bw-mosbach AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Neckar-Odenwald
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- Subject: [Bw-mosbach] Themen aus dem NOK
- Date: Mon, 25 Jun 2012 09:30:33 +0200
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Hi, hier ist ein Bericht zur Verbindungsstraße die zwischen Buchen und der Autobahn in Osterburken als Anbindung geplant ist:
Transversale-Gegner bekräftigen ihre Kritik
Beim Erörterungstermin in Osterburken Einwendungen gegen Planung behandelt – Landrat: Wichtigstes Straßenbauprojekt des Kreises
Neckar-Odenwald-Kreis. (bg) Im Planungsverfahren
für das umstrittene
Straßenbauprojekt „Transversale“ bleiben
die Positionen der Befürworter und
der Gegner unverändert. Dies zeigte sich
beim Erörterungstermin, in dem es in
mündlicher Verhandlung in der Baulandhalle
in Osterburken um Einwendungen
gegen den Straßenbau ging. Die
neue Kreisstraße 3972 zwischen Eberstadt
und Adelsheim, die in wenigen Jahren
den Raum Buchen ortsdurchfahrtsfrei
mit der A 81 bei Osterburken verbinden
soll, ist mit über 13 Millionen Euro
Baukosten das teuerste Straßenbauprojekt
in der Geschichte des Neckar-
Odenwald-Kreises.
Eine ganze Reihe von Einwendungen
gegen das Bauvorhaben galt es beim Erörterungstermin
unter Leitung von Tobias
Wütz vom Regierungspräsidium zu
behandeln.Sobrachtenbeispielsweise die
Bürgerinitiative „Natur oder Transversale“(
NOT)undderBundfürUmweltund
Naturschutz Deutschland (BUND) ihre
Kritikpunkte und Befürchtungen vor.
Mit dabei waren auch die Bürgermeister
Jürgen Galm (Osterburken),
Klaus Gramlich (Adelsheim) und Bofsheims
Ortsvorsteher Werner Geiger.
Landrat Dr. Achim Brötel, der das
Straßenbauprojekt zusammen mit dem
Ersten Landesbeamten am Landratsamt,
Martin Wuttke, und weiteren Mitarbeitern
des Kreises erläuterte, unterstrich
eingangs, die „Transversale“ sei das „mit
Abstand größte und zugleich wichtigste
Kreisstraßenprojekt, das der Neckar-
Odenwald-Kreis jemals angegangen ist.“
Wie Brötel deutlich machte, gibt es aus
Sicht des Kreises keinen Zweifel an der
Notwendigkeit des Vorhabens und an der
sich daraus ergebenden deutlichen Aufwertung
der Verkehrsinfrastruktur. Die
„Transversale“, die im engen Zusammenhang
mit dem Bau der B-292-Umgehung
Osterburken/Adelsheim gesehen
werden müsse, verbessere die Anbindung
des wirtschaftsstarken nördlichen
Kreisgebiets an die Autobahn 81 und entlaste
die Ortsdurchfahrten von Bofsheim,
Osterburken, Bödigheim, Seckach
und Zimmern in hohem Maße.
Dagegengibt esnachÜberzeugungder
Gegner, die erhebliche Mängel in der Verkehrsuntersuchung
anprangerten, keinen
Bedarf für die neue Straße, die Natur
und Landschaft zerstöre und beträchtliche
Folgekosten befürchten lasse.
Weitere Einwände richten sich gegen
ungeeignete Ausgleichsmaßnahmen und
die nach Ansicht der Kritiker schlechteste
Wahl unter den möglichen Trassen.
Für Diskussionsstoff sorgte auch die
vom Kreis als ein Grund für den Bedarf
am Straßenbau angeführte „gesetzliche
Hilfsfrist“ im Rettungsdienst. Diese Begründung
fehle in der Planung.
Wie der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) in einer
Pressemitteilung unterstreicht, bleibt es
bei der Kritik am Neubau der K 3972.
Auch im Laufe des Erörterungsverfahrens
hätten die grundsätzlichen Argumente
gegen das Vorhaben nicht ausgeräumtwerdenkönnen.
Vielmehrhabesich
bestätigt, dass die „Transversale“ neuen
Verkehr anziehen werde. Auch sei deutlich
geworden, dass die Bedarfsprognose
auf Einschätzungen zur Bevölkerungsentwicklung
aus dem Jahr 2005 beruht.
„Die Straße wird schlicht am Bedarf
vorbei geplant“, so Matthias Weyland,
Geschäftsführer beim BUND Rhein-Neckar-
Odenwald. Das Vorhaben führe zu
einer erheblichen Natur- und Landschaftszerstörung.
Die geplante Trasse
zerschneide einen großflächigen und bisher
weitgehend ungestörten Landschaftsbereich
von mindestens 20 Quadratkilometern.
Berthold Weigand, Vorsitzender
des BUND Buchen, dazu: „Die
Transversale führt zur irreparablen Zerschneidung
von zusammenhängenden
Lebensräumen und macht alle Bemühungen
zum Flächenschutz zunichte.“
Der BUND drängt darauf, die Pläne
für den Neubau auf Eis zu legen und eine
aktualisierte Bedarfsprognose zu erstellen.
Zudem sollten alternative verkehrliche
Maßnahmen geprüft werden.
Bürgermeister Galm machte deutlich,
dass die Stadt Osterburken nicht grundsätzlich
gegen die Transversale sei, wohl
aber weiterhin Änderungen an der Trasse
im Bereich des Ortsteils Hemsbach und
bezüglich der Anbindung zur neuen Bundesstraße
292 verlange.
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Zu Windkraftanlagen:
Der Teufel steckt oftmals im Detail
Im Odenwaldkreis ist die Windkraftplanung schon fortgeschritten, der Kreis Bergstraße legt jetzt los
Region Eberbach. (towi) Durch die vor
über einem Jahr verkündeten Energiewende
herrscht „plötzlich“ Zugzwang für
die Gebietskörperschaften, sich mit erneuerbaren
Energien auseinander zu setzen.
In der hiesigen Region geht es aufgrund
der Topografie vor allem um die
Windkraft. Eberbach und Schönbrunn
sind gemeinsam am Gebiet „Hebart“
dran. Dort sollen sich schon in absehbarer
Zeit Windräder drehen – wenn die Investoren
auf den Zug aufspringen.
Auch der nördlicher gelegene hessische
Odenwaldkreis ist sehr rührig in seinen
Vorbereitungen, wenn die Beratungen
in den Gremien auch deutlich machen,
dass das Thema ein beträchtliches
Konfliktpotenzial birgt. Nicht nur für die
Hessen, sondern auch für die angrenzenden
Badener. Denn die Landesgrenze
folgt in Teilen den Mittelgebirgshöhenzügen,
und wenn auf den dortigen Bergrücken
Windräder entstehen, dann reichen
die bis ins Gesichtsfeld der „ausländischen“
Anrainer hinein. Beispiele
hierfür sind die Gebiete Schildenberg bei
Hesseneck, Finkenberg bei Finkenbach/
Rothenberg und eingeschränkt
Sensbacher Höhe bei Sensbachtal.
Der Odenwaldkreis war gegenüber
dem westlichen Nachbarn im Kreis Bergstraße
Vorreiter bei der Flächensuche. Ein
Jahr lang sichtete ein Büro den ganzen
Kreis, bis dann das Ergebnis den Gemeinden
präsentiert wurde. Drei Prozent
der Kreisfläche wurden als windkrafttauglich
klassifiziert, im Endeffekt
werden wohlimFlächennutzungsplan die
vom Land vorgegebenen zwei Prozent
übrig bleiben. Mit die größten Windparks
könnten laut dieser Planvorgabe im
südlichen Odenwaldkreis mitunter an der
Grenze zu Rhein-Neckar- und Neckar-
Odenwald-Kreis entstehen.
Wenndie generelleZustimmunginden
Kommunen meistens auch vorhanden ist,
so sehen sie doch im Detail noch Abstimmungsbedarf.
Rothenberg etwa will
sich nicht damit anfreunden, dass das
vorliegende Raumgutachten dem Weiler
Hinterbach nur eine Entfernung von 500
MeternzumöglichenWindrädernaufdem
Finkenberg gewährt. Denn normal sind
bei einem gewachsenen Ortsteil 1000 Meter
– als solcher zählt Hinterbach aber
nicht. Deshalb gibt es für die Gemeindevertretung
nur ein „Entweder-Oder“:
Entweder Anhebung des Abstands auf
1000 Meter oder Ablehnung des kommenden
Flächennutzungsplans.
Für den Kreis Bergstraße ist der Regionalplan
Südhessen 2010 rechtsverbindlich.
Dieser wird derzeit zum Thema
regenerative Energien – und damit auch
zu Vorranggebieten für Windenergie –
durch das Regierungspräsidium Darmstadt
fortgeschrieben. Er wird auch die
Entwurfsplanungen Erneuerbare Energien
des Einheitlichen Regionalplans
Rhein-Neckar berücksichtigen. Dort sind
bereits Flächenaussagen zu Vorranggebieten
für die Windenergienutzung auch
im Kreis Bergstraße enthalten, die mit
Städten und Gemeinden im Dialog abgestimmt
wurden, heißt es.
Zwischen Hirschhorn und Neckarsteinach
weist das Gebiet Michelbuch eine
mit die höchste Windhöffigkeit im gesamten
Kreis Bergstraße auf, außerdem
die Hügelkette südöstlich von Langenthal.
Nördlich von Heddesbach ist es auf
hessischer Seite der Höhenrücken, der
sichRichtungWald-Michelbachzieht,der
für die Windkraftnutzung besonders geeignet
erscheint.
Für alle Bürger und Interessierten besteht
bis zum 20. August im Rahmen der
Offenlage die Möglichkeit, die Planungsunterlagen
bei den Städten und
Gemeinden einzusehen, außerdem in der
Geschäftsstelle des Verbandes Region
Rhein-Neckar, P7 20-21, Mannheim. Alle
Unterlagen stehen auch zum Download
auf www.m-r-n.com bereit. Hier
muss man sich durchklicken über „Regionalplanungsentwicklung“
zu „einheitlicher
Regionalplan“.
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Wo sich was dreht, gibt’s auch Gegenwind
Landschaftsschützer waren vor drohender „Verspargelung“ durch Windräder – Regionalverband hat Vorranggebiete ausgewiesen
Von Harald Berlinghof
Rhein-Neckar. Die Zukunft hat längst begonnen:
In der Metropolregion Rhein-Neckar
drehen sich bislang bereits 83 Windräder
zur Stromerzeugung. Die meisten
davon stehen auf pfälzischer Seite, aber
auch der Neckar-Odenwald-Kreis hat sich
in den letzten Jahren zu einer richtigen
Windenergie-Hochburg entwickelt. Zuvor
war Baden-Württemberg von den „Windspargeln“
weitgehend „verschont“ geblieben,
die man sonst eher im Norden der
Republik fand. Doch die grün-rote Landesregierung
in Stuttgart hat sich zum Ziel
gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Stromerzeugung
aus Wind im Land zu verzehnfachen
– und deshalb sollen überall im
Lande bis dahin wesentlich mehr Windräder
stehen, als das bisher der Fall ist.
In der Metropolregion drehen ...
„Auf den im Regionalplan für die Metropolregion
Rhein-Neckar ausgewiesenen
Vorrangflächenkönnteneinmal300bis350
Anlagen stehen“, so Axel Finger, Windenergie-
ExperteimVerbandRegionRhein-
Neckar (VRRN). 100 davon soll es dann alleineimbaden-
württembergischenTeilder
Metropolregion geben. „Wenn das alle
schaffen, dann wäre die Vorgabe der Landesregierung
erfüllt“, so Finger.
Aber auch wenn dies aufgrund der
größer werdenden Anlagen keine Verzehnfachung
der Anzahl der Windkraftanlagen
bedeutet, so weckt die Vision
bei einigen Menschen nicht nur
Freude über die eingeleitete Energiewende,
sondern auch Ängste und Vorbehalte.
Immerhin sind aktuell 140 Meter
Nabenhöhe und 80 Meter Rotordurchmesser
gängige Praxis – und wie
man hört, sind sogar noch größere Anlagen
möglich und angedacht..
Von Seiten der Landschaftsschützer
wird die „unästhetische Verspargelung“
der Landschaft befürchtet. Der Naturschutz
sorgt sich um Vögel und Fledermäuse,
die von den rotierenden Flügeln
getroffen werden können. Und Anlieger
an ausgewiesenen „Vorrangflächen“ befürchten
eine „Bedrängungswirkung“
durch Lärm, Funkenflug bei Motorbrand,
bis hin zu Schattenwurf, Druckschwankungen
und Infraschall.
... sich derzeit 83 Windräder
Christoph Trinemeier, Leitender Direktor
des Verbandes Region Rhein-Neckar
(VRRN), warnt deshalb vor einer
einseitigen Betrachtungsweise. Zu
Wohnbebauungen werde ein Abstand von
mindestens 750 Metern eingehalten, zu
Aussiedlerhöfen und Streusiedlungen eine
Mindestdistanz von 500 Metern. Vogelflugrouten,
Wasserschutz- und Naturschutzgebiete
werden von Windkrafträdern
frei gehalten, und auch
Lärmemissionen müssen sich an gesetzlichen
Vorgaben orientieren.
Aus Landschaftsschutzgründen wurden
vom Verband mit der Bergstraße bis
zur ersten Bergkette des Odenwaldes und
dem Neckartal Restriktionsflächen im
baden-württembergischen Teil benannt,
die aus regionaler Sicht von Windenergieanlagen
frei gehalten werden sollten.
„Negative Rückmeldungen von Bürgern
und von Kommunen sind in den letzten
Jahren allerdings deutlich zurück gegangen“,
betont Trinemeier.
Sein Verband arbeitet seit Jahren an
einem einheitlichen Regionalplan für die
Region, die sich über drei verschiedene
Bundesländer erstreckt, was die Sache
nicht einfacher,
sondern wesentlich
komplizierter
macht. Teil des
Plans ist auch eine
einheitliche
Raumnutzungskarte,
auf der unter
anderem alle Vorrangflächen für
Windenergienutzung ausgewiesen sind.
Doch der „Einheitlichkeit“ des Plans
in Sachen Windenergie droht Ungemach,
weil jedes Bundesland eine andere Ausweisung
der Flächen bevorzugt.
In Hessen bedeutet die Ausweisung
einer Vorrangfläche, dass der Rest des
Landes von solchen Anlagen frei gehalten
wird.
In Baden-Württemberg ist Windenergie
dagegen auch außerhalb der ausgewiesenen
Vorrangflächen prinzipiell
zulässig – und zwar überall. Darüber entscheiden
alleine die Kommunen.
Rheinland-Pfalz wiederum gibt ebenfalls
Vorrangflächen an; im Rest des Landes
ist die Windenergienutzung aber
ebenfalls prinzipiell zulässig – mit Ausnahme
von klar definierten so genannten
Ausschlussflächen.
Diese Variante würde man auch gerne
beim Verband in der gesamten Metropolregion
umsetzen. Nach gegenwärtigem
Stand können jedoch Kommunen
oder Privatinvestoren überall Windkraftanalagen
bauen, wenn sie die allgemeinen
gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Selbst Kommunen können den Bau von
Windkrafträdern auf ihrer Gemarkung im
Außenbereich nur mit Hilfe von Paragraph
35 Baugesetzbuch und durch ihren
Flächennutzungsplan verhindern. Ausdrücklich
zulässig
sind laut Gesetzestext
Anlagen,
die der „Nutzung
von Windoder
Wasserenergie
dienen“.
Unzulässig wären
sie, wenn dem öffentliche Belange entgegen
stehen - eine Formulierung, die juristischen
Streit geradezu vorprogrammiert.
Ist im Raumordnungsplan eine Vorrangfläche
für Windenergie ausgewiesen,
dann gilt diese Fläche als reserviert
dafür. „Auf solche Flächen muss nicht
zwingend eine Windkraftanlage kommen.
Aber es darf auch nichts anderes hin,
was eine solche Anlage verhindert“, betont
Christoph Trinemeier.
Fi Info: Noch bis zum 20. August liegt der
Entwurf des Regionalplans mit der
Raumordnungskarte in den Landratsämtern
zur Einsicht aus und kann
auch im Internet eingesehen werden.
www.vrrn.de/regionalplanung
--
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Efing
Ringstr. 53
74838 Limbach
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Hy 01522 8667210
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- [Bw-mosbach] Themen aus dem NOK, Pirat-Netrac, 25.06.2012
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