Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

brb-dos - AW: [BRB-DOS] Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

Listenarchiv

AW: [BRB-DOS] Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
  • To: h.p.delius <h.p.delius AT googlemail.com>
  • Cc: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>, ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>, Landesverband Brandenburg <brandenburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: AW: [BRB-DOS] Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21
  • Date: Sat, 11 Jun 2016 00:26:13 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE

Moin,

 

man könnte § 34 BGB weit auslegen und dann hätten nur 2 abgestimmt. Ich halte das Eigeninteresse für offensichtlich. Aber auch so ist das ein Trauerspiel.

 

Gleichwohl ist es nicht hinnehmbar, dass eine OM im Umlauf beschlossen werden. Es gibt hierfür keine nachvollziehbare Begründung und § 19 Abs 3 LaSa ist vorrangig, ganz gleich welche GO man sich da nun selber strickt.

 

Im Lichte des recht eindeutigen Urteils des LSG-Hessen, ist dies quasi ein Affront, da im Sinne einer Notgeschäftsführung nur Notgeschäfte geführt werden können. Aber wir haben auch am Budget gesehen, wie ernst man eine Satzung nimmt.

 

Man sehen, ob wir wenigstens wieder einen Tätigkeitsbericht finanzieller Art sehen, über den nach § 9 Abs. 5 ParteienG vom LPT zu beschließen ist. Den letzten TBfin gab es 2013. Was macht eigentlich die Kassenprüfung?

 

Insgesamt ein sehr schlechter Showdown, der auf dem LPT zu regeln ist.


Schaden („für die Piratenpartei Deutschland“; wesentliches Element einer OM) haben diejenigen, die den noch amtierende LaVo beherrschen, angerichtet und zwar in jeglicher Hinsicht. Und das liebe Leute hatte der Agnitio ja schon in Teltow vorhergesagt (war auch nicht besonders schwierig).

 

Den Einspruch würde ich hilfsweise auch an das BSG richten, denn hier herrscht ein seltsamer Auslegungsformalismus vor.

 

Den Zeitreiseantrag „return to 31.12.2012“ habe mir für den kommenden LPT verkniffen; ich vermute ohnehin, dass dieser in den konstruktiven Köpfen vorhanden ist.

 

Diese restlichen 14 Tage werden wir auch noch irgendwie ertragen, auch wenn es schwerfallen mag.

 

Zwischendurch kann ja jeder, der es mal nötig hätte, über ein Outing nachdenken. Also welcher Art auch immer. Das macht frei und dann sieht man viele Dinge nicht mehr so verkniffen.

 

VG

Bastian

P.S.: Herr Kipp, lassen Sie‘s stecken, Sie landen ohnehin im Spamfilter.

 

Von: h.p.delius
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2016 23:04
An: Landesverband Brandenburg
Betreff: Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21

 

Hallo Verbliebene, @all,

der LVBB hat sich pffensichtlich nun doch schon vor der "WAHL" aufgelöst und fällt mit zwei (3) Stimmen Umlaufbeschlüsse nicht öffentlich.

H.-P.

FYI -> Transparenz :

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Verhängung einer Ordnungsmassnahme - hier: Verweis [LVBB#1017162]

Datum:

Fri, 10 Jun 2016 15:57:07 +0200

Von:

Vorstand Piratenpartei Landesverband Brandenburg <vorstand AT piratenbrandenburg.de>

Organisation:

Piratenpartei LV Brandenburg

An:

Hans-Peter Delius <h.p.delius AT googlemail.com>


h

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
 
Hallo Hans-Peter Delius,
 
nach § 6 I-III  der Landessatzung können gegen ein Mitglied folgende Ordnungsmassnahmen verhängt werden:
 
"
§ 6 Ordnungsmaßnahmen
 
(1)     Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder  Ordnung  der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so  können  folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung,  Verweis,  Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein   Parteiamt   zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei  Deutschland.  
 
(2)     Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen, bis auf den Ausschluss,   werden vom Landesvorstand angeordnet. Den Antrag auf Ausschluss stellt   der Landesvorstand bei dem nach der Schiedsgerichtsordnung  zuständigen   Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Der Einspruch gegen die   Enthebung von einem Parteiamt oder Aberkennung der  Fähigkeit, ein   Parteiamt zu bekleiden hat zur Folge, dass die  Ordnungsmaßnahme bis  zur  abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung   entfaltet.
 
(3)     Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich   gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung   der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden   zufügt. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer   Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied  in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen."
 
I.
 
Sachverhalt, Ordnungsmassnahme 
 
Mit Beschluss 2016 - 019
 
 https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-019
 
hat der Landesvorstand die Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung möglicher Massnahmen gegen Dichbeschlossen.
 
Dir wurde wegen des zugrundeliegende Vorwurfes Gelegenheit zur Stellungnahme ("Anhörung") gegeben.
 
Eine Stellungnahme von Dir ist beim Landesvorstand nicht eingegangen. Feststellbar waren lediglich "Äußerungen" auf der (öffentlichen) Brandenburg-Mailingliste.
 
Mit Umlaufbeschluss 2016 - 021
 
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-021
 
hat der Landesvorstand alsdann gegen Dich die Verhängung einer Ordnungsmassnahme  beschlossen. Gemäß  §  6 Abs. 1 der  Landessatzung wird gegen Dich folgende Ordnungsmaßnahme verhängt:
 
                         Dir wird ein Verweis erteilt.
 
Die Maßnahme erfolgt aufgrund des nachfolgenden Sachverhaltes:
 
Am 17.05.2016 hast Du um 21.48 Uhr auf der ML BB (Mailingliste des Landesverbandes Brandenburg) folgende Mail geschrieben:
 
 
"WTF 
 
Wohl dem LV , der eine private Anwaltskanzlei sein eigen nennen kann. 
 
In Schland verdient nun mal JEDER Anwalt am Verfahren -> egal wie es  ausgeht . 
 
Die Umstände des Zustandekommens sind mehr als bedenklich und suspekt. 
 
DIE #Schrammdynastie schlägt wieder mal zu. 
 
Ob der zukünftige Landrat dann wohl auch seinen Justiziar zu seinen  eigenen Gunsten feuert ? 
 
#Korruption, #Ämtermissbrauch , #Karrierismus 
 
Und : Alle LV-Mitglieder schweigen . 
 
"Über alles Wipfeln ist Ruh, nun ruhe auch du." 
 
H.-P. "
 
 
Der Inhalt Deiner Mail stellt einen Verstoß gegen die Satzung und gegen die Grundsätze bzw Ordnung der Piratenpartei Deutschland dar und schadet der Piratenpartei Deutschland. Der Inhalt ist beleidigend und stellt eine üble Nachrede dar, er dürfte insoweit sogar strafrechtlich relevant sein. Unabhängig davon, muss sich kein Mitglied des Landesverbandes von Dir öffentlich Korruption,  Ämtermissbrauch und Karrierismus oder "DIE #Schrammdynastie schlägt  wieder mal zu." unterstellen lassen. 
 
Wegen der Schwere des Dir vorwerfbaren Verhaltens halten wir eine Ordnungsmassnahme  für angemessen und auch erforderlich.
 
 II.
 
 Art und Umfang der Ordnungsmassnahme
 
Bei der festgelegten Ordnungsmassnahme haben wir uns im Wesentlichen von folgenden Erwägungen leiten lassen:
 
Zu Deinen Lasten war die Intensität des vorwerfbaren Verhaltens zu berücksichtigen. Zudem war auch Dein Verhalten im Nachhinein zu Deinen Lasten mit zu berücksichtigen.
 
Folgendes Nachverhalten war -über das eigentlich vorwerfbare Verhalten hinaus- zu Deinen Lasten zu berücksichtigen:
 
Am 24.Mai 2016 hast Du um 23.27 Uhr auf der Brandenburg Maillingliste erklärt:
 
"FYI 
 
Ahoi, 
 
so schnell geht's , dass sich ein kritisiertes LV-Mitglied auf die Füße  getreten fühlt : 
 
Ich bin unbequem gewesen, bin es heute und werde es auch in der Zukunft  bleiben. 
 
VG H.-P. "
 
Deine Mail verstehen wir dahingehend, dass bei Dir trotz unseres Hinweises auf Dein (mögliches) Fehlverhalten auch im Nachhinein keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennbar ist. Hinweise von Mitgliedern, sich zu entschuldigen, wurden von Dir ignoriert. Ganz im Gegenteil, Du meinst Dich sogar noch als Opfer darstellen zu können und bekräftigst gleichzeitig Dein inakzeptables Fehlverhalten. 
 
Am 04.06.2016 hast Du dann um 23.44 Uhr auf der Brandenburg Mailingliste Verhalten im Landesverband mit "dem Selbstbedienungsladen der FIFA" verglichen. Zum besseren Verständnis, du vergleichst also Verhalten im Landesverband mit dem im Raum stehenden Vorwurf einer Bereicherung von 79 Millionen Schweizer Franken. Auch wenn Du dies dann in Deiner Mail mit "in unseren Spären" zu relativieren versuchst, so würde wohl alleine schon dieser unterirdische Vergleich eine Ahndung rechtfertigen. 
 
Bei der Abwägung der Für und gegen Dich sprechenden Umstände war Zu Deinen Gunsten zu berücksichtigen, dass bislang kein derart gravierendes Fehlverhalten festzustellen ist , dass dies eine Ordnungsmassnahme nach sich gezogen hat.
 
Mit der Verhängung "lediglich" der Ordnungsmassnahme Verweis verbinden wir die Hoffnung, dass Du zukünftig weiteres Fehlverhalten unterlässt. Dies liegt letztlich auch in Deinem Interesse und ist zum Wohle des Landesverbandes. 
 
Von einem möglichen -auf Parteiausschluss gerichteten- Antrag beim Landesschiedsgericht haben wir deshalb noch abgesehen.
 
 III.
 
Anhörung:
 
Dir wurde vom Landesvorstand am 24.05.2015 - 17.47 Uhr (OTRS-Ticket: LVBB#1017044) Gelegenheit gegeben zu dem o.g. Vorwurf Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme ist bei uns als Landesvorstand nicht eingegangen. Allerdings haben wir festgestellt, dass Du unsere Mail ("Anhörung") auf der Brandenburg-Mailingliste verbreitet und dort innerhalb der gesetzten Frist wie oben dargelegt öffentlich Stellung genommen hast. 
 
IV.
 
Rechtsmittelbelehrung:
 
Gegen die Ordnungsmassnahme "Verweis" kannst Du beim Landesschiedsgericht Einspruch einlegen. 
 
Erreichbarkeit Anschrift:
 
 Piratenpartei Deutschland,
 Landesverband Brandenburg  
 - Landesschiedsgericht - 
 Garnstraße 36
 14482 Potsdam
 
Weitere Kontaktmöglichkeit: landesschiedsgericht AT piratenbrandenburg.de
 
Der Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme muss spätestens am 14. Tag  nach Mitteilung  des Beschlusses erhoben werden (§ 8 (4) Abschnitt C der Bundessatzung).  Nach § 8 Abs. 3 Abschnitt C der Bundessatzung muss eine  formgerechte  Anrufung in Textform erfolgen und Name, Anschrift und weitere  Kontaktdaten des Antragstellers, Name und Anschrift des Antragsgegners, klare, eindeutige Anträge und eine Begründung inklusive einer Schilderung der Umstände enthalten. 
 
 
Hinweis:
Zu den Einzelheiten des Rechtsmittelverfahrens verweisen wir auf die Bundessatzung, 3. Abschnitt C (Schiedsgerichtsordnung): https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_8_-_Anrufung
 
Mit freundlichen Grüßen
 
im Namen des Landesvorstandes
 
Raoul Schramm 
1. Vorsitzender
r.schramm AT piratenbrandenburg.de | vorstand AT piratenbrandenburg.de



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang