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Betreff: Die Mailingliste für Piraten in Dahme-Spreewald
Listenarchiv
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- Subject: [Brb-lds] Presse vertuscht Gerichtsverfahren gegen grüne Mnisterin
- Date: Mon, 22 Feb 2016 11:18:59 +0100 (MET)
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-lds>
- List-id: Die Mailingliste für Piraten in Dahme-Spreewald <brb-lds.lists.piratenpartei.de>
Betreff: Gerichtsverfahren gegen Frau Bauer
Datum: 2016-02-16T17:25:47+0100
Von: "bw-info AT t-online.de" <bw-info AT t-online.de>
An: "bw, info" <bw-info AT t-online.de>
An den
Deutschen Hochschulverband
Rheinallee 18 - 20
53173 Bonn
16.02.2016
Gerichtsverfahren gegen die Wissenschaftsministerin des Jahres Theresia Bauer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Prof. Kempen,
auf die vorangegangenen Schreiben wird Bezug genommen. In diesen wurde unter anderem berichtet, dass im Zusammenhang mit der medienbekannten Causa Ludwigsburg ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 10 K 3628/15) anhängig ist, welches sich gegen die grüne Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer wendet. Dem Verfahren liegt zugrunde, dass Frau Bauer Gutachten manipuliert, fortlaufend geltendes Recht verletzt und die von ihr zu verantwortenden Versäumnisse und Fehlleistungen des Wissenschaftsministeriums auf Dritte abwälzen wollte. Auch wurde im Schreiben dargelegt, dass Frau Bauer (über die gesetzeswidrigen Machenschaften im Zusammenhang mit dem Skandal um die Verwaltungshochschule in Ludwigsburg noch hinausgehend) seit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg im Jahr 2011 infolge von ständigen rechtswidrigen Machenschaften den Wissenschaftsstandort Deutschland und insbesondere den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg beschädigt.
Theresia Bauer: Lügen, tricksen, manipulieren, schädigen
Inzwischen hat die Unterzeichnerin Informationen bezüglich von weiteren gesetzeswidrigen Machenschaften von Frau Bauer (und gerichtlichen Verfahren) erhalten, die von der zensierten Presse verschwiegen werden und welche zeigen, dass die deutsche "Wissenschaftsministerin des Jahres" eine chronische Lügnerin ist, die aus niederen Motiven hemmungslos nach Belieben Studierende, Patienten und Hochschulprofessoren schädigt.
1. Verfahren gegen Theresia Bauer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe
Beispielsweise sind derzeit mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen Frau Bauer vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Die Verfahren, die teilweise schon 2012 anhängig wurden, wurden vom Verwaltungsgericht jahrelang verschleppt, was dazu führte, dass die mündlichen Termine erst nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13.03.2016 stattfinden werden.
1.1 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 K 2171/12
Klägerin in dem Verfahren mit dem oben genannten Aktenzeichen ist eine ehemalige Medizinerin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg (Dr. Gisela Zimmer), welche das Wissenschaftsministerium im August 2011 darüber informiert hatte, dass die aus Österreich kommende neue Institutsleiterin Kathrin Yen gegenüber Studierenden, Behörden und Gerichten vortäuschte, dass sie berechtigt sei den deutschen Titel Dr. med zu führen und im Besitz eines in Deutschland anerkannten Facharzttitels für Rechtsmedizin und einer Weiterbildungsbefugnis sei, was nicht zutraf. Anstelle dem Problem abzuhelfen, hat Frau Bauer die Beschwerdeführerin nach Ulm zwangsversetzt, damit Frau Yen ihre rechtswidrigen Machenschaften (und die Gerichtsgutachten) fortsetzen konnte. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bereits erfolgte Vorbringen im Schreiben vom 27.11.2015 Bezug genommen.
Mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe aus dem Jahr 2012 wendet sich die oben genannte Institutsmitarbeiterin gegen die Zwangsversetzung nach Ulm. Bezeichnenderweise wurde ein Termin erst für einen Zeitraum nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13.03.2016 für den 17.03.2016 verfügt.
1.2 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 K 2240/15
Auch in einem weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde ein zunächst für den 14.01.2016 verfügter Termin ohne Begründung aufgehoben und auf den 21.04.2016 verlegt. Bei dem Kläger handelt es sich um einen Hochschullehrer, der vom Wissenschaftsministerium auf Antrag des Rektors "bestraft" wurde, weil der Kläger anlässlich einer internen Besprechung auf die Asbest-Belastung in den Räumen der Hochschule hingewiesen hatte. Anstelle sich um die Beseitigung der nachweislich vorhandenen und hohen Asbestbelastung zu bemühen, hatte der Rektor, der den allgemeinen Hinweis des Klägers anscheinend als persönliche Beleidigung interpretiert hatte, den Kläger im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium über Jahre hinweg systematisch von der Beförderung ausgeschlossen, die damals nach Dienstalter erfolgte.
Diese unsäglichen Machenschaften der Hochschulleitung und des Wissenschaftsministeriums hatten ihren Anfang unter Frau Bauers Vorgänger Peter Frankenberg (CDU) und werden von Frau Bauer mitgetragen, die im Zusammenhang mit einer Petition des Klägers den Landtag belogen und behauptet hat, dass eine Beförderung nach Dienstalter in Baden-Württemberg niemals zu den Gepflogenheiten an den Hochschulen gezählt habe. Infolge dieser unzutreffenden Sachdarstellungen des Wissenschaftsministeriums wurde die Petition zulasten des Klägers abgewiesen.Tatsächlich zeigen alleine schon mehrere öffentlich zugängliche Landtagsdrucksachen aus dem nämlichen Zeitraum, dass in Baden-Württemberg im streitgegenständlichen Zeitraum durchaus nach Liste/Dienstalter befördert wurde und dass Frau Bauer und Herr Kretschmann dieser Sachverhalt persönlich bestens bekannt ist. Besonders brisant: Nachdem der Kläger den Rechtsweg beschritten hatte, wurden mehrere Personen der Hochschulleitung als Zeuge vernommen. Auch diese haben infolge von unzutreffenden Sachdarstellungen versucht den Rektor und die verantwortlichen Personen im Wissenschaftsministeriums zu schützen. Weiterhin hatte die Schulleitung den Zugang des Kläger zum Hochschulverteiler gesperrt um zu verhindern, dass der Kläger den Vorgang öffentlich macht.
Beklagte im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist die Ministerin persönlich. Ein Termin, der für den 14.01.2016 anberaumt worden war, wurde ohne Begründung wieder abgesagt und auf den Zeitraum nach den Landtagswahlen verschoben.
Der Sachverhalt im Verfahren ist zudem Inhalt eines weiteren zivilrechtlichen Verfahrens.
1.3 Weitere gerichtliche Verfahren
Auch sind noch weitere Klagen gegen Frau Bauer anhängig, wobei eine hinreichende Recherche aus Zeitgründen noch nicht erfolgen konnte.
Ein Bericht zu diesen Themen wird noch vor den Landtagswahlen über das Internet publiziert werden.
Denn bekanntlich versucht die Landesregierung von Baden-Württemberg seit Jahren Spitzenwissenschaftler nach Baden-Württemberg zu locken, indem Baden-Württemberg höhere Gehälter zahlt als wie die anderen Länder. Im Gegenzug wird von den Professoren aber anscheinend erwartet, dass diese auf den grundgesetzlichen Anspruch auf Menschenwürde und Meinungsfreiheit usw. verzichten, bzw. sich zu willfährigen Handlangern der Landesregierung (und deren Sponsoren) degradieren lassen. Bezeichnenderweise wird in einer Verfassungsbeschwerde vom 08.04.2015 zum neuen Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg (welches von Frau Bauer gestrickt wurde) ebenfalls moniert, dass das neue Landeshochschulgesetz den grundgesetzlichen Anspruch der Hochschullehrer hinsichtlich Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit und darüberhinaus die Leitlinien in den einschlägigen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in erheblicher Weise verletze. Die Verfassungsbeschwerde wurde von dem beratenden Juristen des Hochschullehrerbundes Herrn Rechtsanwalt Günther erstellt und kann auf der Website des HLB aufgerufen, bzw. heruntergeladen werden
Die Verfassungsbeschwerde wurde am Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg eingereicht.
Hier noch der direkte Link zum pdf-Dokument
Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde liegt bisher nicht vor.
Zudem haben mehrere Hochschullehrer aus dem Kreis der Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg eine weitere Verfassungsbeschwerde zur Sache beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bisher wurde noch nicht bekannt, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen wird.
Zur Motivation der Richter hat die Unterzeichnerin eine Petition unter Campact eingestellt.
Anbei der Link zur Petition, falls noch jemand unterschreiben möchte
https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten
2) Versagen des Deutschen Hochschulverbandes (DHV)
Nachdem Frau Bauer aktuell zum dritten Mal zur Wissenschaftsministerin des Jahres gewählt wurde, werden wir einen Bericht zur Sache an die globalen Universitäten verschicken um diese über die desaströsen Verhältnisse in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg zu informieren, bzw. vor diesen zu warnen. Im Bericht werden wir unter Bezugnahme auf den Skandal um die IUCE Freiburg und den Skandal um die Rechtsmedizin in Heidelberg usw. darlegen, dass die gesetzeswidrigen Machenschaften von Frau Bauer von dem grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann (und den weisungsgebundenen Staatsanwälten) sowie zudem von der ehemaligen Bundesbildungsministerin Annette Schavan und deren Nachfolgerin Johanna Wanka sowie zudem von Ihnen gedeckt werden. Denn andernfalls hätten Sie aufgrund des teils medienbekannten, teils gerichtsaktenkundigen Vorbringens der Unterzeichnerin schon längst eine Überprüfung der vorgetragenen Monita veranlassen müssen um weiteren Schaden vom Wissenschaftsstandort Deutschland abzuwenden, was augenscheinlich unterlassen wurde.
Falls Sie sich zum Thema noch äussern wollen wird um Mitteilung bis spätestens den 28.02.2016 ersucht.
3) Anzahl der Wahlteilnehmer
Zudem wird höflichst um Mitteilung gebeten, wieviele Hochschulprofessoren an der letzten Wahl teilgenommen haben und wie viele Stimmen hiervon auf Frau Bauer entfallen sind. Denn bekanntlich sind zwar rund 30.000 Hochschullehrer wahlberechtigt, in den letzten Jahren haben allerdings regelmässig nicht einmal zehn Prozent der Wahlberechtigten an der Wahl teilgenommen, so dass Frau Bauer im Vorjahr gerade einmal 294 Stimmen erhalten hatte, was anscheinend ausreichend war den Titel zu erhalten. Aus diesen Gründen handelt es sich bei dem Wahlergebnis nach landläufiger Auffassung lediglich um Schall und Rauch.
Deshalb möchte ich anregen die Wahlkriterien in der Weise zu verändern, dass diese ein aussagefähiges Ergebnis erlauben. Dies könnte zum Beispiel in der Form geschehen, dass die Vergabe des Titels an eine Mindesteilnehmerzahl von einem Drittel der abstimmungsberechtigten Hochschullehrer geknüpft wird.
4) Richtigstellung in eigener Sache
Anbei noch eine Richtigstellung in eigener Sache:
Im Zuge der vorangegangenen Runden der Exzellenz-Initiative wurden 2006, 2007 und 2012 Unversitäten prämiert. In den vorangegangenen Anschreiben hat die Unterzeichnerin die Runden mit I.1. (2006), I.2 (2007), I.3 (2012) beziffert, die angedachte neue Runde im Jahr 2017 mit II. Im Unterschied hierzu werden die Runden in den Jahren 2006 und 2007 vom Bundesbildungsministerium als Exzellenzinitiative I und die Runde im Jahr 2012 als Exzellenzinitiative II bezeichnet. Bei der geplanten nächsten Runde im Jahr 2017 handelt es sich nach dieser Schreibweise um die Exzellenzinitiative III. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird sich die Unterzeichnerin in zukünftigen Schreiben an der Bezifferung des Ministeriums orientieren.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
- [Brb-lds] Presse vertuscht Gerichtsverfahren gegen grüne Mnisterin, brd-info AT t-online.de, 22.02.2016
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