kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
- From: Frank Heinze <ea3321 AT googlemail.com>
- To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner
- Date: Wed, 9 Nov 2011 09:04:06 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
diesen Fragekatalog für die kommunale Ebene habe ich bei der Linkspartei
gefunden
(http://blog.die-linke.de/digitalelinke/schultrojaner-die-politische-seite/).
Finde ich sehr gut und möchte ich gleich der Stadt stellen.
Habt ihr Ergänzungen/Vorschläge?
Gruss Frank
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Welche Regelungen sind im Kreis/Bezirk /der Kommune XXX zwischen den
Schulen und den Lehrern
zur privaten Nutzung von Schulcomputern getroffen worden?
Ist die private Nutzung von Computern
im Besitz der Schulen durch Lehrer arbeitsvertraglich oder per Anweisung
ausgeschlossen worden?
(Bitte ggf. nach Schulen aufschlüsseln.)
Wie gestalten sich die Zuständigkeiten zwischen Land XXX und dem
Kreis/Bezirk /der Kommune XXX
bezüglich der Umsetzung der in § 6 des im Gesamtvertrag zur Einräumung und
Vergütung von
Ansprüchen nach § 53 UrhG festgelegten Überprüfung von urheberrechtlichen
Verstößen an
Schulen? (Bitte aufschlüsseln nach Zuständigkeit und Institution)
Wie erfolgt die konkrete Umsetzung der in § 6 des im Gesamtvertrag zur
Einräumung und Vergütung
von Ansprüchen nach § 53 UrhG bestimmten Verpflichtung der Länder auf
kommunaler Ebene?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Schulformen und einzelnen
Schulen für die
stichprobenartige Überprüfung?
Wie erfolgt die Überprüfung in den Schulen?Welche Daten und Eigenschaften
des überwachten
Systems sollen überwacht, übermittelt und gespeichert werden?
Wie gestaltet sich der personelle, finanzielle und zeitliche Mehraufwand
in den kommunalen
Verwaltungen durch diese Überprüfung? (Bitte aufschlüsseln nach Art des
Mehraufwands)
Was soll im Falle eines identifizierten Verstoßes gegen das UrhG konkret
passieren? Wer soll in
welchem Maße und auf welcher Rechtsgrundlage belangt werden (Lehrer,
Schulleiter, etc.)?
Wie soll
zwischen „unschuldigen“ und „schuldigen“ Nutzern des betroffenen
Schulcomputers unterschieden
werden?Wie soll die Identität des betroffenen Nutzers zweifelsfrei
festgestellt werden?
Wurden oder werden entsprechende Gremien (Schülerräte, Schulkonferenzen,
Schülervertretungen
etc.) über den Einsatz der Software informiert und wenn ja, in welcher
Form geschieht dies?
Wenn nein, warum nicht?
- [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner, Frank Heinze, 09.11.2011
- Re: [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner, Holger (Crew 1984), 09.11.2011
- Re: [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner, Marcel Geppert, 09.11.2011
- Re: [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner, Ingenieur . politik, 09.11.2011
- Re: [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner, Timo Richter, 09.11.2011
- Re: [Kommunalpolitik] Anfragen Schultrojaner, Holger (Crew 1984), 09.11.2011
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