dueren AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Düren - NRW
Listenarchiv
- From: Dietmar Schwindt <dietmar.schwindt AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Liste Düren <dueren AT lists.piratenpartei.de>, aachen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Piraten Kreis Düren]Zeitungsartikel über Initiative der Landtagsfraktion
- Date: Tue, 16 Feb 2016 06:55:40 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/dueren>
- List-id: Kreis Düren - NRW <dueren.lists.piratenpartei.de>
Wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt
Ist sie dann nicht befangen? Experten befürworten eine unabhängige Beschwerdestelle in NRW nach dem Vorbild anderer Länder.
Von Bettina Grönewald
Düsseldorf. Wenn Bürger sich mit der Polizei anlegen, haben sie oft schlechte Karten. Glaubt man ihnen, oder gibt es bei Polizei und Justiz „eine Mauer des Schweigens“? Diesem Eindruck wollen die Piraten im Düsseldorfer Landtag entgegenwirken. Sie fordern, dass NRW als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle schaffen soll – für verärgerte Bürger und gleichermaßen für kritische Stimmen innerhalb der Polizei. Heute setzen sich Vertreter von Polizei, Gewerkschaft und Wissenschaft in einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag mit dem Vorschlag auseinander.
Vor Gericht recht zu bekommen, ist oft schwer – im Clinch mit Polizisten erscheint es vielen Bürgern geradezu unmöglich. „Vielfach dominieren die emotionale Furcht vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, die Befürchtung hoher Kosten und das Gefühl einer Überforderung mit formalisierten Verfahren“, stellt Professor Michael Bäuerle von der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in seiner schriftlichen Stellungnahme an den Landtag fest.
Kölns ehemaliger Polizeidirektor Udo Behrendes glaubt, dass ein unabhängiger Polizeibeauftragter, der „für Bürger und Polizisten ohne Hemmschwelle und außerhalb des Dienstweges zugänglich wäre“, das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten verbessern würde. Die Piraten sehen dafür dringenden Bedarf und führen einen – noch ungeklärten – Fall aus Herford an.
Dort soll im Juni 2014 eine Verkehrskontrolle aus dem Ruder gelaufen sein. Von fliegenden Fäusten ist die Rede, einer Pfefferspray-Attacke gegen den Autofahrer und einem nur teilweise vorgelegten Polizei-Video, das nicht die ganze Wahrheit abbilden soll. Zwei Polizisten sollen deswegen vor Gericht. Das Amtsgericht Herford hat aber noch nicht über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden.
Der Vorwurf stehe im Raum, dass die beteiligten Beamten das Vorgehen weder verhindert noch Aussagen zu augenscheinlich aggressivem Verhalten eines Kollegen gemacht hätten, stellen die Piraten in ihrem Antrag fest. „Sollten sich diese Vorwürfe als wahr herausstellen, wiegen sie sehr schwer und können den Anschein erwecken, dass sich in der nordrhein-westfälischen Polizei Duckmäusertum breitmacht.“
Weitere Fälle, in denen Bürger erfolglos versucht haben, sich gegen angebliche Übergriffe von Polizisten zu wehren, haben in NRW ebenfalls für Schlagzeilen gesorgt: Im Sommer 2013 etwa stürmt die Düsseldorfer Polizei eine Wohnung, weil Party-Gäste Lärm machen. Die Einsatzkräfte verschaffen sich mit einer Flex Zutritt und pusten die Feiernden mit einem Hochdruck-Wasserstrahl vom Sofa. Später kursiert ein Video von der Szene im Netz. Konsequenzen wurden nicht bekannt.
Alle vom Landtag geladenen Wissenschaftler sprechen sich dafür aus, mögliche Fronten zwischen Polizei und Bürgern durch eine unabhängige Beschwerdestelle zu befrieden. Die Gewerkschaft der Polizei und der Bund der Kriminalbeamten halten das hingegen für überflüssig. Es gebe bereits zahlreiche Möglichkeiten, sich über Polizisten zu beschweren, argumentieren sie – etwa beim Innenministerium oder mit Petitionen beim Landtag. Zudem könnten Gerichte angerufen werden.
Unabhängiger Polizeibeauftragter in Rheinland-Pfalz geht vertraulich vor
Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat im Juni 2014 per Gesetz den ersten unabhängigen und nur dem Parlament verantwortlichen Polizeibeauftragten in Deutschland eingeführt. Mit dem neuen Gesetz wurde der bereits zuvor bestellte Bürgerbeauftragte auch Beauftragter für die Landespolizei. Für beide wirkt er als Ombudsmann. Eine Beschwerde kann jeder einbringen – auch, wenn er nicht unmittelbar betroffen ist. Eingaben von Polizisten können vertraulich behandelt werden – der Landesbeauftragte muss den Namen nicht bekanntgeben. Einmal im Jahr berichtet er dem Landtag – über besondere Vorgänge unterrichtet er unverzüglich den Innenausschuss oder den Minister.
Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten hat aber Grenzen: Bei strafgerichtlichen Verfahren, gerichtlichen Bußgeldverfahren oder behördlichen Disziplinarverfahren muss er sich mit eigenen Prüfungen zurückhalten, damit es nicht zu „Ermittlungskonkurrenz“ kommt. Abgeschlossene Verfahren kann er aber noch einmal aufgreifen. Die Eingaben und Beschwerden steigen stetig an – für sein zweites Amtsjahr rechnet der Beauftragte mit 100 Fällen.
Laut Expertise der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW behandelt er aber meist kommunikative Defizite, Nachlässigkeiten, Unhöflichkeit, Intoleranz oder Führungsversagen. Mehr Befugnisse habe dagegen die unabhängige Polizeibeschwerdestelle in Großbritannien und der schwedische Ombudsmann.
- [Piraten Kreis Düren]Zeitungsartikel über Initiative der Landtagsfraktion, Dietmar Schwindt, 16.02.2016
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.