Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

brb-mol - Re: [Brb-mol] Fwd: Kommunalwahlen

brb-mol AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der Märkisch-Oderland Piraten

Listenarchiv

Re: [Brb-mol] Fwd: Kommunalwahlen


Chronologisch Thread 
  • From: rolf <rolf AT netboss.de>
  • To: ebrehfelde AT googlemail.com, ML der Märkisch-Oderland Piraten <brb-mol AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Brb-mol] Fwd: Kommunalwahlen
  • Date: Wed, 05 Feb 2014 13:16:53 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-mol>
  • List-id: ML der Märkisch-Oderland Piraten <brb-mol.lists.piratenpartei.de>

Nein eine Crew soll nicht reichen.
G. Ignatius

Am 04.02.2014 23:20, schrieb Enrico Beyer:
Moin,

Tja das heißt dann Crew. Rehfelde und da sind wir mit 4aktiven Mitglieder beschlussfähig! Ich berufe also dann nach dem Meeting mit der Bgr eine Crewsitzung ein zur Einberufung Aufstellungsversammlung, falls ich nicht für die Bgr kandidiere! 

Gruss Rico

Am Dienstag, 4. Februar 2014 schrieb Rolf Ignaz :
Hallo Zusammen,
ich möchte hier zur unserer gestrigen Vorstandssitzung auf § 33 BbgKWahlG hinweisen. Es ist also nicht notwendig von "mind. drei Parteiangehörige aus den jeweiligen Kommunen" einen Kandidaten zu bestimmen sofern dort kein Ortsverein der Piraten vorhanden ist. Dies kann dann die nächst höhere Instanz machen, also die Kreispartei.    http://wiki.piratenbrandenburg.de/Gliederung/Koordinierungstreffen/FormalfooKW
VG. Ignatius
 

§ 33 Bestimmung der Bewerber -
Die Bewerber auf Wahlvorschlägen von Parteien oder politischen Vereinigungen und ihre Reihenfolge müssen von den zum Zeitpunkt ihres Zusammentretens wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein.

In Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen sind die Bewerber und ihre Reihenfolge für den wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag oder für alle wahlkreisbezogenen Wahlvorschläge der Partei oder politischen Vereinigung in einer für das Wahlgebiet einheitlichen Versammlung der Mitglieder zu bestimmen.
Die für die Wahl zum Kreistag wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung können auch die Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zur Vertretung in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde bestimmen, sofern dort keine Organisation der Partei oder politischen Vereinigung vorhanden ist.

Für die Wahl zur Vertretung in einer amtsangehörigen Gemeinde können auch die in dem gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder die Bewerber und ihre Reihenfolge bestimmen, sofern in dieser Gemeinde keine Organisation der Partei oder politischen Vereinigung vorhanden ist.
Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden.

Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder oder Anhänger an der Abstimmung beteiligen.

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder oder Anhänger sowie das Ergebnis der Wahl ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Anforderungen gemäß Absatz 5 beachtet worden sind. Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt ist der Wahlleiter zuständig; er gilt insoweit als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Das Nähere über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen, sowie das Verfahren für die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge regeln die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen.


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Kommunalwahlen
Datum: Tue, 4 Feb 2014 17:18:55 +0100
Von: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
An: Rolf Ignaz <r.ignaz AT piratenbrandenburg.de>


§33

http://wiki.piratenbrandenburg.de/Gliederung/Koordinierungstreffen/ 
FormalfooKW



Guido Körber
2. Vorsitzender Regionalverband Dahme-Oder-Spree
Landesverband Brandenburg
Piratenpartei Deutschland
03379-20509-20 (Büro)










Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang