bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg
Listenarchiv
- From: Tobias Zawisla <tobyza AT googlemail.com>
- To: Mailingliste des in Gründung befindlichen Bezirksverband im Regierungsbezirk Freiburg <bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [BZV-FR] Satzung und PM
- Date: Fri, 28 May 2010 22:56:06 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
- List-id: Mailingliste des in Gründung befindlichen Bezirksverband im Regierungsbezirk Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>
Hi,
Wir haben unsere Satzung mal von der AG Recht prüfen lassen, dabei
wurden einige kleine Punkte gefunden. Wir werden die Punkte in den
nächsten Tagen überarbeiten, auch das passiert wieder im Pad. [1]
Wenn jemand Einwände gegen eine Änderung hat, einfach hier oder im Pad
melden. ;)
Auch bitten wir euch nochmal über die PM [2] zu schauen, diese wird am
Dienstag versendet.
Gruß,
Tobias
[1] http://sbh.piratenpad.de/12
[2] http://freiburg.piratenpad.de/pm-bvz-gruendung
-------- Original Message --------
Subject: AW: [AG Recht] Satzung des BzV Freiburg
Date: Fri, 28 May 2010 22:31:10 +0200
From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
To: Tobias Zawisla <tobyza AT googlemail.com>,
"ag-recht AT lists.piratenpartei.de" <ag-recht AT lists.piratenpartei.de>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> von Tobias Zawisla
> Gesendet: Montag, 24. Mai 2010 21:28
> An: ag-recht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: [AG Recht] Satzung des BzV Freiburg
>
> Ahoi,
>
> In Kürze gründet sich der Bezirksverband Freiburg, wir die AG
> BzV Freiburg möchten euch bitten, über die Satzung zu schauen um evt.
> Probleme frühzeitig beheben zu können.
Ahoi, ich habe mir das angetan und kann nur wenige Dinge finden:
Ich gehe davon aus, dass die schlecht zu lesenden Alternativen sinnvoll
entschieden werden.
> *************************
> Beginn Satzungsentwurf:
> == Nomenklatur ==
> == §01 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet ==
> == §02 Mitgliedschaft ==
> == §03 Mitgliedschaft - Erwerb der Mitgliedschaft ==
> == §04 Rechte und Pflichten der [Mitglieder] ==
> == §05 Mitgliedschaft - Beendigung der Mitgliedschaft ==
> == §06 Ordnungsmaßnahmen ==
> == §07 Gliederung ==
> == §08 Verhaltensweise von Gliederungen ==
> == §09 Organe des BzV ==
> == §09a Der Vorstand ==
> === Absatz 1 ===
> ==== Vorschlag 1 ====
> (1) Dem Vorstand gehören drei Piraten an: Ein Vorsitzender,
> ein stellvertretender Vorsitzender und ein Bezirksschatzmeister.
>
> ==== Vorschlag 2 ====
> (1) Dem Vorstand gehören 5 Piraten an: Ein Vorsitzender, ein
> stellvertretender Vorsitzender und ein Bezirksschatzmeister,
> ein Bezirkssekretär und ein politischer Geschäftsführer.
>
> ==== Vorschlag 3 ====
> (1) Dem Vorstand gehören mindestens folgende Piraten an: Ein
> Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein
> Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär und ein politischer
> Geschäftsführer.
>
> ===== Alternativen =====
> (1a) Der Bezirksparteitag oder die Gründungsversammlung
> können zusätzlich zwei Beisitzer wählen.
>
> (1a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere
> Ämter können durch den Bezirksparteitags oder die
> Gründungsversammlung festgelegt werden.
>
> ==== Vorschlag 4 ====
> (1) Dem Vorstand gehören folgende Piraten an: Ein
> Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein
> Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär und ein politischer
> Geschäftsführer, sowie zwei Beisitzer.
Mein Vorschlag:
(1) Dem Vorstand gehören an:
Der/die Vorsitzende,
Der/die stellvertretender Vorsitzende,
Der/die Bezirksschatzmeister(in),
sowie Null oder einer geraden Anzahl an Beisitzern an.
-->Dies gibt die notwendige Flexibilität ohne weitere
Satzungsänderungen. Die Anzahl der Beisitzer wird vom BezPT entschieden.
> === Absatz 2 ===
> (2) Der Vorstand vertritt den Bezirksverband nach innen und
> außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse
> der Parteiorgane.
> [Wobei der Vorsitzende, der stell. Vorsitz und der
> Schatzmeister den Vorstand allein vertreten dürfen.]
-->Besser: nicht der gesamte Vorstand, da dann immer ALLE unterschreiben
müssen.
> (3) Die Mitglieder des Vorstandes, [bestehend aus Piraten,]
> werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsversammlung in
> geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt.
-->Besser: werden auf die Dauer eines Jahres gewählt und bleiben bis zu
Ihrer Neuwahl im Amt (ein Jahr ist kurz genug)
> (9) Der Vorstand liefert zum Bezirksparteitag einen
> schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle
> Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in
> Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der
> Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht
> entlastet, so kann der Bezirksverband (Bezirksparteitag oder
> der neue Vorstand) gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt
> ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen
> Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
-->Der Vorstand macht immer Ansprüche im Namen der Mitglieder geltend,
nie für sich selbst.
> (10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses
> seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine
> Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied
> über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn
> weniger als drei Vorstandsmitglieder verbleiben oder ihren
> Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand
> sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen
> Fall ist [unverzüglich]/[schnellstmöglich] eine
> außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom
> restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine
> kommissarische Vertretung zu ernennen.
> Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
--> unverzüglich ist schnellstmöglich.
> == §09b Bezirksparteitag ==
> (1) Die Mitgliederversammlung auf Bezirksebene ist der
> Bezirksparteitag.
> (2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt [spätestens [13/15]
> Monate nach dem Vorangegangenen / einmal jährlich]. Die
> Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss.
--> tagt mindestens einmal jährlich. Sonst gibt es Probleme mit dem
Tätigkeitsbericht durch sich verschiebende Geschäftsjahre.
> == §10 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen ==
> == §11 Satzungs- und Programmänderungen ==
> == §12 Auflösung und Verschmelzung ==
> (1) Die Auflösung des Bezirksverbands oder seine
> Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen
> Beschluss des Bezirksparteitags mit [einfacher Mehrheit /
> einer Mehrheit von 3/4 der zum Landesparteitag
> Stimmberechtigten / einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen
> Stimmen] beschlossen werden. Einer Verschmelzung mit einer
> anderen Partei muss der Landesverband zustimmen.
--> Die Verschmelzung mit einer anderen Partei kommt für einen BezV
nicht in Betracht.
--> Bitte Quorum genau definieren, die Mehrheit der zum LPT (???)
Stimmberechtigten sind auch die, die nicht anwesend sind usw.
> (2) Sobald in allen Kreisen des Bezirksverbandes
> Kreisverbände existieren, kann der Bezirksverband durch
> Beschluss des Bezirksparteitags mit einfacher Mehrheit [der
> abgegebenen Stimmen] aufgelöst werden.
-->Und dann? Auflösungsszenario und Vermögensaufteilung beschreiben! Wer
löst auf?
> [(4) Eine Verschmelzung des Bezirksverbandes Freiburg mit
> einem Verband gleicher Ebene der Piratenpartei Deutschland
> oder mit einer anderen Partei ist nicht zulässig.]
--> Eben. S.o.
> (5) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss
> durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden.
> Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der
> Urabstimmung schriftlich.
-->Was denn nun? Siehe Abs.1
> == §13 Parteiämter ==
> == §14 Wahlordnung ==
> == §15 Misstrauen ==
> (1) Wird ein Initiativantrag von 20% oder mehr Mitgliedern
> gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist ein [Parteitag
> auf Bezirksebene] binnen 4 Wochen einzuberufen. Die 20%
> werden ermittelt auf Basis der Anzahl der Mitgliedern beim
> Stellen des Antrages.
--> Was ist ein Initiativantrag in diesem Sinne? Bitte ....werden
ermittelt.... umformulieren.
--> Was wird wie bei wem beantragt?
> == Salvatorische Klausel ==
> (1) Sollten einzelne Bestimmungen der Satzung aus
> tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder
> werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
> hierdurch nicht berührt.
-->Armer Sankt Salvator
> (2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
> Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
> treten, deren Wirkungen der Zielsetzung denjenigen am
> nächsten kommen, welche die Gründungsversammlung oder der
> Bezirksparteitag mit der unwirksamen bzw.
> undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.
>
> (3) Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder
undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Gründungsversammlung oder
nachfolgende Mitgliederversammlungen mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass
sich die Satzung als lückenhaft erweist."
Ich hoffe ich konnte helfen.
Grüsse
Bastian
- [BZV-FR] Satzung und PM, Tobias Zawisla, 28.05.2010
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.