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brb-mol - [Brb-mol] Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier gegen die WIrtschaftssprecherin der SPD C.Frosch - DHPG

brb-mol AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der Märkisch-Oderland Piraten

Listenarchiv

[Brb-mol] Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier gegen die WIrtschaftssprecherin der SPD C.Frosch - DHPG


Chronologisch Thread 
  • From: Freunde der Wahrheit <frosch AT dhpg.one>
  • To: <brb-mol AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Brb-mol] Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier gegen die WIrtschaftssprecherin der SPD C.Frosch - DHPG
  • Date: Mon, 18 Apr 2016 12:20:05 -0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-mol>
  • List-id: ML der Märkisch-Oderland Piraten <brb-mol.lists.piratenpartei.de>

Title: Christine Frosch - Verlogen - bis sich die Balken biegen

Für Christine Frosch – DHPG Dr. Harzern & Partner KG ist die Wahrheit “inakzeptabel”

Vor etwa 3 Jahren wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über mein Privatvermögen eröffnet.   

Die vorläufige Insolvenzverwalterin Christine Frosch – DHPG benötigte 300 Tage um ein 

komplett falsches Gutachten zu erstellen mit dem das Verfahren eröffnet wurde…..

Das falsche Gutachten allerdings war nur der Anfang…. 



Bitburg: Das Amtsgericht ist AKTIV am  Betrug der beiden Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter(in)

Christine Frosch -DHPG- Wirtschaftsprecherin SPD

J.Boghossian – Schultze & Braun

in zwei zusammenhängenden Insolvenzverfahren beteiligt.


Mit gefälschten Gerichtsbeschlüssen sollte das Opfer (Schuldner) getäuscht werden!


Machtmissbrauch v. Richter, Rechtspflegerin u. Insolvenzverwalter!


5.0 Mio. € Vermögensschaden - 100.000,00 € Betrug am Steuerzahler

Während eines Insolvenzverfahren wurden von der Rechtspflegerin Petra Bialek, Amtsgericht Bitburg, sowie der Insolve zverwalterin Christine Frosch, DHPG Trier  Gerichtsbeschlüsse gefälscht, gelöscht verändert und auf der Internetseite der BRD - "Insolvenzbekanntmachungen.de" Veröffentlicht.. Das Insolvenzgericht  Bitburg hat mir, dem Schuldner zur  Eröffnung des Insolvenzverfahrens über mein Privatvermögen einen Eröffnungs- beschluss  zugesandt aus dem folgendes hervorgeht:

  • Regelinsolvenzverfahren
  • Fremdantrag / Gläubigerantrag
  • unklare Vermögensverhältnisse
  • Eröffnungsgrund = Sachverständigengutachten
  • § 35 Abs. 2 – Erklärung - Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
  • § 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens –
  • Betriebsfortführung / Stilllegung
  • Berichtstermin und Prüfungstermin 11.07.2014

Eröffnungsbeschluss Insolvenzvenzverfahren 2014-04-10 - AG Bitburg

14 Tage später unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht das Gericht einen vollkommen anderen Eröffnungsbeschluss als den mir per Post zugsandten.  In folgenden Punkten weicht der veröffentlichte Eröffnungsbeschluss von dem mir zugesandten ab,  aus denen eindeutig die betrügerische Absicht des Gerichts hervorgeht:
  • Verbraucherinsolvenzverfahrens 
  • Eigenantrag durch den Schuldner
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • § 313 InsO – Treuhänder bestellt
  • § 314 lnsO - vereinfachte Verteilung – geringes Vermögen
  • Kein Berichtstermin

Eröffnungsbeschluss Insolvenzverfahren AG Bitburg vom 10.04.2014 – Version 2 – Veröffentlicht am 24.04.2014 – Insolvenzbekanntmachungen.de
Der gefälschte Eröffnungsbeschluss beruht auf falschen Tatsachenbehauptungen des Gerichts da die für den Eröffnungsbeschluss notwendigen Anträge, Erklärungen und Zahlungen nicht existieren bzw. nicht geleistet wurden. 
  • Es wurde kein Eigenantrag auf Eröffnung des Verfahrens gestellt.
  • Es wurde kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. 
  • Es wurde keine Abtretungserklärung 
  • Es wurde keine Zahlung an den Treuhänder geleistet  (§314 –Inso)


Dies habe ich 1 1/2 Jahre später feststellen können  Auf meine Beschwerde reagierte das  Gericht mit weiteren Verstößen gegen die ZPO, INSO und STGB dm es den gefälschten bereits Veröffentlichten Eröffnungsbeschluss löschte, nochmals einen weiteren Eröffnungsbeschluss erstellte und diesen wiederum veröffentlichte.   Diesen Sachverhalt können Sie www.insolvenzbekanntmachungen.de - Rheinland-Pfalz - Bitburg – Hoffmann Prüfen.   In der Auflistung der veröffentlichten Beschlüsse geht hervor dass der am 11.04.2014 Erstellte Eröffnungsbeschluss am 16.07.2015 veröffentlicht wurde.  Dies wird ersichtlich wenn Sie folgenden Beschluss aus den Suchergebnissen Aufrufen:
  • 2015-07-16  -  Hoffmann, Gerd, Herforst, 9 IN 65/13

Ein Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren ist laut InSO unmittelbar, spätestens jedoch 14 Tage nach Erstellung zu veröffentlichen damit dieser Rechtskraft erlangt um das Insolvenzverfahren zu eröffnen.  Das Insolvenzgericht in Bitburg veröffentlichte in meinem Fall einen in betrügerischer Absicht gefälschten Eröffnungsbeschluss mehr als 1 Jahr nachdem der Beschluss erlassen wurde. 

Der mir zugestellte, von der Justizangestellten Bialek als Urkundenbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Bitburg beglaubigte, Eröffnungsbeschluss hat nie die Rechtskraft erlangt da er nie veröffentlicht wurde. Der Veröffentlichte Beschluss wurde mir nie zugestellt woraus sich ein weiterer Sachverhalt ergibt warum das Insolvenzverfahren nie Rechtskräftig eröffnet wurde.



 
Am 10.04.2014 hat Richter Udo May den Eröffnungsbeschluss / Regelinsolvenzverfahren erstellt der mir per Post zugesandt wurde. Am gleichen Tag hat Richter Udo May der Rechtsanwältin Frosch bescheinigt das Sie als Insolvenzverwalterin im Verbraucherinsolvenzverfahren gegen mich ernannt wurde.
   
Am 17.05.2014 erklärt Rechtsanwältin Frosch in Ihrem Nachtrag zum Sachverständigengutachten das es sich beim Verfahren um ein Regelinsolvenzverfahren und kein Verbraucherinsolvenz- verfahren handelt folgendermaßen: "Eine Aussage dahingehend, dass die Vermögens- verhältnisse des Schuldners überschaubar sein sollen, habe ich zu keiner Zeit getroffen. Die Merkmale des Verbraucherinsolvenzver- fahrens treffen auf den Schuldner nicht zu, sodass die vorliegende Verfahrensart, das Regelinsolvenzverfahren, zutreffend ist."

nachtragsgutachten_regelinso

bescheinigung_verbraucher

Nachfolgende Eidestattliche Versicherung nutzte Frosch um eine einstweilige

Verfügung gegen mich zu erwirken!   

Zwischenzeitlich liegt auf dieser Basis ein Haftbefehl gegen mich vor!!!!!! 

Christine Frosch – DHPG –

§ 156 StGB – 

Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung

Für Christine Frosch – DHPG Dr. Harzern & Partner KG ist die Wahrheit “inakzeptabel”


Strafanzeige – Untreue in Tateinheit mit Vorteilsgewährung  

 Ra. Cristine Frosch – DHPG Trier - Rechtspflegerin Petra Bialek – Amtsgericht Bitburg


Die bewusste Strafanzeige wurde Frau Frosch  inkl. Kollegen am 18.12. 2014 per Fax und eMail übermittelt!


80 Seiten- Sendeberichte - eMail - Fax Bestätigen dies!




Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nicht!!!
Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nicht!!!


Strafanzeige – Untreue in Tateinheit mit Vorteilsgewährung  

 Ra. Cristine Frosch – DHPG Trier - Rechtspflegerin Petra Bialek – Amtsgericht Bitburg


 
Ra. Boghossian wegen Falscher Verdächtigung Strafanzeige Erstattet
   

 
Einen Gesamtüberblick der Vorgänge kann man meiner damaligen wahrscheinlich



Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nicht!!!






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