bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)
Listenarchiv
- From: Julia Rott <julia.rott AT gmx.de>
- To: bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [BW-Ludwigsburg] Programmanträge
- Date: Sat, 01 Oct 2011 15:46:05 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bw-ludwigsburg>
- List-id: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) <bw-ludwigsburg.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Hi,
stellvertretend für den Ludwigsburger Stammtisch stelle ich folgende
Programmanträge gesammelt in einer E-Mail, jeder Punkt ist aber ein
Antrag für sich.
1. Für den Bereich Bürgerbeteiligung:
Beteiligung der Bürger an Projekten und Großprojekten
Bürgerbeteiligung beginnt mit Information und Transparenz. Akzeptanz von
Projekten wird durch Nachvollziehbarkeit geschaffen. Deshalb muss über
geplante Projekte von Anfang an umfassend informiert werden.
Birgt ein Projekt viel Streit-Potenzial, sollen die Bürger stärker
beteiligt werden, zum Beispiel durch Maßnahmen wie
Diskussionsveranstaltungen, Bürgerbefragungen bis hin zu bindenen
Bürgerentscheiden.
2. Für den Bereich Datenschutz:
Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung
Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen
fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne
deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken
zu verwenden. Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren
Einwilligung lehnen wir ab.
Alle Bürgerämter des Landkreises werden angehalten, diese Praxis zu
beenden, da sie dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung
widerspricht. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die
Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie
herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf
Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine
Erlaubnis jederzeit widerrufen können.
3.
Datenschutzschulungen für kommunale Mitarbeiter
Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz sind umfangreich und ändern
sich häufig.
Regelmäßige Schulungen zum Landesdatenschutzrecht und
Datenschutzvorschriften sowie den Rechten der Betroffenen sollen den
Mitarbeitern zu einem sensiblen Umgang mit Daten und
datenschutzgerechten Arbeitsabläufen verhelfen.
4. Für den Bereich Inneres und Verwaltung
Open Access
Aus öffentlicher Hand finanzierte wissenschaftliche Informationen sollen
auch der Öffentlichkeit zugute kommen und damit für alle Bürger einfach
und frei zugänglich sein.
Die Veröffentlichung findet über Dokumenteserver, sogenannte
Repositorien, statt. Die Vernetzung aller Open-Access-Repositorien
ermöglicht Suchfunktionen, die sich über alle Server erstrecken und
somit einen benutzerfreundlichen Zugriff gewährleisten. Außerdem trägt
die Vernetzung zur Verbreitung und Wahrnehmung aller Werke bei.
Langzeitarchivierung, um die Inhalte dauerhaft zu speichern und die
Wahrung der Authentizität durch digitale Signaturen sind wichtige
Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
5.
Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes
Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient
lediglich der gefühlten Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die
Privatsphäre der Menschen ein. Wir fordern stattdessen sinnvolle Maßnahmen.
Wir lehnen jegliche Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung zum Beispiel
an Bushaltestellen oder Schulen strikt ab. Kameras tragen nicht zum
Abbau sondern höchstens zur Verlagerung von Kriminalität bei und bieten
Opfern keinen Schutz. Die Kosten für die Installation und die Auswertung
der Aufnahmen stehen in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung
hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr
Polizeistreifen ist dringend erforderlich.
6.
Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche
Veröffentlichungen
Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar
sind. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung
gestellt werden.
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen,
welches Computersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert
oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in
einer Form vorzunehmen, die auf offenen standardisierten Formaten basiert.
7.
Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen
Sicherheit und langfristige Kosteneinsparungen durch Einsatz von freier
Software.
Durch die Offenheit des Quellcodes bei freier Software gibt es keine
Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert
die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise
rechtliche Rahmenbedingungen für Behörden ändern. Bei freier Software
entfallen außerdem auf lange Sicht große Summen für Lizenzgebühren. Den
kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen so mittel-
und langfristige Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit
Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.
8. Für den Bereich Religionsfreiheit:
Gebührenfreier Kirchenaustritt
Jeder Mensch soll unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die
Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können.
Gebühren erschweren den Austritt oder Wechsel und schränken damit die
Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum
Arbeitsaufwand. Solange der Kirchenaustritt öffentlich verwaltet wird,
muss auch die betreffende Kirche für entstehende Kosten aufkommen.
9. Für den Bereich Teilhabe am digitalen Leben:
Kostenloses W-LAN auf beliebten öffentlichen Plätzen
Auf stark frequentierten öffentlichen Flächen, zum Beispiel
Fußgängerzonen, Marktplätze und Parks, sollen die Städte und Gemeinden
einen kostenlosen Breitband-Internetzugang zur Verfügung stellen.
10. Für den Bereich Verbraucherschutz:
Informationssystem für Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen
Das Landratsamt Ludwigsburg soll ein frei zugängliches
Informationssystem für den Zugang zu Ergebnissen von durchgeführten
Lebensmittelkontrollen schaffen.
Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun
haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen
Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumenten nicht
eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer
Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch
Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck
auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.
11.
Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System für Restaurants,
Fleischereien und Bäcker
Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen werden anhand
unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür
angebracht, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im
Internet direkt vor Ort zu informieren.
Das in Dänemark etablierte und sehr erfolgreiche Smiley-System soll auch
im Ludwigsburger Landkreis eingeführt werden. So ist für den Kunden
direkt ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze
eingehalten werden. Auf Hygienesünder kann reagiert werden, was bisher
meistens nicht möglich ist. Negativ bewertete Händler haben durch die
Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die
Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.
Die Beschränkung auf Restaurants, Fleischereien und Bäcker, die in der
Regel Lebensmittel selbst verarbeiten, verhindert, dass andere
Verkaufsstellen wie zum Beispiel Märkte benachteiligt werden, obwohl sie
bezüglich der Lebensmittelhygiene auch abhängig von ihren Lieferanten sind.
- [BW-Ludwigsburg] Programmanträge, Julia Rott, 01.10.2011
- Re: [BW-Ludwigsburg] Programmanträge, Julia Rott, 01.10.2011
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