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int-koordination - [Int-koordination] GO der IK

int-koordination AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Internationale Koordination

Listenarchiv

[Int-koordination] GO der IK


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Gaul <thomas.gaul AT piratenpartei.de>
  • To: Internationale Koordination <int-koordination AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Int-koordination] GO der IK
  • Date: Thu, 23 Apr 2015 23:43:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/int-koordination>
  • List-id: Internationale Koordination <int-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo!

Folgende GO hat sich die IK heute gegeben.

Bitte durchlesen und memorisieren. Auf der kommenden Sitzung, wird
vorausgesetzt der Zustimmung der Beauftragten für die internationale
Zusammenarbeit entsprechend auch ein weiterer Koordinator für die
Internationale Koordination gewählt.

{{Vorlage:Internationale_Koordination}}
__NOTOC__
==Geschäftsordnung für die Internationale Koordination ==

'''Beschlossen am 23.04.2015'''
== Art. 1. Mitglieder der Internationalen Koordination ==
:Mitglieder der Internationalen Koordination können alle Piraten werden.
Gäste sind ausdrücklich willkommen.

== Art. 2. Koordinatoren ==
:1. Die Internationalen Koordination wird durch die Beauftragten für
internationale Zusammenarbeit (sog. Internationale Koordinatoren) des
Bundesvorstandes sowie einem weiteren Mitglied der Internationalen
Koordination vertreten, das aus ihrer Mitte gewählt wird.

:2. Die Wahl findet einmal im Jahr statt.

:3. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer
Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die
Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der
Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB
verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt
(Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der
Wahlberechtigten).
:Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren
zur Verfügung steht.

==Art 2a. Attachés==

:1. Für die Zusammenarbeit mit den Piratenparteien in anderen Staaten
werden sogenannte Länderattachés ernannt. Die Ernennung beschließt die
Internationale Koordination vorbehaltlich der Bestätigung durch den
Bundesvorstand.

:2. Aufgabe der Attachés ist die Kontaktpflege mit den anderen
Piratenparteien, deren Vorständen und die Pflege der entsprechenden
Informationen im Wiki der Piratenpartei Deutschland. Sie sollen, zur
Erbringung ihrer Informationspflichten, sich an Informationskanälen der
ihnen zugewiesenen Ländern aktiv beteiligen, z.B. durch Teilnahme in den
jeweiligen Foren, Mailing Listen, öffentlichen Vorstandssitzungen und
anderen relevanten Medien. Gerne gesehen sind Muttersprachler.

:3. Sie können nach Rücksprache mit den Internationalen Koordinatoren
Repräsentationspflichten wahrnehmen.

:4. Die Liste der Länder, für die Attachés berufen werden, beschließt
die Internationale Koordination.

:5 Die Attachés sind gehalten, regelmäßig in der Internationale
Koordination zu berichten. Bleiben mehr als zwei Monate in Folge
Berichte aus, wird dies als Desinteresse gewertet und die jeweilige
Berufung ist dann automatisch erloschen, es sei denn, es liegt eine
nachvollziehbare Entschuldigung vor.

:6 Auf Beschluß der Internationalen Koordinatoren können Attachés aus
wichtigem Grund abberufen werden. Der Beschluß kann mit einer 2/3
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Internationalen
Koordination in der auf die Abberufung folgenden Sitzung auf Antrag
aufgehoben werden. Die Rechte des Bundesvorstandes bleiben unberührt.

== Art. 3. Mitgliedschaft ==
:1.Grundsätzlich kann jedermann Mitglied der Internationalen
Koordination werden. Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der
Internationalen Koordination. Die anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen
Stimmen einer Aufnahme widersprechen.

== Art. 4. Beschlussfassung/Stimmrecht ==
:1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders
dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten
soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
:2. Jeder hat das Recht, seine Meinung angemessen zu äußern.
:3. Alle aktiven Mitglieder (nach Art. 5) haben ein einfaches
Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen
gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
:4. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und
abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive
Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
:Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei
Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven Mitglieder der
Internationalen Koordination teilnehmen.
:Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die
Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen.
:Es wird angestrebt, dass Beschlüsse im Konsens gefasst werden.

== Art. 5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der
Internationalen Koordination ==
:1. Mitglieder der Internationalen Koordination, die zwei Monate in
Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der Internationalen Koordination
teilgenommen haben, werden als '''inaktives Mitglied''' geführt, da dies
als Desinteresse gewertet wird. Ein Mitglied kann sich auch selbst
begründet bis auf Widerruf als inaktiv melden, dies gilt nicht als
Desinteresse.
:2. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate ohne Mitteilung inaktiv,
wird es aus der Mitgliederliste der Internationalen Koordination
automatisch gestrichen.

== Art. 6. Kommunikation innerhalb der Internationalen Koordination /
Sitzungen==
:1. Die Internationalen Koordination hat, wenn möglich, mindestens
einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als
Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
:2. Die Sitzung wird von mindestens einem Versammlungsleiter geleitet,
es sei denn, dass die Anwesenden aufgrund des Charakters der Sitzung
darauf verzichten.
:3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl.
Anwesenheitsliste) geführt.

== Art.7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen==
:1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in
Kraft.

:2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit
der anwesenden aktiven Mitglieder der Internationalen Koordination und
müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu
veröffentlichen.

[[Kategorie:Internationalen Koordination|Geschäftsordnung]]


Im Wiki zu finden unter:
http://wiki.piratenpartei.de/Internationale_Koordination/GO

Das Protokoll von heute ist unter
http://wiki.piratenpartei.de/Internationale_Koordination/Treffen/2015-04-23
zu finden.

LG Thomas



  • [Int-koordination] GO der IK, Thomas Gaul, 23.04.2015

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