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emspiraten - [Emspiraten] Fwd: AW: Melderegisterauskünfte der Stadt Lengerich

emspiraten AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt

Listenarchiv

[Emspiraten] Fwd: AW: Melderegisterauskünfte der Stadt Lengerich


Chronologisch Thread 
  • From: Florian Wagner <f.wagner AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt <emspiraten AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Emspiraten] Fwd: AW: Melderegisterauskünfte der Stadt Lengerich
  • Date: Tue, 11 Sep 2012 15:38:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/emspiraten>
  • List-id: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt <emspiraten.lists.piratenpartei.de>

Ahoi zusammen,

hier die Antwort auf meine Anfrage zu Melderegisterauskünften an die Stadt Lengerich. Hat jemand noch weitere Kommunen befragt?

Gruß, Florian.


-------- Original-Nachricht -------- Betreff: AW: Melderegisterauskünfte der Stadt Lengerich Datum: Tue, 11 Sep 2012 11:26:12 +0200 Von: Haverkamp Eckhard <e.haverkamp AT lengerich.de> An: Florian Wagner <f.wagner AT piratenpartei-nrw.de>

Sehr geehrter Herr Wagner,

in Bezug auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:

 

1. Wie viele Melderegisterauskünfte wurden in den letzten drei Jahren erteilt?      

 

Melderegisteranfragen werden durch öffentliche als auch private Stellen an die Verwaltung herangetragen. Die Anfragen werden dabei sowohl per Email als auch per Fax oder mittels Brief an die Verwaltung gerichtet. Nach erteilter Auskunft (ausschließlich per Fax oder Brief) werden die Anfragen vernichtet. Eine Archivierung erfolgt nicht. 

 

Daher ist es nicht möglich, eine verlässliche Angabe zur Zahl der Melderegisteranfragen zu ermitteln. 

 

 

 

2. Wie hoch waren die Einnahmen im genannten Zeitraum, die mit den Auskünften erzielt wurden? 

 

Die Gebührenhöhe für eine Auskunft aus dem Melderegister wie auch für die meisten anderen vergleichbaren Dienstleistungen richten sich nach der entsprechenden Tarifstelle der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die eingehenden Gebühren  werden nicht getrennt dokumentiert, insofern ist eine Auswertung der jeweiligen Gebührenart bzw. des Zahlungsgrundes und der Einnahmehöhe leider nicht möglich.

 

 

3. An wen werden die Auskünfte erteilt, und wer sind die häufigsten Auskunftsersuchenden? 

 

Auskunftsersuchen werden von unterschiedlichen öffentlichen als auch gewerblichen/privaten Stellen an die Verwaltung gerichtet. Mindestens 90% aller Anfragen kommen aus dem öffentlichen Bereich (Gerichte, Rentenversicherungsträger, Landes- und Kommunalbehörden, Krankenkassen etc.). Die Auskünfte werden zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigt und sind gebührenfrei zu erteilen. 

 

Von gewerblicher Seite erfolgen Anfragen überwiegend durch Inkassounternehmen, Anwaltskanzleien. 

 

Gelegentlich erfolgt eine Melderegisteranfrage durch Privatpersonen. Diese treten i.d.R. im Bereich der Ahnenforschung an die Verwaltung heran. Nur die gewerblichen und privaten Anfragen sind entsprechend gebührenpflichtig (7,00 € je angefragte Person). 

 

Von einem Adresshandel durch die Kommunen kann keine Rede sein. Die Auskunftserteilung erfolgt restriktiv und ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Meldegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die entsprechenden Gebühren für die Erteilung einer Auskunft werden ausnahmslos nach der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

Haverkamp  

 

 

 

 

 

-----------------------------------------------

 

Eckhard Haverkamp

 

Stadt Lengerich

Bürgerbüro / Standesamt          

Tecklenburger Str 2/4

49525 Lengerich

 

Tel.: +49 5481 33-112

Fax: +49 5481 33-7112

eMail: e.haverkamp AT lengerich.de

 

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Florian Wagner [mailto:f.wagner AT piratenpartei-nrw.de] 
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2012 15:13
An: Haverkamp Eckhard
Betreff: Melderegisterauskünfte der Stadt Lengerich

 

Sehr geehrter Herr Haverkamp,

 

Ende Juni hat der Bundestag das Meldegesetz neu gefasst. Der Text sieht

nun anstatt einer Opt-In- eine verbraucherfeindliche Opt-Out-Regelung

vor. Da Kommunen schon jetzt vom Verkauf von Adressdaten profitieren

können, würde mich interessieren, inwieweit die Stadt Lengerich in

diesen Datenhandel involviert ist.

 

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Auskunft zu folgenden Fragen

geben könnten:

 

1. Wie viele Melderegisterauskünfte wurden in den letzten drei Jahren

erteilt?

 

2. Wie hoch waren die Einnahmen im genannten Zeitraum, die mit den

Auskünften erzielt wurden?

 

3. An wen werden die Auskünfte erteilt, und wer sind die häufigsten

Auskunftsersuchenden?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Wagner.

 

-- 

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