dormagen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Dormagen (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Rafael Kazior <rafael.kazior AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Piraten Dormagen <dormagen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Piraten Dormagen] Fwd: Landtagswahl am 13.05.2012 <Watchdog: Virus checked>
- Date: Thu, 22 Mar 2012 08:28:46 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/dormagen>
- List-id: "Ortsgruppe Dormagen \(Nordrhein-Westfalen\)" <dormagen.lists.piratenpartei.de>
Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
Betreff: Landtagswahl am 13.05.2012 <Watchdog: Virus checked>Datum: 22. März 2012 07:52:51 MEZ
Plakatierung anlässlich der Landtagswahl am 13.05.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen. dass für die Wahlplakatierung anlässlich der Landtagswahl innerhalb des Stadtgebietes Dormagen im Rahmen der geltenden Normen keine Erlaubnis erforderlich ist. In der z. Z. geltenden Satzung der Stadt Dormagen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 02.07.1986 wurden die Bestimmungen zur Wahlwerbung geregelt. Als Anlage füge ich einen Auszug aus der Sondernutzungssatzung bei, mit der Bitte, die festgelegten Richtlinien zu beachten.
Ich möchte Sie insbesondere auf § 4 a (2) der Sondernutzungssatzung hinweisen. Die Wahlplakate für die Landtagswahl am 13. Mai 2012 dürfen frühestens am Samstag, den 31. März 2012, 8.00 Uhr, aufgehängt werden und müssen spätestens am Samstag, den 19. Mai 2012 wieder entfernt werden. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass nur jeweils 1 Plakat an einer Straßenlaterne aufgestellt bzw. aufgehängt werden darf; d. h. wenn bereits ein Wahlplakat von einer anderen Partei dort angebracht wurde, darf kein weiteres Wahlplakat aufgehängt werden.
Ebenso bitte ich bei der Wahlplakatierung den § 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dormagen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dormagen vom 17.06.2003 zu beachten, den ich als Anlage beifüge.
Für Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften gilt der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B 2 – 22-33 und des Innenministeriums –11/20-10.10- vom 08.08.2003, den ich als Anlage diesem Schreiben beifüge.
Für die Wahlplakatierung an Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Genehmigung seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach, Postfach 10 10 27, 41010 Mönchengladbach, erforderlich.
Für Kreisstraßen ist der Rhein-Kreis-Neuss, Tiefbauamt, 41513 Grevenbroich, zuständig.
Soweit Sie beabsichtigen, auf städtischen Grundstücken Großflächenwahlplakate für die Landtagswahl aufzustellen, bitte ich Sie, mir die von Ihnen gewünschte Anzahl der Großflächenplakate innerhalb des Stadtgebietes Dormagen bis spätestens 26.03.2012 mitzuteilen.
Stellplätze für solche Tafeln können den Parteien nach Maßgabe des § 5 Parteiengesetz überlassen werden. Standortwünsche können im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Bei Konkurrenzen bzgl. gewünschter Standorte entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags.
Die verfügbaren Stellflächen zur Aufstellung von Großflächenwahlplakaten, die für die Parteien bzw. Wählergruppen insgesamt zur Verfügung stehen, können Sie aus der beigefügten Standortliste entnehmen.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
gez. Schröder
Schröder
Anlagen
Auszug aus der Sondernutzungssatzung
Auszug aus der ordnungsbehördlichen Verordnung
Runderlass „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von
Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in NRW“
Standortliste Großflächenwahlplakate
Ansprechpartner:
Anita Hinkofer
Fachbereich für Sicherheit und Ordnung
- Ordnungsamt -
Tel.: 02133/257 518
Fax: 02133/257 549
Attachment:
SDOK1000212032110140.pdf
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- [Piraten Dormagen] Fwd: Landtagswahl am 13.05.2012 <Watchdog: Virus checked>, Rafael Kazior, 22.03.2012
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