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hamm - Re: [Hamm] Piraten Party Hamm Termin leider nicht erlaubt

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] Piraten Party Hamm Termin leider nicht erlaubt


Chronologisch Thread 
  • From: "Dennis Westermann" <Pirat AT westermann.tk>
  • To: "K. J." <jopiku AT googlemail.com>
  • Cc: hamm AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Hamm] Piraten Party Hamm Termin leider nicht erlaubt
  • Date: Thu, 17 Dec 2009 15:02:03 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>

Hallo,
 
werde da morgen nochmal Nachfragen, Herr Holesch ist morgen erst wieder erreichbar.
 
Hab mehrere Gesetzestexte gelesen und auch viele Erfahrungsberichte in dem Berreich. Leider klingt es für mich so das es nicht erlaubt ist, aber lasse mich gerne des besseren belehren.
 
Tanzvorstellung hat nicht nur etwas mit Tanzen zutun ;-) Das ist laut gesetz leider sehr breit gefächert.
 
mfg Dennis
----- Original Message -----
From: K. J.
To: Dennis
Cc: hamm AT lists.piratenpartei.de
Sent: Thursday, December 17, 2009 9:50 AM
Subject: Re: [Hamm] Piraten Party Hamm Termin leider nicht erlaubt

Hallo!

Ich sehe das nicht ganz so. Während am Karfreitag alles verboten ist (inkl. öffentlichem Tanz), ist am Gründonnerstag nur der öffentliche Tanz verboten. Wir planen aber keine Tanzveranstaltung. Von daher sollte das nicht verboten sein.

Frag aber am besten mal den Inhaber vom HG. Der wird dir das sicher genau beantworten können.

Gruß

Kai


Am 17. Dezember 2009 00:36 schrieb Dennis <pirat AT westermann.tk>:
Ahoi Piraten,
 
ich habe mich nochmal in die Gesetzes Texte gestürzt.
 
Leider sagt das Gesetz eindeutig aus, das wir es nicht dürfen. Werde nochmal mit dem Hoppe Garden Sprechen, aber denke wird nichts.
 

§ 6

Stille Feiertage

4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in

Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 Uhr bis 18 Uhr,

5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich

Tanz von 5 Uhr bis 18 Uhr.

(3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

1. alle in Absatz 1 genannten Veranstaltungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr, mit Ausnahme

der Großmärkte, die bis zum nächsten Tag 3 Uhr verboten sind,

2. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis

zum nächsten Tag 6 Uhr,

3. die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten

Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, bis zum nächsten Tag

6 Uhr,

4. Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und

Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des

Gottesdienstes.

§ 7

Sonstige Verbote

(1) Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten.

 

Somit ergibt sich für mich ab 18 Uhr Gründonnerstag ist somit jegliche Veranstaltung Verboten.

Falls jemand andere Infos hat, bitte mir die Zukommen zu lassen.

_____________________
mfg Dennis


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