen,
sollen dabei verstärkt im Mittelpunkt stehen.
6.2 Wissensaustausch und Vernetzung
Kunst- und Kulturschaffenden müssen Strukturen zur Vernetzung,
Weiterbildung und zum Austausch von Wissen zur Verfügung gestellt
werden. Entsprechende Projekte müssen verstärkt gefördert werden.
Digitale Kultur und Vernetzung – und damit Transparenz, Open Access und
kollaboratives Erarbeiten von Bildungsinhalten – muss fest in den
Bildungsinstitutionen verankert und der Austausch zwischen ihnen
intensiviert werden.
6.3 Internationaler Austausch
Berlin ist internationaler Anziehungspunkt für Kunstschaffende. Dies
wollen wir erhalten und weiter ausbauen. Dazu müssen internationale
Netzwerke geschaffen werden, Auslands- und
Artist-in-Residence-Stipendien die Existenz der Stipendiatinnen und
Stipendiaten sichern und ihnen eine Teilnahme am kulturellen Leben vor
Ort ermöglichen. Dies muss unter Berücksichtigung individueller
Lebensumstände und Arbeitsanforderungen der jeweiligen Kunstform
geschehen. Die Verfahren müssen so gestaltet werden, dass auch
Künstlerinnen und Künstler in prekären Lebensumständen die Möglichkeit
erhalten, ein Stipendium zu beantragen. Die Vergabe muss transparent und
nachvollziehbar erfolgen.
7. Kulturwirtschaft
7.1 Liegenschaften
Die dauerhafte kulturelle Nutzung von Berliner Liegenschaften muss
vereinfacht und gefördert werden. Die Vergabe der Liegenschaften muss
transparent, offen, partizipativ und mit langfristiger Perspektive
erfolgen. Liegenschaften, die nicht genutzt werden, müssen vom Senat auf
ihre Eignung für kulturelle Zwecke geprüft und bei entsprechender
Eignung in ein öffentlich zugängliches Register eingetragen werden.
Liegenschaften, die bereits kulturell genutzt werden, müssen dauerhaft
im Eigentum des Landes bleiben. Eine langfristige kulturelle Nutzung,
insbesondere im Innenstadtbereich, ist zu gewährleisten.
7.2 Verwendung der City-Tax
Die Einnahmen aus der City-Tax müssen komplett in den Kulturhaushalt
fließen, mindestens 50% davon als Investition in die freie Kunst- und
Kulturszene. Die Mittel dürfen keine Kürzungen im Kulturetat
kompensieren und müssen für neue oder zur Aufstockung bestehender
Förderprogramme eingesetzt werden. Ein Teil der Einnahmen aus der
City-Tax muss in die bezirkliche Kulturförderung fließen.
7.3 Kunstmesse
Berlin als Kunst- und Kulturstandort braucht eine international
konkurrenzfähige Kunstmesse, die auch die Vielfältigkeit der Stadt
widerspiegelt. Daher muss sie wieder eingeführt werden. Sie soll auch
als Plattform zur Präsentation der Berliner Kunstszene im politischen
und gesellschaftlichen Kontext dienen, das internationale,
genreübergreifende Arbeiten fördern und den Dialog zwischen etablierten
Institutionen und der Freien Szene, zwischen Kultur und Wirtschaft sowie
den interdisziplinären Dialog unterstützen.
7.4 Unternehmerische und private Kulturförderung
Kulturförderung ist auch eine gesellschaftliche Verantwortung.
Kulturpolitik muss deshalb Unternehmen und private Geldgeber gezielt zu
Kultursponsoring und Mäzenatentum ermutigen. Durch aktive Vermittlung
des Senats müssen Anreize für mehr Engagement geschaffen werden.
7.5 Verwertungsgesellschaften
Wir unterstützen jegliche Bestrebungen zur Gründung neuer, nicht
gewinnorientierter Verwertungsgesellschaften im europäischen Raum. Wir
teilen dabei inhaltliche Standpunkte wie die der Initiative C3S, deren
Fokus eine demokratische und transparente Verfahrensweise ist. Eine neue
Verwertungsgesellschaft ermöglicht in diesem Segment zum ersten mal
echten Wettbewerb und bietet durch die Förderung freier Lizenzen neue
Möglichkeiten zur Honorierung von Kunst im Netz.
>
> Da wäre ja allerlei zu denken, zum Beispiel kann man aufbauen auf Ideen
> von anderen Kulturbegriffen als nur der Hochkultur. Hiermit hatten wir
> ja auch in der Internetdebatte sehr stark zu tun.
>
> Mir fallen spontan so Sachen ein wie Freiräume, Graffiti, digitale
> ZusatzInfos zu analogen Orten, Dezentralität statt Großprojekte (bei uns
> zB: kleine Theater statt Prestigeprojekt Oper), im weiteren Sinne auch
> Freifunk, ...
>
> ... wie gesagt, ich suche Kontakte und Infos.
>
> Schöne Grüße
>
> Julia Seeliger, Bonn
>
--
Sebastian Nordhoff
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- [Kommunalpolitik] Kommunale Kulturpolitik, Julia Seeliger, 16.10.2014
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- Re: [Kommunalpolitik] Kommunale Kulturpolitik, Sebastian Nordhoff, 17.10.2014
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