Hallo Zusammen,
ich möchte hier zur unserer gestrigen Vorstandssitzung auf §
33 BbgKWahlG hinweisen. Es ist
also
nicht notwendig
von "mind. drei Parteiangehörige aus den jeweiligen
Kommunen" einen Kandidaten zu bestimmen sofern dort kein
Ortsverein der Piraten vorhanden ist. Dies kann dann die
nächst höhere Instanz machen, also die Kreispartei.
http://wiki.piratenbrandenburg.de/Gliederung/Koordinierungstreffen/FormalfooKW
VG. Ignatius
§ 33 Bestimmung der Bewerber -
Die Bewerber auf Wahlvorschlägen von Parteien oder
politischen Vereinigungen und ihre Reihenfolge müssen von
den zum Zeitpunkt ihres Zusammentretens wahlberechtigten
Mitgliedern der Partei oder politischen Vereinigung in
geheimer Abstimmung bestimmt worden sein.
In Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen sind die Bewerber
und ihre Reihenfolge für den wahlgebietsbezogenen
Wahlvorschlag oder für alle wahlkreisbezogenen
Wahlvorschläge der Partei oder politischen Vereinigung in
einer für das Wahlgebiet einheitlichen Versammlung der
Mitglieder zu bestimmen.
Die für die Wahl zum Kreistag wahlberechtigten Mitglieder
der Partei oder politischen Vereinigung können
auch die
Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zur Vertretung
in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde bestimmen, sofern
dort keine Organisation der Partei oder politischen
Vereinigung vorhanden ist.
Für die Wahl zur Vertretung in einer amtsangehörigen
Gemeinde können auch die in dem gesamten Amtsgebiet
wahlberechtigten Mitglieder die Bewerber und ihre
Reihenfolge bestimmen, sofern in dieser Gemeinde keine
Organisation der Partei oder politischen Vereinigung
vorhanden ist.
Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger von dem
zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung
oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer
mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch
öffentliche Ankündigung zu laden.
Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr
Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder
oder Anhänger an der Abstimmung beteiligen.
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der
Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben
über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form
der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder oder
Anhänger sowie das Ergebnis der Wahl ist mit dem
Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der
Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte
Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die
Anforderungen gemäß Absatz 5 beachtet worden sind. Für die
Abnahme der Versicherung an Eides statt ist der Wahlleiter
zuständig; er gilt insoweit als Behörde im Sinne des § 156
des Strafgesetzbuches.
Das Nähere über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der
Versammlungen, sowie das Verfahren für die Wahl der Bewerber
und die Festlegung ihrer Reihenfolge regeln die Parteien,
politischen Vereinigungen und Wählergruppen.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: |
Kommunalwahlen |
Datum: |
Tue, 4 Feb 2014 17:18:55 +0100 |
Von: |
Guido Körber <koerber AT codemercs.com> |
An: |
Rolf Ignaz <r.ignaz AT piratenbrandenburg.de> |
§33
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FormalfooKW
Guido Körber
2. Vorsitzender Regionalverband Dahme-Oder-Spree
Landesverband Brandenburg
Piratenpartei Deutschland
03379-20509-20 (Büro)