dueren AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Düren - NRW
Listenarchiv
- From: "Friedhelm Bunk" <balubu AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Marcel Schwalb <marcel.schwalb AT filopher.de>, "Mailingliste des Stammtisches Düren" <dueren AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Piraten Düren]Infostand Genehmigungen
- Date: Fri, 13 Apr 2012 00:23:01 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/dueren>
- List-id: Mailingliste des Stammtisches Düren <dueren.lists.piratenpartei.de>
- Organization: mx.freenet.de
- Priority: normal
Von: Marcel Schwalb <marcel.schwalb AT filopher.de>
Datum: Thu, 12 Apr 2012 19:57:22 +0200
An: Mailingliste des Stammtisches Düren
<dueren AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Piraten Düren] Infostand Genehmigungen
Antwort an: Mailingliste des Stammtisches Düren
<dueren AT lists.piratenpartei.de>
<dueren.lists.piratenpartei.de>
<mailto:dueren-request AT lists.piratenpartei.de?subject=unsubscribe>
<mailto:dueren-request AT lists.piratenpartei.de?subject=subscribe>
> Hallo.
>
> Ich sitze gerade am Euskirchener Stammtisch. Hier wurde nach einer Kopie
> unserer Genehmigung für Infostände gefragt, da hier die Meinung kursiert,
> dass die Stadt Euskirchen keine Infostände bis zur Wahl erlaubt.
>
> Könnte jemand unsere Genehmigung digitalisieren und mir zuschicken?
>
> Viele Grüße,
> Marcel Schwalb
> @mandelbroetchen
Kopie wird morgen nachgereicht, hier nur Allgemeines zur Wahlwerbung.
Wahlwerbung
Mit Wahlwerbung präsentieren Parteien sich und ihr politisches Programm, um
damit
Stimmen zu sammeln.
Die Wahlwerbung ist gesetzlich nicht geregelt. Die grundsätzliche Möglichkeit
der
Wahlwerbung wird geschützt durch Art. 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit), Art. 5
Abs. 3 GG
(Kunstfreiheit) und Art. 21 GG (Parteienprivileg).
Der Bundeswahlleiter ist für die Wahlwerbung und deren rechtliche Beurteilung
nicht
zuständig und zur Neutralität verpflichtet. Die Parteien sind für die Inhalte
ihrer Wahlwerbung
selbst verantwortlich.
Wahlwerbung hat ihre Grenzen, wo verbotene Parteien Wahlwerbung betreiben
oder wo die
Wahlwerbung strafbar ist. Sie unterliegt den allgemein geltenden Gesetzen.
Für die Genehmigung zur:
Plakatwerbung
Benutzung von Lautsprechern und Megaphonen auf öffentlichen Straßen und
Plätzen
Aufstellung von Infoständen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Benutzung öffentlicher Einrichtungen
sind die Gemeinden zuständig.
Die Fernseh- und Rundfunkanstalten stellen den an der Wahl teilnehmenden
Parteien gegen
Erstattung der Selbstkosten angemessene Sendezeit - entsprechend der
Bedeutung der
Partei - für Wahlwerbespots zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen
Vorgaben im
Bundes- und/oder Landesrecht (z.B. Rundfunkstaatsvertrag, Staatsverträge
zwischen
Ländern, Landesmediengesetze) zu beachten.
- [Piraten Düren] Infostand Genehmigungen, Marcel Schwalb, 12.04.2012
- Re: [Piraten Düren]Infostand Genehmigungen, Thomas Heinrichs, 12.04.2012
- Re: [Piraten Düren]Infostand Genehmigungen, Friedhelm Bunk, 13.04.2012
- Re: [Piraten Düren]Infostand Genehmigungen, Thomas Heinrichs, 13.04.2012
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