hamm AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "K. J." <jopiku AT googlemail.com>
- To: Mailingliste Hamm <hamm AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Hamm] Fwd: WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes
- Date: Sat, 14 Apr 2012 15:45:07 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
- List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
Hallo!
Wir hatten heute eine Person am Infostand, die unseren Stand (besonders die ausliegenden Grundgesetze) fotografiert hat und mir dann nahe legte, ich solle die Grundgesetze verschwinden lassen. Wir dürften diese nicht auslegen, da sie von der bpb sein und aus Steuergeldern finanziert sind. Ich habe ihn drauf hingewiesen, dass wir das mit der bpb geklärt haben, dass Verteilen zulässig ist und ich/wir die GG deswegen nicht vom Tisch nehmen. Er hat mir das nicht geglaubt und wollte sich da jetzt zu erkundigen (beim Bundestagspräsidenten ...).
Von: Stefan <conos84 AT gmail.com>
Datum: 12. Februar 2010 19:36
Betreff: [Hamm] WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes
An: unna AT lists.piratenpartei.de
Cc: hamm AT lists.piratenpartei.de, dortmund AT lists.piratenpartei.de
Ahoi,
also ist das „nicht Verteilen dürfen“ totaler Blödsinn.
Und das man keine Aufkleber draufmachen darf stimmt wohl auch nicht, sonst hätte er dies wohl gesagt.
Mfg
Stefan
Von: Dreike, Oliver
[mailto:oliver.dreike AT bpb.bund.de]
Gesendet: Freitag, 12. Februar 2010 16:13
An: Stefan Diekmann
Betreff: AW: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes
Guten Tag und Ahoi Herr Diekmann,
bitte bestellen Sie einfach über www.bpb.de., Sie können über unsere Page bis zu 99 Ex. bestellen.
Wenn Sie mehr Ex. benötigen, bestellen Sie bitte über mich.
Bürger/innen Ihre eigene Verfassung zu überreichen, ist wahrscheinlich das legalste was man machen kann ;-) Obwohl es da ja keine Rangfolge gibt.
Da haben wir nix dagegen.
Für Rückfragen bin ich gerne für Sie erreichbar.
Herzliche
Grüße,
Oliver Dreike
Bundeszentrale für politische Bildung
Referat Z/2 (Haushalt/Vertrieb)
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Tel +49 (0) 22899/515-246 oder 0228-3691-0
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dreike AT bpb.de
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Von: Stefan Diekmann
[mailto:stefan.diekmann AT googlemail.com]
Gesendet: Freitag, 5. Februar 2010 21:31
An: info
Betreff: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gerne im Zuge der politischen Aufklärung und des
Wahlkampfes für die Piratenpartei Grundgesetzte an die Bürger verteilen.
Es geht herbei um Ihren frei verfügbaren Artikel:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bestellnummer 5700.
Meine Frage ist daher in welchem Rahmes dies gestattet ist.
Dürfen wir diese nur Auslegen oder auch aktiv an die Bürger
verteilen?
Außerdem würden wir gerne einen kleinen Aufkleber mit dem
Parteilogo anbringen.
Bitte klären Sie mich hier über die rechtliche Lage auf.
Mit freundlichem Gruß
Stefan Diekmann
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- [Hamm] Fwd: WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes, K. J., 14.04.2012
- Re: [Hamm] Fwd: WG: Verteilung von Grundgesetzten im Rahmen des Wahlkampfes, Martin, 14.04.2012
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