brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: ML der DOS-Piraten
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- From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
- To: h.p.delius <h.p.delius AT googlemail.com>
- Cc: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>, ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>, Landesverband Brandenburg <brandenburg AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: AW: [BRB-DOS] Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21
- Date: Sat, 11 Jun 2016 00:26:13 +0200
- Accept-language: de-DE
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Moin,
man könnte § 34 BGB weit auslegen und dann hätten nur 2 abgestimmt. Ich halte das Eigeninteresse für offensichtlich. Aber auch so ist das ein Trauerspiel.
Gleichwohl ist es nicht hinnehmbar, dass eine OM im Umlauf beschlossen werden. Es gibt hierfür keine nachvollziehbare Begründung und § 19 Abs 3 LaSa ist vorrangig, ganz gleich welche GO man sich da nun selber strickt.
Im Lichte des recht eindeutigen Urteils des LSG-Hessen, ist dies quasi ein Affront, da im Sinne einer Notgeschäftsführung nur Notgeschäfte geführt werden können. Aber wir haben auch am Budget gesehen, wie ernst man eine Satzung nimmt.
Man sehen, ob wir wenigstens wieder einen Tätigkeitsbericht finanzieller Art sehen, über den nach § 9 Abs. 5 ParteienG vom LPT zu beschließen ist. Den letzten TBfin gab es 2013. Was macht eigentlich die Kassenprüfung?
Insgesamt ein sehr schlechter Showdown, der auf dem LPT zu regeln ist.
Den Einspruch würde ich hilfsweise auch an das BSG richten, denn hier herrscht ein seltsamer Auslegungsformalismus vor.
Den Zeitreiseantrag „return to 31.12.2012“ habe mir für den kommenden LPT verkniffen; ich vermute ohnehin, dass dieser in den konstruktiven Köpfen vorhanden ist.
Diese restlichen 14 Tage werden wir auch noch irgendwie ertragen, auch wenn es schwerfallen mag.
Zwischendurch kann ja jeder, der es mal nötig hätte, über ein Outing nachdenken. Also welcher Art auch immer. Das macht frei und dann sieht man viele Dinge nicht mehr so verkniffen.
VG Bastian P.S.: Herr Kipp, lassen Sie‘s stecken, Sie landen ohnehin im Spamfilter.
Von: h.p.delius
Hallo Verbliebene, @all, der LVBB hat sich pffensichtlich nun doch schon vor der "WAHL" aufgelöst und fällt mit zwei (3) Stimmen Umlaufbeschlüsse nicht öffentlich. H.-P.
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Hallo Hans-Peter Delius, nach § 6 I-III der Landessatzung können gegen ein Mitglied folgende Ordnungsmassnahmen verhängt werden: " § 6 Ordnungsmaßnahmen (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. (2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen, bis auf den Ausschluss, werden vom Landesvorstand angeordnet. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Landesvorstand bei dem nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Der Einspruch gegen die Enthebung von einem Parteiamt oder Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden hat zur Folge, dass die Ordnungsmaßnahme bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung entfaltet. (3) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen." I. Sachverhalt, Ordnungsmassnahme Mit Beschluss 2016 - 019 https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-019 hat der Landesvorstand die Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung möglicher Massnahmen gegen Dichbeschlossen. Dir wurde wegen des zugrundeliegende Vorwurfes Gelegenheit zur Stellungnahme ("Anhörung") gegeben. Eine Stellungnahme von Dir ist beim Landesvorstand nicht eingegangen. Feststellbar waren lediglich "Äußerungen" auf der (öffentlichen) Brandenburg-Mailingliste. Mit Umlaufbeschluss 2016 - 021 https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-021 hat der Landesvorstand alsdann gegen Dich die Verhängung einer Ordnungsmassnahme beschlossen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Landessatzung wird gegen Dich folgende Ordnungsmaßnahme verhängt: Dir wird ein Verweis erteilt. Die Maßnahme erfolgt aufgrund des nachfolgenden Sachverhaltes: Am 17.05.2016 hast Du um 21.48 Uhr auf der ML BB (Mailingliste des Landesverbandes Brandenburg) folgende Mail geschrieben: "WTF Wohl dem LV , der eine private Anwaltskanzlei sein eigen nennen kann. In Schland verdient nun mal JEDER Anwalt am Verfahren -> egal wie es ausgeht . Die Umstände des Zustandekommens sind mehr als bedenklich und suspekt. DIE #Schrammdynastie schlägt wieder mal zu. Ob der zukünftige Landrat dann wohl auch seinen Justiziar zu seinen eigenen Gunsten feuert ? #Korruption, #Ämtermissbrauch , #Karrierismus Und : Alle LV-Mitglieder schweigen . "Über alles Wipfeln ist Ruh, nun ruhe auch du." H.-P. " Der Inhalt Deiner Mail stellt einen Verstoß gegen die Satzung und gegen die Grundsätze bzw Ordnung der Piratenpartei Deutschland dar und schadet der Piratenpartei Deutschland. Der Inhalt ist beleidigend und stellt eine üble Nachrede dar, er dürfte insoweit sogar strafrechtlich relevant sein. Unabhängig davon, muss sich kein Mitglied des Landesverbandes von Dir öffentlich Korruption, Ämtermissbrauch und Karrierismus oder "DIE #Schrammdynastie schlägt wieder mal zu." unterstellen lassen. Wegen der Schwere des Dir vorwerfbaren Verhaltens halten wir eine Ordnungsmassnahme für angemessen und auch erforderlich. II. Art und Umfang der Ordnungsmassnahme Bei der festgelegten Ordnungsmassnahme haben wir uns im Wesentlichen von folgenden Erwägungen leiten lassen: Zu Deinen Lasten war die Intensität des vorwerfbaren Verhaltens zu berücksichtigen. Zudem war auch Dein Verhalten im Nachhinein zu Deinen Lasten mit zu berücksichtigen. Folgendes Nachverhalten war -über das eigentlich vorwerfbare Verhalten hinaus- zu Deinen Lasten zu berücksichtigen: Am 24.Mai 2016 hast Du um 23.27 Uhr auf der Brandenburg Maillingliste erklärt: "FYI Ahoi, so schnell geht's , dass sich ein kritisiertes LV-Mitglied auf die Füße getreten fühlt : Ich bin unbequem gewesen, bin es heute und werde es auch in der Zukunft bleiben. VG H.-P. " Deine Mail verstehen wir dahingehend, dass bei Dir trotz unseres Hinweises auf Dein (mögliches) Fehlverhalten auch im Nachhinein keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennbar ist. Hinweise von Mitgliedern, sich zu entschuldigen, wurden von Dir ignoriert. Ganz im Gegenteil, Du meinst Dich sogar noch als Opfer darstellen zu können und bekräftigst gleichzeitig Dein inakzeptables Fehlverhalten. Am 04.06.2016 hast Du dann um 23.44 Uhr auf der Brandenburg Mailingliste Verhalten im Landesverband mit "dem Selbstbedienungsladen der FIFA" verglichen. Zum besseren Verständnis, du vergleichst also Verhalten im Landesverband mit dem im Raum stehenden Vorwurf einer Bereicherung von 79 Millionen Schweizer Franken. Auch wenn Du dies dann in Deiner Mail mit "in unseren Spären" zu relativieren versuchst, so würde wohl alleine schon dieser unterirdische Vergleich eine Ahndung rechtfertigen. Bei der Abwägung der Für und gegen Dich sprechenden Umstände war Zu Deinen Gunsten zu berücksichtigen, dass bislang kein derart gravierendes Fehlverhalten festzustellen ist , dass dies eine Ordnungsmassnahme nach sich gezogen hat. Mit der Verhängung "lediglich" der Ordnungsmassnahme Verweis verbinden wir die Hoffnung, dass Du zukünftig weiteres Fehlverhalten unterlässt. Dies liegt letztlich auch in Deinem Interesse und ist zum Wohle des Landesverbandes. Von einem möglichen -auf Parteiausschluss gerichteten- Antrag beim Landesschiedsgericht haben wir deshalb noch abgesehen. III. Anhörung: Dir wurde vom Landesvorstand am 24.05.2015 - 17.47 Uhr (OTRS-Ticket: LVBB#1017044) Gelegenheit gegeben zu dem o.g. Vorwurf Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme ist bei uns als Landesvorstand nicht eingegangen. Allerdings haben wir festgestellt, dass Du unsere Mail ("Anhörung") auf der Brandenburg-Mailingliste verbreitet und dort innerhalb der gesetzten Frist wie oben dargelegt öffentlich Stellung genommen hast. IV. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Ordnungsmassnahme "Verweis" kannst Du beim Landesschiedsgericht Einspruch einlegen. Erreichbarkeit Anschrift: Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg - Landesschiedsgericht - Garnstraße 36 14482 Potsdam Weitere Kontaktmöglichkeit: landesschiedsgericht AT piratenbrandenburg.de Der Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme muss spätestens am 14. Tag nach Mitteilung des Beschlusses erhoben werden (§ 8 (4) Abschnitt C der Bundessatzung). Nach § 8 Abs. 3 Abschnitt C der Bundessatzung muss eine formgerechte Anrufung in Textform erfolgen und Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Antragstellers, Name und Anschrift des Antragsgegners, klare, eindeutige Anträge und eine Begründung inklusive einer Schilderung der Umstände enthalten. Hinweis: Zu den Einzelheiten des Rechtsmittelverfahrens verweisen wir auf die Bundessatzung, 3. Abschnitt C (Schiedsgerichtsordnung): https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_8_-_Anrufung Mit freundlichen Grüßen im Namen des Landesvorstandes Raoul Schramm 1. Vorsitzender r.schramm AT piratenbrandenburg.de | vorstand AT piratenbrandenburg.de |
- [[BRB-DOS]] Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21, h.p.delius, 10.06.2016
- AW: [BRB-DOS] Verweis [LVBB#1017162] - LVBB - Beschluss 2016-21, Bastian, 11.06.2016
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