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kommunalpolitik - [Kommunalpolitik] Mitwirkungsverbot

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

[Kommunalpolitik] Mitwirkungsverbot


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Knoblich <mailingliste AT jensknoblich.de>
  • To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Kommunalpolitik] Mitwirkungsverbot
  • Date: Wed, 22 Feb 2012 21:21:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Kommunalpolitiker,

ich hab hier so einen Fall aus der Nachbargemeinde, der mir von Einwohnern
berichtet wurde und den ich irgendwie noch publik machen möchte.

Ist eine Kurzfassung, wenn noch Fragen sind, einfach Fragen.
Mich interessiert halt nur, ob meine Konstruktion des Mitwirkungsverbotes so
richtig ist, oder ob ich mich da verrenne. Und was für Folgen das für den
Herrn Eska hat.

Gruß
Jens
http://wiki.piratenbrandenburg.de/Benutzer:Ixylon

--
Eska = ehrenamtlicher Bürgermeister Neuhardenberg + Ortsvorsteher Quappendorf
https://amt-neuhardenberg.ratsinfomanagement.net/neuhardenberg/gremien.do?mode=0&gid=3

Sachstand:
- ENFO AG will Solarpark auf Flugplatz errichten

- am 14.12.11 stimmt Gemeindevertretung über Beschlüsse 413, 416 und 418/2011
ab (Aufstellung B-Plan Solarpark)
- Ortsbeirat ist vorher nicht gehört worden(Gründe nicht bekannt)
- Eska ist stimmberechtigt in Gemeindevertretersitzung

- in der Sitzung des Ortsbeirates am 31.01.2012 fragt er den Ortsbeirat, ob
sie Befangenheitsgründe bei ihm sehen
- Grund: sein Arbeitsvertrag 8h/Woche bei der ENFO AG vom 15.12.2011 !!
https://amt-neuhardenberg.ratsinfomanagement.net/neuhardenberg/document/Oeffentliche_Niederschrift_31.01.2012_19-00_Ortsbeirat_Quappendorf.pdf?id=MgyPhzIfuFYn8Rn6Me.LfxEfw8aq8Xi0MgyPe.EawAWn8Sq9Qm4PcwCfuEUqAQm1Oi4Pg0KfsASvASi0Ok.Ke1CWsASv7Pl6MgyPf1Eft9Vs6Ri4Ne.Lc.CXs9TsASi0Ok.Ke1CWsBSq6Ri4MhyKcxCasBSq6Ri4MhyKcyCXsESn6Ti0Ng0PdvFcsGSv7Qm9MjyGc.CXtAWv7Qm9Nf-Mc1DcGJ

Ortsbeirat verneint das???

Meine Wertung:
Mitwirkungsverbot nach §22 BbgKVerf (Befangenheit) liegt vor, da er selbst
hier ein mögliches Problem darin sah §22(4). Es liegt ein
Beschäftigungsverhältnis vor bei einem Arbeitgeber, der aus den Beschlüssen
einen Vorteil erzielt(vorhabenbezogener B-Plan). Es ist anzunehmen, dass
dieses Beschäftigungsverhältnis nicht eingetreten wäre, wenn sich die
Gemeindevertretung gegen den Solarpark ausgesprochen hätte, da sich die ENFO
AG vermutlich aus der Region zurückgezogen hätte.
Problematisch ist die zeitliche Nähe zu sehen, da unmittelbar nach erfolgten
Beschlüssen das Arbeitsverhältnis eintrat.
Die Befragung der Ortsbeiratsmitglieder war unerheblich, Eska hätte seine
Befangenheit anzeigen müssen und nicht an der Beratung teilnehmen dürfen.

Da aber der Ortsbeirat in dieser Sache nur angehört wird, dürften sich
hieraus keine weiteren Konsequenzen für die Beschlüsse ergeben.

Möglicherweise könnte die Befangenheit aber Auswirkungen auf die Beschlüsse
der Gemeindevertretersitzung haben. Es ist anzunehmen, das Eska an diesem Tag
bereits wusste, dass er bei der ENFO AG arbeiten wird, bzw. hatte zu dem
Zeitpunkt einen Vertrag bereits unterzeichnet.
Im Fall der Befangenheit Eskas wären dann diese Beschlüsse unwirksam.

Siehe auch hier(Mitwirkungsverbot):
http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/RF_Mitwirkungsverbote.pdf


  • [Kommunalpolitik] Mitwirkungsverbot, Jens Knoblich, 22.02.2012

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