Während
eines Insolvenzverfahren wurden von der
Rechtspflegerin
Petra Bialek, Amtsgericht Bitburg, sowie der Insolve zverwalterin
Christine Frosch, DHPG Trier Gerichtsbeschlüsse
gefälscht, gelöscht verändert und auf der
Internetseite
der BRD - "Insolvenzbekanntmachungen.de" Veröffentlicht.. Das
Insolvenzgericht Bitburg hat mir, dem Schuldner zur
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über mein
Privatvermögen einen Eröffnungs- beschluss
zugesandt
aus dem folgendes hervorgeht:
- Regelinsolvenzverfahren
- Fremdantrag / Gläubigerantrag
- unklare Vermögensverhältnisse
- Eröffnungsgrund =
Sachverständigengutachten
- § 35 Abs. 2 – Erklärung
- Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
- § 157 Entscheidung über den
Fortgang des Verfahrens –
- Betriebsfortführung / Stilllegung
- Berichtstermin und Prüfungstermin
11.07.2014
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Der
gefälschte Eröffnungsbeschluss beruht auf falschen
Tatsachenbehauptungen des Gerichts da die für den
Eröffnungsbeschluss notwendigen Anträge,
Erklärungen und
Zahlungen nicht existieren bzw. nicht geleistet wurden.
- Es
wurde kein Eigenantrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt.
- Es wurde kein Antrag auf Restschuldbefreiung
gestellt.
- Es wurde keine
Abtretungserklärung
- Es wurde keine Zahlung an den Treuhänder
geleistet (§314 –Inso)
Dies
habe ich 1 1/2
Jahre später feststellen können Auf meine
Beschwerde
reagierte das Gericht mit weiteren
Verstößen gegen die
ZPO, INSO und STGB dm es den gefälschten bereits
Veröffentlichten Eröffnungsbeschluss
löschte, nochmals
einen weiteren Eröffnungsbeschluss erstellte und diesen
wiederum
veröffentlichte. Diesen Sachverhalt
können Sie
www.insolvenzbekanntmachungen.de - Rheinland-Pfalz - Bitburg
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Hoffmann Prüfen. In der Auflistung der
veröffentlichten Beschlüsse geht hervor dass der am
11.04.2014 Erstellte Eröffnungsbeschluss am 16.07.2015
veröffentlicht wurde. Dies wird ersichtlich wenn Sie
folgenden Beschluss aus den Suchergebnissen Aufrufen:
- 2015-07-16
- Hoffmann, Gerd, Herforst, 9 IN 65/13
Ein Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren ist laut InSO
unmittelbar, spätestens jedoch 14 Tage nach Erstellung zu
veröffentlichen damit dieser Rechtskraft erlangt um das
Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das Insolvenzgericht
in
Bitburg veröffentlichte in meinem Fall einen in
betrügerischer Absicht gefälschten
Eröffnungsbeschluss
mehr als 1 Jahr nachdem der Beschluss erlassen wurde.
Der
mir zugestellte, von der Justizangestellten Bialek als Urkundenbeamtin
der Geschäftsstelle Amtsgericht Bitburg beglaubigte,
Eröffnungsbeschluss hat nie die Rechtskraft erlangt da er nie
veröffentlicht wurde. Der Veröffentlichte
Beschluss
wurde mir nie zugestellt woraus sich
ein weiterer Sachverhalt ergibt warum das Insolvenzverfahren nie
Rechtskräftig eröffnet wurde.
Am 10.04.2014
hat Richter Udo May den Eröffnungsbeschluss /
Regelinsolvenzverfahren erstellt der mir per Post zugesandt wurde. Am
gleichen Tag hat Richter Udo May der Rechtsanwältin Frosch
bescheinigt das Sie als Insolvenzverwalterin im
Verbraucherinsolvenzverfahren gegen mich ernannt wurde.
Am 17.05.2014
erklärt Rechtsanwältin Frosch in Ihrem Nachtrag zum
Sachverständigengutachten das es sich beim Verfahren um ein
Regelinsolvenzverfahren und kein Verbraucherinsolvenz- verfahren
handelt folgendermaßen: "Eine
Aussage dahingehend, dass die Vermögens- verhältnisse
des
Schuldners überschaubar sein sollen, habe ich zu keiner Zeit
getroffen. Die Merkmale des Verbraucherinsolvenzver- fahrens treffen
auf den Schuldner nicht zu, sodass die vorliegende Verfahrensart, das
Regelinsolvenzverfahren, zutreffend ist."
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