hagen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Liste des KV Hagen
Listenarchiv
- From: bstemmer AT gmx.de
- To: hagen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Hagen] Bankkonto
- Date: Wed, 18 Apr 2012 12:26:29 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/hagen>
- List-id: Liste des Stammtisches Hagen <hagen.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
Halleluja, der KV Hagen hat ab sofort ein voll funktionsfähiges Bankkonto!
Dazu habe ich hier einige Informationen zusammengestellt, damit – besonders
bei Spenden – alles rund läuft.
Solltet ihr eine Spende auf dieses Bankkonto ins Auge fassen (Danke!), so
verwendet bitte unbedingt als Verwendungszweck eure Mitgliedsnummer.
Nicht-Mitglieder spenden bitte unbedingt unter Angabe des vollen Namens und
der vollständigen Adresse anstelle der Mitgliedsnummer im Verwendungszweck.
Anonyme Spenden sind möglich, aber unerwünscht.
Ich quittiere alle Spenden bis 200,00 € nur auf Anfrage und ab 200,00 € in
jedem Fall (das Finanzamt wird euren Kontoauszug als Spendenquittung bei
„geringen“ Beträgen ohne Weiteres akzeptieren).
Übrigens: Spenden über 1.000 € werden sofort unter Angabe des Spenders (inkl.
Adresse) veröffentlicht. Sonstige Spenden werden zeitnah ohne persönliche
Daten veröffentlicht.
Nach wie vor könnt ihr mir auch Bargeld spenden; das quittiere ich in jedem
Fall.
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Kontonummer: 100 183 670
Bankleitzahl: 450 500 01
Bank: Sparkasse Hagen
Verwendungszweck bei Spenden: Mitgliedsnummer bzw. Name und Adresse
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Der aktuelle Kontostand beträgt 137,48 €.
Bei Fragen, fragt!
Vielen Dank und lieben Gruß,
—Benjamin Stemmer
PS. Zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen (aus dem Piratenwiki): Nach §
34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei
können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der
Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650,00
€ bei Ledigen und 3.300,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten). Tatsächlich
liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen
Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus
Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil
gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen
werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von
1.650,00 € (zusammenveranlagte Ehegatten 3.300,00 €). Die sich hieraus
ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab. Werden pro
Kalenderjahr mehr als 3.300,00 € zugewendet (zusammenveranlagte Ehegatte
n 6.600,00 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese
Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt.
- [Hagen] Bankkonto, bstemmer, 18.04.2012
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