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hamm - [Hamm] Anfrage an Robert_Betriebskostenüberprüfung duch das Job-Center (ARGE)

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

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[Hamm] Anfrage an Robert_Betriebskostenüberprüfung duch das Job-Center (ARGE)


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Kern <kern.ralf AT gmx.de>
  • To: Mailingliste Hamm <hamm AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Hamm] Anfrage an Robert_Betriebskostenüberprüfung duch das Job-Center (ARGE)
  • Date: Fri, 21 Sep 2012 13:10:43 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Robert

 

Ich bitte um eine Anfrage:

 

Werden Betriebskosten für Mietwohnungen von ALG II-Empfängern von ARGE-Mietrechtsexperten (Job-Center) überprüft?

 

Meine Meinung:

Der Vermieter ist lt. BGH nicht verpflichtet, Rechnungsbelege (Kopien) auszuhändigen, zuzusenden, etc. Wenn eine Person, egal ob Mieter oder Angestellter eines Job-Centers, die Abrechnung anzweifelt, kann sie die Originalrechnungen am Wohnort einsehen. Es ist mir neu, dass die ARGE Mietrechtsexperten hat, die hier über ausreichend Sachverstand verfügen.

 

Ein belegbares Beispiel aus 2007 in Hamm:

Ein ALG II-Empfänger er hält die Betriebskostenabrechnung der Fa. PECO. Darin ist ein Fehler in der Heizkostenabrechnung entstanden. Anstatt der bisherigen monatlichen Heizkosten-Zahlungen von 60, soll nun eigentlich ein Betrag von 71,- Euro geleistet werden.  Der Verwalter berechnet aber 60 + 71, also 131,-Euro, und das Job-Center zahlt ungeprüft den ungerechtfertigten Betrag.  Erst durch mehrfache Hinweise durch den ALG II-Empfänger selbst, korrigiert das Job-Center die Zahlungen rückwirkend. (Es hätte sich ein Jahresfehlbetrag von 852,00 € für nur einen Empfänger ergeben!)

 

Einerseits: Bei entsprechender Prüfung durch einen Mietrechtsexperten könnte ein kommunales Job-Center sehr viel Geld einsparen.

 

Andererseits: Könnte jeder Eigentümer oder Verwalter, fast unabhängig von Verordnungen, so verfahren, wie er es gerade möchte, da eine BK-Abrechnung gar nicht, oder unzureichend kontrolliert würde.

 

Der DMB weist darauf hin, dass fast jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch ist.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1203/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1203/120323.htm

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Kern



  • [Hamm] Anfrage an Robert_Betriebskostenüberprüfung duch das Job-Center (ARGE), Ralf Kern, 21.09.2012

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