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brb-mol - Re: [Brb-mol] Absage KPT

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brb-mol AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der Märkisch-Oderland Piraten

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Re: [Brb-mol] Absage KPT


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
  • To: ML der Märkisch-Oderland Piraten <brb-mol AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Brb-mol] Absage KPT
  • Date: Fri, 8 Aug 2014 16:01:29 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-mol>
  • List-id: ML der Märkisch-Oderland Piraten <brb-mol.lists.piratenpartei.de>

Nein, lieber Steffen so ist es nicht.
Der KPT ist einberufen und es gibt keinen komm. KrVo. Der LaVo führt auch
nicht ersatzweise die Geschäfte, sondern ein von ihm bestellter komm. KrVo.
Das hat gute Gründe.

Aber man kann das auch gerne wie seinerzeit im Bund verbiegen.

Wenn da am Sonntag 1-3 stimmberechtigte Piraten erscheinen, beschließen sie
das, was sie für richtig halten. Ganz einfach.

VG

Bastian

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> von skFF
> Gesendet: Freitag, 8. August 2014 15:41
> Betreff: [Brb-mol] Absage KPT

> wenn ich nach Satzung MOL gehe, steht dort:
>
> §6 Der Kreisvorstand
> Punkt (8) letzter Abschnitt:
>
> "Ist der Kreisvorstand handlungsunfähig, dann ist unmittelbar
> durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag
> einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes
> bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen
> Kreisvorstand."
>
> Ich interpretiere mal, der LaVo ist nun zuständig. Ist er
> zuständig, kann er denn KPT auch verschieben. Eine
> entsprechende Mail ging m.W.
> gestern rum.
>
> "Unmittelbar" ist immer so unmittelbar, wie möglich und heißt
> nicht sofort.
>
> Alles Andere ist die Unterstellung von Böswilligkeiten.
>
> (Böswilligkeiten halten in der PP aber max. ein Jahr, da
> innerhalb dieser Zeit vom böswilligen Vorstand gezwungener
> Maßen ein LPT einberufen werden muss. Allerdings können nicht
> böswillige Mitglieder jeder Zeit einen LPT einberufen und
> dann auch den böswilligen Vorstand abwählen - mit laut
> Satzung 4 W Einladungsfrist.
>
> Der böswillige Vorstand kann auch nicht den KV auflösen, da
> es dazu einer Urabstimmung bedarf. Das einzige Problem ist,
> dass er im Namen des KV Gelder verschwenden kann. Dazu hat er
> dann 4 Wochen Zeit...)




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