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bw-ludwigsburg - [BW-Ludwigsburg] Brender

bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)

Listenarchiv

[BW-Ludwigsburg] Brender


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Lambeck <tlambeck AT gmx.de>
  • To: pforzheim AT lists.piratenpartei.de, "Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg)" <bw-ludwigsburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [BW-Ludwigsburg] Brender
  • Date: Sat, 05 Dec 2009 00:45:33 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bw-ludwigsburg>
  • List-id: Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) <bw-ludwigsburg.lists.piratenpartei.de>

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Hash: SHA1

Hallo zusammen,

anbei die Antwort des neuen Ludwigsburger CDU-Direktkandidaten im
Bundestag (Steffen Bilger) zum Thema Brender.

Hat sich vertreten lassen. Nicht mal Textbausteine verschickt er selbst.

Sehr interessant ist die Ansicht der CDU zum Thema.
Aber wen wundert es?


Grüße
Thomas


- -------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 4 Dec 2009 12:50:19 +0100
Von: Steffen Bilger MdB <steffen.bilger AT bundestag.de>
Organisation: Deutscher Bundestag
An: [...]
Referenzen: <20091203232012.9806533405D AT dev.campact.de>

Sehr geehrte Frau Fröhlich,

vielen Dank Für Ihre Zuschrift. Für eine Normenkontrollklage beim
Bundesverfassungsgericht können wir in der Entscheidung des
ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009 in der Sache
ZDF-Chefredakteur jedoch keine Notwendigkeit erkennen.

Worum geht es, jenseits aller medialen Aufgeregtheiten? Im
ZDF-Verwaltungsrat hat sich die erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit
nicht gefunden, dem Vorschlag des ZDF-Intendanten zu folgen, den Vertrag
des ZDF-Chefredakteurs Brender nach zehn Jahren ein zweites Mal zu
verlängern.

Zu den Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im
Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Dieses Gremium ist in Bezug
auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge der
Länder bzw. durch Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten
legitimiert. Dazu gehört es, die Entwicklung eines Senders bei den
zentralen Kriterien Qualität, Quote und Kosten zu bewerten. Für alle
diese Sachverhalte ist der Chefredakteur wesentlich mit verantwortlich.
Der Verwaltungsrat hat der Einstellung vor zehn Jahren und auch der
ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender vor fünf
Jahren zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür
plädieren, mit einem jüngeren, neuen Chefredakteur die aktuellen
Herausforderungen des Senders anzugehen, halten wir für gerechtfertigt.
Dies gehört zur Aufsichtspflicht. Der Verwaltungsrat ist kein
„Abnickgremium“. Daher war seine damalige Entscheidung zugunsten
Brenders genauso verfassungsmäßig wie seine Entscheidung vom 27. November.
Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit liegt hier nicht vor.

CDU und CSU setzen sich nachhaltig für ein starkes, unabhängiges
öffentlich-rechtliches System ein. Das heißt aber nicht, dass dieses
System ohne Kontrolle sein kann. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten
wirtschaften mit Gebührengeldern von über 7 Milliarden Euro. Daher ist
die Politik geradezu verpflichtet, durch Teilnahme an den Sendergremien
über die angemessene Verwendung dieser Gelder zu wachen. Dies bedeutet
keinen Eingriff in die Programmautonomie und Staatsferne des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnahme im
Interesse der Gebührenzahler, die mit 17,98 Euro monatlich zur Kasse
gebeten werden. Es kann daher nicht sein, dass die sogenannte „vierte
Gewalt“ völlig losgelöst und ohne demokratische Kontrolle existiert.

Die Vertreter der Politik und damit auch der Exekutive haben aktiv
mitgeholfen, dass das öffentlich-rechtliche System zukunftssicher ist.
Hätten in der Vergangenheit keine Vertreter der Politik durch ihre
Gremienzugehörigkeit einen so intensiven Einblick in das
öffentlich-rechtliche System erlangt, wäre diese Säule des dualen
Mediensystems nicht so vielfältig präsent – auch wenn sich diese
Vielfalt noch ausbauen lässt.
Wir werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter aufmerksam und
kritisch begleiten und über die verfassungsmäßig garantierte Staatsferne
des Rundfunks wachen.

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Stephan Rabl

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  • [BW-Ludwigsburg] Brender, Thomas Lambeck, 05.12.2009

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