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dueren - [Piraten Düren]Bekanntmachung der Stadt Düren über das Widerspruchsrecht und Einwilligungsrecht nach dem Meldegesetz NRW

dueren AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Düren - NRW

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[Piraten Düren]Bekanntmachung der Stadt Düren über das Widerspruchsrecht und Einwilligungsrecht nach dem Meldegesetz NRW


Chronologisch Thread 
  • From: Marcel Schwalb <marcel.schwalb AT filopher.de>
  • To: Mailingliste des Stammtisches Düren <dueren AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Piraten Düren]Bekanntmachung der Stadt Düren über das Widerspruchsrecht und Einwilligungsrecht nach dem Meldegesetz NRW
  • Date: Thu, 30 Aug 2012 10:08:16 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/dueren>
  • List-id: Mailingliste des Stammtisches Düren <dueren.lists.piratenpartei.de>

Hallo.

Zu eurer Information:

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Bekanntmachung der Stadt Düren über das Widerspruchsrecht und Einwilligungsrecht nach dem Meldegesetz NRW

Gemäß § 35 Absatz 6 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldgesetz NW - MG NW) vom 16. September 1997 (Gesetz- und Verordnungs-blatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 332), in der zurzeit geltenden Fassung, weise ich darauf hin:

1. In folgenden Fällen besteht für Einwohner ab der Vollendung des 15. Lebensjahres das Recht, W I D E R S P R U C H gegen die Weitergabe von Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad und Anschrift) durch die Meldebehörde zu erheben:
a) Übermittlung der Daten im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 Absatz 1b MG NW)
b) Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeister/in und Land-rat/rätin (§ 35 Absatz 1 MG NW)
c) Weitergabe von Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürger-begehren (§ 35 Absatz 2 MG NW)

2. In folgenden Fällen ist die Weitergabe von Daten (Vor- und Familienname, ggfs. Doktorgrad und Anschrift) durch die Meldebehörde nur mit ausdrücklicher E I N W I L L I G U N G der Betroffenen zulässig:
a) Weitergabe von Daten über Alters- und Ehejubiläen an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk (§ 35 Absatz 3 MG NW)
b) Weitergabe von Daten volljähriger Einwohner an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 35 Absatz 4 MG NW)

Betroffene, die von ihrem Widerspruchs- bzw. Einwilligungsrecht hinsichtlich der Datenübermittlung Gebrauch machen wollen, werden hiermit gebeten, die entsprechende Erklärung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Stadt Düren, Markt 2, 52349 Düren während der Öffnungszeiten Mo, Di, Mi und Fr 7:30 bis 13 Uhr, Do 7:30 bis 18.00 Uhr sowie Sa 9:00 bis 13:00 Uhr abzugeben.
Ein entsprechendes Formular wird im Bürgerbüro für Sie bereitgehalten und ist auch auf der Internetseite der Stadt Düren (www.dueren.de) unter der Rubrik Bürgerservice → Bürgerbüro → Meldeangelegenheiten zum Ausdruck hinterlegt.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Düren, 15. August 2012
Der Bürgermeister
(Paul Larue)
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  • [Piraten Düren]Bekanntmachung der Stadt Düren über das Widerspruchsrecht und Einwilligungsrecht nach dem Meldegesetz NRW, Marcel Schwalb, 30.08.2012

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