emspiraten AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt
Listenarchiv
- From: "Rainer Wiese" <025511840437 AT alice.de>
- To: <emspiraten AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Emspiraten] Fw: Körperverletzung an Kindern
- Date: Sun, 8 Jul 2012 12:26:14 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/emspiraten>
- List-id: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt <emspiraten.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
Der GRÜNE Politiker J. Trittin hat soeben bei N-TV
er klärt, daß sich seine Partei für eine Sonderregelung bei der "Beschneidung
nicht einwilligungsfähiger Kinder ohne medizinische Indikation" einsetzen will,
"damit die freie Religionsausübung gewährleistet bleibt". Das kann nur bedeuten,
daß Körprverletzung aus religiösen Gründen straffrei gestellt werden
soll.
Liebe Mitpiraten. Damit sind wir die Einzigen, die noch dafür streiten können festzustellen was Beschneidung ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nicht-einwilligungsfähiger Kinder! Es ist dabei irrelevant, ob diese Eingriffe aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden. Das ergangene Urteil stärkte das Recht der Kinder auf Schutz vor religiösen Übergriffen. Wer nun, wie Volker Beck und nun auch Trittin von den Grünen, eine Stärkung der Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaften fordert, versteht das Grundrecht der Religionsfreiheit falsch: Ein Grundrecht dient immer dem Schutz des Individuums vor einer Gruppe. Insofern stehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Religionsfreiheit gar nicht im Widerspruch zueinander, wie es von Religion und Politik immer wieder behauptet wird. Beide Grundrechte stehen auf Seiten der Kinder, und es wäre jetzt unbedingt unsere Aufgabe, sie zu schützen. Stattdessen aber scheinen die politischen Bemühungen alle darauf hinauszulaufen, einen überkommenen religiösen Brauch vor den Grundrechten ins Weltkulturerbe zu retten. Bei der im Urteil entschiedenen Frage geht es nicht
um Religionsfeindlichkeit oder mangelnden Respekt vor religiösen Überzeugungen.
Vielmehr geht es um die Rechte der Kinder. Religiöse oder sonstige
Aufnahmerituale dürfen ihre verbrieften Grundrechte nicht verletzen. Wir sollten
daher eindeutig, wie auch andere säkuläre Verbände ausdrücklich den
Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages zustimmen, die in ihrer
Stellungnahme "Beschneidung und Strafrecht" schreiben:
"Von Vertretern der herrschenden Meinung im Strafrechtsschrifttum wird unterdessen unter Verweis auf entsprechende Praktiken in Großbritannien dafür geworben, das religiös geforderte frühkindliche Ritual der Beschneidung ins Schmerzlos-Symbolische zu verschieben und die Entscheidung über den tatsächlichen Eingriff dem Betroffenen selbst zu überlassen, wenn er als Jugendlicher selbst einwilligungsfähig ist." Kinder sind grundsätzlich vor einseitiger
religiöser Beeinflussung bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit der
Vollendung des 14. Lebensjahres zu schützen. Bis dahin können sich Kinder ein
Bild der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen machen, um sich
selbstbestimmt für oder gegen eine Mitgliedschaft sowie für oder gegen die
Teilnahme an entsprechenden Aufnahmeritualen zu entscheiden.
Rainer
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Rwiese
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- [Emspiraten] Fw: Körperverletzung an Kindern, Rainer Wiese, 08.07.2012
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