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dueren - Re: [Piraten Kreis Düren]WG: [AK-Kommunalpolitik] Geflüchtete in NRW laut Bezirksregierung Arnsberg

dueren AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Düren - NRW

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Re: [Piraten Kreis Düren]WG: [AK-Kommunalpolitik] Geflüchtete in NRW laut Bezirksregierung Arnsberg


Chronologisch Thread 
  • From: Lothar Brittner <lbrittner AT gmx.de>
  • To: Kreis Düren - NRW <dueren AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten Kreis Düren]WG: [AK-Kommunalpolitik] Geflüchtete in NRW laut Bezirksregierung Arnsberg
  • Date: Tue, 17 Nov 2015 14:15:08 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/dueren>
  • List-id: Kreis Düren - NRW <dueren.lists.piratenpartei.de>

Unverständliche Abkürzungen
Von Lothars Smarty

"dietmar.schwindt" <dietmar.schwindt AT piratenpartei-nrw.de> schrieb:




Von Samsung Mobile gesendet



-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Torsten Sommer <tosopiratas AT gmail.com>
Datum: 17.11.2015 13:42 (GMT+01:00)
An: nullnull <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
Cc: info AT worm-recht.de
Betreff: [AK-Kommunalpolitik] Geflüchtete in NRW laut Bezirksregierung Arnsberg


Hi!

Gestern war ich bei einer Veranstaltung der Bezirksregierung Arnsberg.
Die sind federführend bei der Organisation der Unterbringung und
Registrierung der Geflüchteten hier in NRW.

Generelles:
Zur Zeit gibt es 292 vom Land betriebene $Unterbringungseinrichtungen in
NRW in denen 74.552 Menschen untergebracht sind. 5 EAEs (3.530
Menschen), 23 ZUEs (11.246 Menschen), 264 NUs (59.776 Menschen). Davon
67 Turnhallen.
Insgesamt werden zur Zeit in etwa 400 Turnhallen NRW Geflüchtete
untergebracht (diese Zahl stammt aus dem Publikum, nicht von der
BezReg.). Das soll sich baldmöglichst ändern.
Die anderen BezRegs in NRW können/dürfen inzwischen eigenständig
Immobilien managen.
Aktuell kommen, lt. BezReg., 12.000 bis 19.000 Menschen pro Woche dazu
und etwa 9.000 Menschen werden in die Kommunen zugewiesen.
Anmerkung: Mir erscheint diese Zahlenspielerei nicht plausibel. Auch
konnte man mir nicht beantworten wie viele Menschen in andere
Bundesländer verteilt werden, wie viel Menschen wieder zurück in ihre
Heimatländer gehen, wie viele Menschen in anderen Ländern Schutz suchen,
etc.
Angestrebt ist, das etwa 10.000 Menschen pro Woche aus den
Landeseinrichtungen auf die Kommunen verteilt werden.
Angestrebt ist weiterhin die 264 "Landeseinrichtungen" auf eine Anzahl
von unter 100 zu bekommen. Dies wurde begründet mit administrativem
Aufwand, sonst lohnt es für die Betreiber nicht und wir können den
Menschen in den kleinen Einrichtungen nicht die volle Bandbreite an
Leistungen bieten, wie in den großen Einrichtungen.
Auf meine Anmerkung hin, das kleine Einrichtungen sowohl für die
Kommunen besser verkraftbar sind, als auch ein besserer soziales Klima
in den Einrichtungen herrscht und man bei der Kostenbetrachtung bitte
die Gesamtkosten (inkl. sozialer Folgekosten) zu betrachten hätte,
erläuterte Frau Regierungspräsidentin Ewert, das es nicht so sehr um
Aufwand und Kosten, sondern viel mehr um das Angebot an die Geflüchteten
geht, das nur in großen Einrichtungen zu gewährleisten sei.
Hat mich nicht überzeugt.

An Aufnahmeeinrichtungskapazitäten des Landes ist für nächstes Jahr
geplant:
10.000 Plätze in EAEs
30.000 Plätze in ZUEs
20.000 Plätze in NUEs
+20.000 "Reserveplätze" in NUEs

Vom zeitlichen Ablauf ist geplant die Menschen max. 5 Tage in EAEs unter
zu bringen, danach max. 5 Monate in ZUEs.
Rechnet man das hoch und bedenkt dabei den königssteiner Schlüssel, so
kommt man bei einer geschätzten Jahreskapazität von, bundesweit, 600.000
Menschen für 2016 an.

Die verschiedenen IT Systeme von Land, Bund und BA sind weiterhin nicht
miteinander kompatibel. Wann es hier zu Besserungen kommt, weiß niemand,
da andere Dinge (Unterbringung, Versorgung) zur Zeit im Vordergrund
stehen.

Die Bundeswehr hilft zur Zeit vor allem logistisch durch
Flächenbereitstellung für die Busse mit denen die Menschen durchs Land
gefahren werden, sowie Unterbringung der Busfahrer in Kasernen.

Aus den Kommunen gibt es zur Zeit 19 Überlastungsanzeigen (bei 396
Kommunen) und 1 Komplettverweigerung (Name der Stadt wurde nicht
genannt).

Minderjährige:
Zum 1.11. ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach
unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (UMF) nach dem königssteiner
Schlüssel auf und in den Bundesländern verteilt werden sollen. Bisher
war es so, dass die Kommune, in der ein UMF zuerst ankam verantwortlich
zeichnete.
Die Verantwortung dafür liegt allerdings nicht bei der BezReg, sondern
bei den Landschaftsverbänden als Träger des Landesjugendamtes.
Die Kommunen "leben" diese Verteilsystem noch nicht, das es Kommunen
gibt, die die Aufnahme komplett verweigern, da weder KnowHow noch
Einrichtungen vor Ort seien.
Zusatzinfo von mir: Zur Zeit wird in Dortmund das ehem.
Kreiswehrersatzamt zur Erstunterbringung von UMF hergerichtet. Es soll
wohl auch dazu dienen eine Altersbestimmung zentral vornehmen zu können.
Vergitterte Treppenhäuser sind auch genau das, was Geflüchtete Kinder
brauchen.

Haushalte:
Einige Kämmerer möchten gerne den kompletten Bereich "Geflüchtete/Asyl"
separat ausweisen (Clustering) und den "Kernhaushalt" damit nicht
vermischen. Aufgrund von thematischen Überschneidungen sieht die BezReg
das sehr kritisch. Alleine bei den Gesundheits- und Sozialkosten sei
eine Spitzabtrennung schwer möglich.

In den nächsten Wochen stehen diverse Ausschreibungsverfahren an. Dazu
wurde extra eine externe Anwaltskanzlei ins Boot der BezReg geholt.
Nominell müssten alle Bereiche einer UE separat ausgeschrieben werden
(Verwaltung, Reinigung, Catering, soz. Betreuung, Sicherheit,
Hausdienstleistungen, etc.). Das möchte man nicht machen. Man möchte nur
jeweils zwei Ausschreibungen machen. Betrieb (Inkl. Soz., Catering,
etc.) und Sicherheit. Die neuen Ausschreibungen sollen einen Zeitraum
von 4 Jahren abdecken.

Aktuell wird für fünf Monate eine Kopfpauschale von 670 €/monatlich pro
Geflüchtetem Menschen durch Bundesmittel gezahlt. Dazu gibt es
Verwaltungskostenzuschläge des Landes.
Für 2016 ist geplant (aber noch nicht politisch abgesegnet) die FlüAg
Jahrespauschale auf 10.000 € pro Geflüchtetem anzuheben.
Dazu soll der Personenkreis auf die nach §60a AufenthG geduldeten
Menschen ausgeweitet werden.

Für UMF soll ab .1.12016 eine Verwaltungskostenpauschale von 3.100 € an
die Jugendhilfeträger gezahlt werden. Dafür stehen in NRW insgesamt 76
Mio € zur Verfügung.

Leider war auch der gestrige Tag endlich, so das ich nicht alle Fragen
stellen konnte, die mir wichtig erschienen.

Ich würde mich aber sehr freuen, Eure Fragen hier zu lesen und werde die
Fragen gerne direkt beantworten oder eine Antwort von der BezReg
erfragen.

LG
Torsten.

--
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-kommunalpolitik


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