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brb-lds - [Brb-lds] Grünenpolitikerin Claudia Roth lässt Affen quälen

brb-lds AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Die Mailingliste für Piraten in Dahme-Spreewald

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[Brb-lds] Grünenpolitikerin Claudia Roth lässt Affen quälen


Chronologisch Thread 
  • From: "film.tipp AT t-online.de" <film.tipp AT t-online.de>
  • To: "film, tipp" <film.tipp AT t-online.de>
  • Subject: [Brb-lds] Grünenpolitikerin Claudia Roth lässt Affen quälen
  • Date: Thu, 17 Sep 2015 16:18:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-lds>
  • List-id: Die Mailingliste für Piraten in Dahme-Spreewald <brb-lds.lists.piratenpartei.de>

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: Grüne lassen Tiere quälen

Datum: Mon, 07 Sep 2015 12:52:26 +0200

Von: "da.info AT t-online.de" <da.info AT t-online.de>

An: info AT soko-tierschutz.org

 

 

 

 

 

Liebe Tierschützer,

 

die Petition (Link unten im Text) wendet sich gegen das neue Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg, welches quasi einen Putsch gegen das Grundgesetz darstellt und gleichzeitig Tierquälerei Tür und Tor öffnet. Denn mit dem neuen Landeshochschulgesetz wurde das grundgesetzliche Mitwirkungsrecht des Hochschulsenats als Vertreterorgan der Hochschullehrer und Studierenden an den Entscheidungen des Rektorats nahezu abgeschafft und die Rektoren können weitgehend alleine über die Vergabe der finanziellen Mittel für Lehre und Forschung bestimmen. Aus Sicht des Tierschutzes kommt das neue Landeshochschulgesetz deshalb einer Katastrophe gleich. Denn die Landesregierung von Baden-Württemberg besetzt die Rektorenstellen seit Jahren mit Personen, welche die Interessen der Pharmazie bedienen und hemmungslos Tiere und Menschen ausbeuten, wie unter anderem die medienbekannten Affenversuche im Max-Planck-Institut in Tübingen, die neuen Tierversuchsanstalten in Hohenheim und in Freiburg und die Skandale der letzten Jahre rund um die Universitätsklinik Freiburg zeigen.

 

 

 

 

Die Grünenpolitiker Bauer und Kretschmann lassen in Tübingen Affen quälen

  

Das neue Hochschulgesetz entstand unter der Regie des grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann und der von Kretschmann ins Amt gebrachten Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, die seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 fortlaufend für Schlagzeilen sorgt, weil Bauer Steuergelder für Bonuszahlungen an Günstlinge und Prestige-Objekte verschwendet, während im Bereich der Universitätskliniken gleichzeitig Patienten an Leib und Leben geschädigt werden, weil die Veruntreuung der finanziellen MIttel zu einer Unterfinanzierung im klinischen Bereich führt und die Personalstellen nicht ausreichend besetzt sind. Mit welchen Methoden Bauer "arbeitet" zeigt beispielhaft ein Bericht  in der Stuttgarter Zeitung vom 15.01.2015. Der Journalist Andreas Müller berichtet, dass Bauer im Zusammenhang mit rechtswidrigen Zulagen an Dozenten der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg an die zuständigen Ministerialbeamten sinngemäss den Rat erteilen liess die Akten zu frisieren um den Vorgang zu vertuschen.

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rechtswidrige-zulagen-fuer-professoren-rat-zum-frisieren-der-akten.6711b26e-9214-444f-bb3c-0069df15aec0.html

 

In welche Richtung die Grünen sich seit dem Jahr 2011 entwickelt haben zeigt zudem die Tatsache, dass mehrere Universitäten in Baden-Württemberg (zum Beispiel das KIT in Karlsruhe) Forschung für die amerikanische Rüstungsindustrie betreiben. Die Bundesgrünen inklusive der langjährigen ehemaligen Grünen-Chefin Claudia Roth stehen geschlossen hinter Kretschmanns neoliberalem Kurs, dem ehemalige Grünen-Wähler inzwischen Wahlbetrug vorwerfen. Und bezeichnenderweise waren die Grünen nach zwei Jahren Regierungszeit in Baden-Württemberg bei den Bundestagswahlen im Jahr 2013 um zwei Prozentpunkte auf 8,4 Prozent zurückgefallen und kamen damit noch hinter die Linke zu liegen (8,6 Prozent). Der Absturz der Grünen ist wahrscheinlich auf die kriminellen Praktiken des Kretschmann-Regimes zurückzuführen. Denn im Zusammenhang mit dem Skandal um eine private duale Hochschule (IUCE Freiburg) wurde 2012 bekannt, dass die Grünen (OB Dieter Salomon) unter der "Rechtsaufsicht" von Bauer hunderte von Studierenden mithilfe von falschen Werbeversprechen in Verträge gelockt hatten, was zu erheblichen finanziellen und zeitlichen Verlusten der Betroffenen führte. Die Schulbetreiber hatten in den Werbebroschüren und Verträgen unter anderem vorgetäuscht, dass die Hochschule staatlich anerkannt sei, was nicht der Fall war. Nach Auffliegen der Täuschungshandlungen hatten zahlreiche Studierende das Studium an anderen Hochschulen nochmals neu aufgenommen, weil ein Hochschulabschluss ohne staatliche Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt nur einen geringen Wert besitzt und zudem der Unterricht an der IUCE erhebliche Mängel aufgewiesen hatte.

 

Sogar dann, nachdem bekannt geworden war, dass die Schule keine staatliche Anerkennung aufweisen konnte, wurden die Schulbetreiber zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln von einem Journalisten damit erwischt, dass diese erneut mit falschen Sachdarstellungen Kunden anlocken wollten.

 

https://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html

 

Die gebotene Strafverfolgung gegen Salomon und Bauer und die anderen verantwortlichen Personen der IUCE wegen Verdacht auf Betrug wurde von Kretschmann und dem von Kretschmann ins Amt gebrachten Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) vereitelt bzw. unterlassen, welche gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt sind. Anstelle die Ursachen der nachfolgenden Wahlniederlage im Jahr 2013 zu analysieren und die verantwortlichen Personen aus der Partei auszuschliessen haben die Grünen Schauspielunterricht genommen um ihr ramponiertes Ansehen in der Öffentlichkeit - irgendwie - aufzuhübschen. Diese Bemühungen dürften allerdings kaum ausreichen die offensichtliche Inkompetenz der Grünen zu übertünchen, deren Politik neben dem Ausbau von Tierversuchen im Wesentlichen dahin zielt den Anbau von Drogen (Marihuana), Inzest und pädophile Praktiken zu fördern.

 

http://www.hafenradar.de/de/news/fortbildung-schauspielunterricht-soll-grne-erfolgreich-machen

 

 


 

Bundesgrüne (im Bild Claudia Roth) unterstützen Kretschmanns Kurs

 

Beispielsweise liess Cem Özdemir sich vor wenigen Monaten zu Werbezwecken neben einer Hanfpflanze ablichten, Hans Ströbele fordert mit Vehemenz Straffreiheit für inzestuöse Beziehungen und Kretschmann hatte 2013 (gegen zahlreichen Protest seitens der Bevölkerung) den Theodor-Heuss-Preis an seinen Parteifreund Daniel Cohn-Bendit verliehen, der  jahrelang von erotischen Spielen mit Kindern geschwärmt und "die phantastische Sexualität" von fünfjährigen Mädchen angepriesen hatte. Soweit die Grünen sich gegenüber der Öffentlichkeit als Tierschützer ausgeben, so handelt es sich bei diesen Darstellungen in Anbetracht der gegenläufigen Politik von Bauer und Kretschmann in Baden-Württemberg um eine Wahllüge.

 

So beklagt beispielsweise der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ auf seiner Website, dass Bauer und Kretschmann (entgegen den Wahlversprechen der Grünen) der medienbekannten Affenquälerei in Tübingen nach dem Wahlerfolg im Jahr 2011 in Baden-Württemberg kein Ende gesetzt, sondern sich vielmehr auf die Seite der Tierversuchslobby geschlagen haben und aktuell die Einrichtung von neuen Tierversuchslaboren an der Universität Hohenheim vorantreiben.

 

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/hochschule_artikel,-Uni-Hohenheim-will-zwei-neue-Labore-fuer-Tierversuche-bauen-_arid,269133.html

 

 

 



 

Zügellose Profitsucht: Ethische Grenzen überschritten

Nur dem vereinten Einsatz der Bevölkerung und von Tierschützern ist es zu verdanken, dass die Affenversuche in Tübingen nun doch ein Ende finden sollen. Denn die Forscher des Max-Planck-Instituts in Tübingen haben vor wenigen Monaten erklärt, dass sie die Versuche nach Abschluss der laufenden Versuchsreihe nicht fortführen wollen, nachdem ein Mitarbeiter der Soko Tierschutz mit verdeckter Kamera die Qualen der Tiere gefilmt und gleichzeitig aufgedeckt hatte, dass in Tübingen (unter der Rechtsaufsicht von Bauer) nicht einmal die gesetzlichen Vorschriften zur Tierhaltung erfüllt werden. Auch die renommierte Affenforscherin Jane Goodall zeigte sich entsetzt über die Verhältnisse in Tübingen.

 

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Primatenforscherin-Goodall-zu-MPI-Experimenten-_arid,274940.html

 

Die Beschäftigten des Instituts begründen die geplante Einstellung der Affenversuche damit, dass für diese seither die Anmietung von Wohnraum erschwert sei, weil die Eigentümer die Wohnungen nicht an Tierquäler vermieten wollen und dass ihre Kinder im Kindergarten von anderen Kindern anscheinend ausgegrenzt werden, weil diese nicht mit Kindern spielen wollen, deren Eltern Tiere quälen. Darüberhinaus fühlten die Forscher sich anscheinend bedroht, weil diese zahlreiche Protestmails von Tierschützern erhalten hatten. Hier ein Link zur Website der Soko Tierschutz bzw. zu den Filmaufnahmen im Max-Planck-Institut

 

https://www.youtube.com/watch?v=5qQbQ_S3P6E

 

Anstelle eine werbewirksame Kampagne für tierversuchsfreie Forschung zu starten (was die Wähler infolge der Wahlversprechen der Grünen vor den letzten Landtagswahlen erwarten durften) hat Bauer das Engagement der Tierschützer und das Ende der Affenqual in Tübingen mit Vehemenz kritisiert und hat die Absicht erklärt, die Hirnforschung an Affen zukünftig an anderen Standorten in Baden-Württemberg zu fördern. Darüberhinaus hat Bauer ein Gesetz blockiert, welches effektiven Tierschutz ermöglichen soll, vgl. hierzu die Darlegungen auf der Website des Vereins "Ärzte gegen Tierversuche"

 

http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/1817-7-mai-2015

 

Auch der amtierende grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann kann sich an die Wahlversprechen der Grünen vor den Landtagswahlen im Jahr 2011 anscheinend nicht erinnern, was Tierschützer anlässlich einer Demonstration beklagten

 

http://www.soko-tierschutz.org/de/news/311-protest-gegen-kretschmann.html

 

Das eingangs erwähnte und von Bauer gestrickte neue (und mutmasslich verfassungswidrige) Hochschulgesetz führt dazu, dass die Rektoren seit Inkrafttreten im Jahr 2014 über die Verwendung der finanziellen Mittel in der Forschung weitgehend im Alleingang bzw. ohne Mitwirkung des Hochschulsenats bestimmen können. In dieser Folge ist davon auszugehen, dass tierversuchsfreie Forschung trotz der Einstellung der Affenversuche in Tübingen in Zukunft auf der Strecke bleiben wird, zumal Bauer seit der Wahl im Jahr 2011 unverhohlen die Interessen der Tierversuchslobby und der Pharmazie vertritt und weil es für die Pharmazie-Aktionäre bei kurzsichtiger Betrachtungsweise profitabler erscheint Medikamente im Tierversuch zu testen als Zeit in die Erforschung von tierversuchsfreien Methoden zu investieren. Hierbei bleibt in aller Regel unberücksichtigt, dass Tierversuche sich nur eingeschränkt auf Menschen übertragen lassen, man denke hier nur alleine an die medienbekannten Folgen von Contergan und Vioxx usw., die weitaus mehr Leid hervorgerufen als wie Nutzen erbracht haben. Nachdem Bauer dem Hochschulsenat mit dem neuen Landeshochschulgesetz das Mitwirkungsrecht an den Entscheidungen des Rektorats bzgl. der Ausrichtung von Lehre und Forschung quasi entzogen hat ist zu gewährleisten, dass die Entwicklung von tierversuchsfreier Forschung in Zukunft rückläufig sein wird. Auch ist zu befürchten, dass die Landesregierungen in anderen Bundesländern nachziehen werden, wenn es ohne Folgen bleibt, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg die Grundsatzentscheidungen bzw. Vorschriften des Bundesverfassungsgerichts zum Landeshochschulgesetz missachtet.

 

Zwar haben zahlreiche Professoren Verfassungsbeschwerde gegen das neue Landeshochschulgesetz eingelegt, weil diese sich in ihrem Anspruch aus Art. 5 Abs. 3 GG und dem hieraus resultierenden Mitbestimmungsrecht an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen verletzt sehen. Derzeit ist allerdings noch nicht bekannt, ob das Bundesverfassungsgericht die dort eingereichte Beschwerde annehmen wird. Und leider ist immer wieder festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung annimmt. Mit der vorliegenden Petition soll gegenüber dem Bundesverfassungsgericht signalisiert werden, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, dass die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und dem Mitwirkungsrecht des Hochschulsenats zur Durchsetzung verholfen wird. Denn In dieser Folge wäre zumindest die Möglichkeit eröffnet, dass die Mitglieder des Hochschulsenats sich für die Entwicklung von tierversuchsfreier Forschung einsetzen werden.

 

https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten

 

Die Petition wendet sich offiziell an die Regierungen der 16 Bundesländer, die unter Bezugnahme auf die jüngsten Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die hiervon abweichenden grundgesetzwidrigen Bestimmungen im neuen Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg darum ersucht werden gelegentlich das eigene Landeshochschulgesetz zu überprüfen und dieses gegebenenfalls an die Leitlinien in den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren anzupassen, vgl. hierzu auch den Wortlaut der Petition im Text unten.

 

Hier noch ein Link, der zu einer weiteren Verfassungsbeschwerde in der Sache führt, die im April 2015 von einem Professor aus dem Kreis der HAW (Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen) zudem am Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg eingereicht wurde.

 

http://hlb.de/fileadmin/hlb-global/downloads/stellungnahmen/2015-04-08-Verfassungbeschwerde-Wissenschaftsfreiheit.pdf

 

Die Verfassungsbeschwerde wurde von dem beratenden Juristen des deutschen Hochschullehrerverbandes erstellt und vom Hochschullehrerverband ins Internet gestellt. In Anbetracht der monierten und erheblichen Rechtsverletzungen im neuen LHG stellt das von den Grünen zusammengepfuddelte neue Hochschulgesetz in Baden-Württemberg quasi einen Putsch gegen die Demokratie und gegen das Grundgesetz dar. 

 

tierschutz.info

 

 

 

 

Petitionstext 

 

 

 

Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209

 

uni-info AT t-online.de

 

 

 

 

 

 

An die Regierungen der Bundesländer in der BRD

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit einem Beschluss vom 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07 - hat das Bundeverfassungsgericht die Grundsatzentscheidungen zum Landeshochschulgesetz aus den Vorjahren zusammengefasst und präzisiert und hat ein Mitwirkungsrecht des Senats als Vertreterorgan der Hochschullehrer sowie der anderen Beschäftigten und Studierenden an den Entscheidungen des Rektorats bzgl. Personalentwicklung, Vergabe von Zulagen und Fördermitteln für Lehre und Forschung, Qualitätsmanagement usw. verfügt, vgl. hierzu die Randziffern 55 ff in den Entscheidungsgründen und den Leitsatz

 

Zitat:

 

„1. Die mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im wissenschaftsorganisatorischen Gesamtgefüge einer Hochschule erstreckt sich auf alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen. Dies sind auch Entscheidungen über die Organisationsstruktur, den Haushalt und, weil in der Hochschulmedizin mit der Wissenschaft untrennbar verzahnt, über die Krankenversorgung.

 

2. Je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem Vertretungsorgan der akademischen Selbstverwaltung entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker muss die Mitwirkung des Vertretungsorgans an der Bestellung und Abberufung und an den Entscheidungen des Leitungsorgans ausgestaltet sein.“

 

Zitatende, vgl.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140624_1bvr321707.html

 

Ebenfalls im Jahr 2014 hat die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg das Landeshochschulgesetz neu gefasst. Hiergegen haben nachfolgend 34 Professoren aus dem Bereich der dualen Hochschulen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, weil nach Auffassung der Beschwerdeführer die Vorschriften des BVerfG im neuen LHG in mehrfacher Weise nicht berücksichtigt wurden. Im Einzelnen monieren die Beschwerdeführer, dass dem Senat als Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen das vom BVerfG geforderte Mitwirkungsrecht in weiten Teilen versagt bleibe und die Rektoren zudem quasi zu Assistenten des Präsidenten degradiert werden, der allen neun dualen Hochschulen zentralistisch vorstehe. Auch sei es dem Senat verwehrt den Rektor bzw. Präsidenten abzuwählen, falls eine Vertrauenskrise eine solche Aktion notwendig mache.

 

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/34-Professoren-ziehen-nach-Karlsruhe;art4319,2765258

 

Aus dem Kreis der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg hat ein weiterer Professor zudem Verfassungsbeschwerde am Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg eingereicht. In dieser wird ebenfalls die weitgehend monokratische Stellung des Rektors moniert, die sich mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaftsordnung nicht vereinbaren lasse und zudem verfassungswidrig sei, vgl.

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landeshochschulgesetz-baden-wuerttemberg-professoren-wehren-sich.4b37d146-88dd-45a3-a1af-5ee33f13f1a1.html

 

Die Verfassungsbeschwerde wird vom Hochschullehrerverband unterstützt und macht inzwischen in politischen Kreisen sowie in Hochschulkreisen die Runde und liegt der Unterzeichnerin vor. Die Beschwerdebegründung führt ebenfalls dringlichst zu der Annahme, dass die Vorschriften des BVerfG unter der Federführung der grünen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in erheblicher Weise verletzt wurden. Auch wird ein evidentes demokratisches Defizit moniert, weil die Gremien nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 LHG nicht öffentlich tagen.

 

Bisher wurde nicht bekannt ob das BVerfG die Beschwerden aus dem Bereich der dualen Hochschulen zur Entscheidung annehmen wird. Unabhängig vom Fortgang der oben genannten Verfassungsbeschwerden möchte ich Sie höflichst darum ersuchen zu prüfen ob das LHG Ihres Bundeslandes den Anforderungen des BVerfG in der oben genannten Grundsatzentscheidung vom 24.06.2014 genügen kann und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

 

Denn die Wiege der Demokratie sind die Universitäten, zumindest sollten sie das sein. Denn wenn im Bereich der geistigen Ausbildungsstätten Meinungsfreiheit und geistiger Austausch das Klima bestimmen, dann wird sich diese Atmosphäre auch in der Öffentlichkeit entfalten können. Wenn im Unterschied hierzu finanzielle Abhängigkeiten, Repression und geistige Enge den Wissenschaftsbetrieb prägen, dann wird sich logischerweise dieses Klima in der Gesellschaft ausbreiten. Deshalb besteht nicht nur von Seiten der Hochschulgemeinde, sondern auch seitens der breiten Bevölkerung ein Interesse daran, dass im Bereich der Hochschulen Transparenz, Meinungsfreiheit und demokratische Strukturen vorherrschen und dass diese hohen zivilisatorischen Errungenschaften durch die Gesetzgebung der einzelnen Länder geschützt und gefördert werden.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Sonja Walter



  • [Brb-lds] Grünenpolitikerin Claudia Roth lässt Affen quälen, film.tipp AT t-online.de, 17.09.2015

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