emspiraten AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt
Listenarchiv
- From: "Christian Folgnand" <chrifo AT web.de>
- To: "emspiraten Liste" <emspiraten AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Emspiraten] Verteilung von Grundgesetzen
- Date: Wed, 9 Sep 2009 23:18:37 +0200
- Importance: Normal
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/emspiraten>
- List-id: Mailingliste der EmsPiraten aus dem Kreis Steinfurt <emspiraten.lists.piratenpartei.de>
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From: <mailinglists AT acepoint.de>
Sent: Wednesday, September 09, 2009 2:04 PM
To: "emspiraten Liste" <emspiraten AT lists.piratenpartei.de>
Subject: [Emspiraten] Verteilung von Grundgesetzen
Aus der NRW-Mailingliste:
"Unten erhaltet Ihr eine Anfrage samt Antwort aus dem LV BaWü an die
Bundeszentrale für Politische Bildung. Zusammengefasst: Grundgesetze
dürfen nicht an Infoständen verteilt werden. Gruß, Johannes
- --- snipp ---
Wir möchten Sie in in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung von § 5 I
Parteiengesetz verweisen. In Anlehnung an diese Vorschrift dürfen unsere
Publikationen weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern
während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung von Publikationen auf
Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das
Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder
Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum
Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in
welcher Anzahl unsere Publikationen dem Empfänger zugegangen sind,
dürfen sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht
in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundeszentrale
für politische Bildung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen
verstanden werden könnte.
- --- snipp ---
Moin,
hier der zitierte Text aus dem Parteiengesetzt:
"(1) Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden. Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen. Für eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, muss der Umfang der Gewährung mindestens halb so groß wie für jede andere Partei sein. "
Kann mir das jemand übersetzen? Und wird das überhaupt bestraft, wenn man gegen diesen Paragrafen verstößt? Alle Parteien sollen gleichbehandelt werden...ok. Wenn sich aber die anderen Parteien nicht darum scheren, dass GG unter das Volk zu bringen, können wir doch nichts dafür, oder?
Gruß
Christian
- [Emspiraten] Verteilung von Grundgesetzen, mailinglists, 09.09.2009
- Re: [Emspiraten] Verteilung von Grundgesetzen, Christian Folgnand, 09.09.2009
- [Emspiraten] Ein kleiner Statusbericht, Arne Janbu, 09.09.2009
- Re: [Emspiraten] Verteilung von Grundgesetzen, Christian Folgnand, 09.09.2009
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