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bzv-stuttgart - Re: [Bzv-stuttgart] PM: Vorgehen der Polizei gegen Kundgebungsteilnehmer, bitte um Mithilfe

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Betreff: Bzv-stuttgart mailing list

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Re: [Bzv-stuttgart] PM: Vorgehen der Polizei gegen Kundgebungsteilnehmer, bitte um Mithilfe


Chronologisch Thread 
  • From: Marco Hauke <marco.hauke AT piratenpartei-bw.de>
  • To: bzv-stuttgart AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Bzv-stuttgart] PM: Vorgehen der Polizei gegen Kundgebungsteilnehmer, bitte um Mithilfe
  • Date: Sun, 26 Feb 2012 20:32:53 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-stuttgart>
  • List-id: <bzv-stuttgart.lists.piratenpartei.de>

Noch vergessen: Der Brief muss dann natürlich auch an den Postkorb der Polizei geschickt werden ^^

Am 26. Februar 2012 20:31 schrieb Marco Hauke <marco.hauke AT piratenpartei-bw.de>:
Vorschlag: Wie wäre es diese PM als offenen Brief/offene Anfrage an den Polizeipräsidenten zu stellen? Also zunächst einmal erwähnen dass die Demo friedlich verlief, das Versammlungsrecht ein hohes Rechtsgut ist und dann die Frage an den Polizeipräsidenten wieso es aus polizeilicher Sicht nicht möglich war bis nach der Demo zu warten um die Eigentumsverhältnisse der Einkaufswägen zu klären.

Die Antwort darauf wird dann unter unsere PM gepostet, dass erhöht dann evtl. die Wahrscheinlichkeit dass die Presse doch noch darauf anspringt.

Grüße aus dem Krankenstand

Marco

Am 26. Februar 2012 20:04 schrieb Christian Brugger-Burg <brugger.burg AT googlemail.com>:

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Am 26.02.2012 16:29, schrieb Jochen Schmidberger:
> Am 26.02.2012 16:05, schrieb Martin:
>
>> Ich bin der Meinung, wir sollten das Vorgehen per PM kritisieren.
>> Die Leute mit Maske haben sich auf der Demo _alle_ ordentlich
>> benommen. Niemand hat randaliert. Keiner hat sich irgendwie
>> schlecht benommen. Ob sie die Einkaufswägen besitzen, oder
>> gliehen haben oder sonst was, das war an der stelle auch garnicht
>> feststellbar.
>>
>
> Da wäre der Einsatzbericht der Polizei, die Aussagen der Entfernten
> und Zeugen hilfreich. Ganz allgemein ist der Besuch einer Demo ein
> Grundrecht, das nicht einfach so beschnitten werden darf.
>
>

Den Versammlungsleiter fragen ob der Entfernung der Person zugestimmt
hat. Wenn nein. Ist das Vorgehen der Polizei Grundrechtswidrig. -> PM

Während einer Demo hat die Polizei nicht das Recht ohne Zustimmung des
VL auch nur eine Person welche nicht aktiv das Leib und Leben andere
Gefährdet aus der Demo zu entfernen.

Sollte Blubser nicht zugestimmt haben. Und es einen oder mehrere
Zeugen(Name+Adressse) geben würde ich mich nicht scheuen als
Veranstalter Anzeige gegen die Polizei zu erstatten. Ich kenne bin da
sehr empfindlich.

Gruß Monomo
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.11 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/

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IQ7lDp5VXx17BMmc0fSG09EPcN9IQMv7OhdiN8HU88gDuGjOJgmXZsPJjdbmXg2O
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=Byx5
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