Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

dueren - [Piraten Düren]Fw: Re: Re: Pad mit den SÄ-Anträgen

dueren AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Düren - NRW

Listenarchiv

[Piraten Düren]Fw: Re: Re: Pad mit den SÄ-Anträgen


Chronologisch Thread 
  • From: "Peter Hackenbroich" <p.hackenbroich AT web.de>
  • To: "Mailingliste des Stammtisches Düren" <dueren AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Piraten Düren]Fw: Re: Re: Pad mit den SÄ-Anträgen
  • Date: Mon, 16 Jul 2012 16:52:33 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/dueren>
  • List-id: Mailingliste des Stammtisches Düren <dueren.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal


Volker hat die Antwort zu Deinen Bedenken zu mir geschickt , ich reich die mal so weiter. mpG Hucky
Gesendet: Montag, 16. Juli 2012 um 15:26 Uhr
Von: "Marcel Schwalb" <marcel.schwalb AT filopher.de>
An: "Mailingliste des Stammtisches Düren" <dueren AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Piraten Düren]Pad mit den SÄ-Anträgen
Hallo.

Ein paar kleine Anmerkungen von mir:

1. Der Schaffung des Postens des stellvertretenden Landesschatzmeisters kann ich generell zustimmen. So etwas wie in NRW letztes Vorstandsjahr darf in einer größere Partei eigentlich nicht passieren.

2. Der Absatz bezüglich der Ortsverbände sollte meines Erachtens noch mal überarbeitet werden. Ich habe dabei drei Anmerkungen:

a) Der Antrag spricht von Orten und meint damit Stadtbezirke und Ortsteile. Soll nun tatsächlich jeder Ortsteil auf Eigenantrag einen Pressepiraten und Verwaltungspiraten erhalten? Das scheint mir momentan doch etwas Posten-Overkill zu sein. Pro Gemeinde ok, kann man drüber reden, aber Stadtteile?
Bei Stadtteil sind die Bezirksversammlungen in Grossstädten, bzw. Kreisfreie Städte, gemeint. Diese Aufteilung steht in der Satzung für Ortsvereine.Bei denen gilt im Prinzip das Gleiche wie für Gemeinden und Städte in Kreisen.

b) Es wird nicht unterschieden zwischen Ortsverbänden in Kreisverbänden und Ortsverbänden ohne Kreisverbände. Wenn ein Ortsverband schon einen Kreisverband hat, muss er (meines Wissens) seine Vertreter nicht mehr beim Landesvorstand beauftragen lassen sondern kann damit zum Kreisvorstand gehen. Das sollte dann auch so in der Satzung stehen.
Das ist in der Landessatzung gar nicht geregelt.


c) Der Ausdruck "virtueller Ortsverband" ist in meinen Augen nicht korrekt. Der "Virtuelle Kreisverband" ist ein finanztechnische Struktur und keine administrative Struktur. Man hat keinen virtuellen Kreisverband, weil man einen Verwaltungspiraten beauftragt, sondern die virtuellen Kreisverbände existieren als Finanzstruktur unabhängig von gewählten Posten oder der Einrichtung eines Kreisbüros. Deswegen kommt der Ausdruck "Virtueller Kreisverband" ausschließlich im Finanzteil der Satzung vor. Um Verwirrungen zu vermeiden, würde ich deswegen bei der Vorstellung des Antrags auf die Betitelung "Virtueller Ortsverband" verzichten, denn er suggeriert, dass es hier um eine Finanzstruktur geht. Tatsächlich geht es aber um die Einberufung von Ortsversammlungen und ist somit keine Virtualität im Sinne der Satzung.
Das siehst Du leider falsch. Der virtuelle Kreisverband dient vor allen Dingen dazu verwaltungstechnisch den Landesverband zu entlasten.

§ 5 – Gliederung


(5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.

Die finanzielle Seite ist in der Finanzordnung geregelt. Diese wollte ich nicht ändern.



mit piratigem Gruss
 
Volker Neubert
Tel.: 02238 922 088
Fax.:02238 922 089
Funk: 015788600897
E-Mail: volker.neubert AT piratenpartei-nrw.de






Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang