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brb-dos - [BRB-DOS] Wichtige Infos zum FDF

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

Listenarchiv

[BRB-DOS] Wichtige Infos zum FDF


Chronologisch Thread 
  • From: Frank Steinert <dreamman72 AT live.de>
  • To: <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [BRB-DOS] Wichtige Infos zum FDF
  • Date: Thu, 15 Mar 2012 21:33:03 +0100
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
  • List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>

eGK

· keine Möglichkeit der dezentralen Speicherung der Gesundheits- und Krankendaten außer durch z.B. die bereits zertifizierte aber erst in einem 2. Schritt, später einzuführende eGK_M+ (100 MB Speichervolumen) · Datenübertragung online von den Arztpraxen und Krankenhäusern zur zentralen Speicherstelle -> eine GmbH zu 50% in der Hand der gesetzlichen Krankenversicherung (Gematik GmbH) · angeblicher Missbrauch von Krankenkassenkarten durch Versicherte ist Scheinargument, um Akzeptanz zu steigern · ca. 15% der Versicherten brauchen kein Bild abgeben (aus Krankheitsgründen, Kinder+Jugendliche), weswegen die Erfassung eines biometrischen Passbildes bzw. Passbildes unnötig und nicht verhältnismäßig ist · es gibt bereits alternative Modelle, die dezentral funktionieren und den Versicherten Kontrolle geben (s.o.) Wo und welche? · unabhängige Prüfung erforderlich - Beteiligung an dem Projekt durch alle Betroffenen wichtig · Missbrauchspotential hoch - insbesondere aufgrund der Sensibilität der Daten und das zudem zentral gespeichert an einer Stelle · Zugriffsoptionen sehr unbestimmt ("sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen", außer Heilberufsangehörige und Apotheker) · Kosten im zweistelligen Milliardenbereich (finanziert aus den Versichertenbeiträgen) stehen zu keinem adäquatem Nutzen · Zentrale Datenspeicher unterliegen keiner staatlichen (datenschutzrechtlichen) Kontrolle · Eingriffsmöglichkeiten durch staatliche Stellen in den Datenverkehr und Datenbestände sind möglich, Missbrauch durch Kriminelle oder Fehlanwendung in der Verwaltung potenzieren dies · Das "GO" erfolgt spätestens durch die Online-Anbindung der Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Apotheken. Der sog. Online-Rollout soll Mitte 2012 starten. · Einführung / Ausrollen zurückstellen. Moratorium ist praktisch zwingend. Während die FDP dies bereits 2008 und im gesamten Wahlkampf 2009 vehement gefordert hat, hat sie von diesem Vorhaben, einmal gewählt wieder abgelassen. Das Moratorium ist umfangreich in dem von der AG eGK entwickelten Antrag zum BPT 2011.2 beschrieben http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA332 · Gleichzeitig sollen und müssen laut Gesetz in 2012 weitere 60 % aller Versicherten mit elektronischen Gesundheitskarten ausgestattet werden. Das sind rd. 43 Mio Menschen. · Gefährdung von Bürgerinteressen und Gefährdung der Unverletzlichkeit ihrer Grundrechte zu Gunsten unüberschaubarer Kontroll- und Überwachungsmechanismen · Info zum "zivilen Ungehorsam" und Leitfaden für die Versicherten. Quasi ein HowTo also "was tun, wenn die Kasse ein Foto will": http://patientinformiertsich.de/aktionen/details.php?msgid=302 · Einen weiteren Leitfaden gibt die Aktion "Stoppt-die-e-card" an die Hand: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/135-Was-Sie-tun-koennen,-wenn-Ihre-Kasse-ein-Foto-fuer-die-Gesundheitskarte-verlangt.html · Außerdem erlaube ich mir auf die Veröffentlichung meines Artikels im KOMPASS (Beilage NRW) 2012.1 hinzuweisen - http://wiki.piratenzeitung.de/images/5/5f/Kompass_2012_NRW_preF1prn-2.pdf

VDS

· Die Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Verstoß gegen das Recht jedes einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung · weder vernünftig, noch verhältnismäßig, noch überhaupt technisch realisierbar, die Internet-Verbindungsdaten von allen 450 Mio. EU-Bürgern für 6 Monate zu speichern, nur weil ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung Verbrechen jedweder Art über das Internet plant · Verhältnismäßigkeit ist eine grundlegende Säule der Rechtsstaatlichkeit und besitzt als solche in Deutschland Verfassungsrang · in einem demokratischen Rechtsstaat herrscht die Unschuldsvermutung / ist im Grundgesetz implizit (Art. 20), in der Europäischen Menschenrechtskonvention explizit (Art. 6) enthalten · verdachtsunabhängige Speicherung von Verkehrsdaten, die beim Telefonieren, Surfen, Chatten, SiMSen etc. (also elektronischer Kommunikation) anfallen · nicht nur ein riesiger Datenberg, der enorme Kosten (letztlich für uns alle) verursacht, sondern: Möglichkeit Interessens- und Bewegungsprofile zu erstellen und soziale Netze jedes einzelnen detailliert zu analysieren · Anonymisierungsdienste müssen eine Zuordnung zwischen der "echten" und der anonymisierten Identität speichern, das betrifft wohl auch Dienste die als Nebeneffekt eine Anonymisierung bewirken (Proxies) · Es müssen Informationen über die Reichweite/Abdeckung von Funkzellen bei Handynetzen vorgehalten werden · für Schnüffler/Geheimdienste interessant, weil Verbindungsdaten statt Inhalte erfasst werden / Inhalte können gut durch Verschlüsselung geschützt werden / Verbindungsdaten allein sagen oft schon sehr viel aus und können bequem automatisiert ausgewertet werden · Wer auch nur befürchte, dass jedes Telefonat, jeder Besuch im Internet, jede Äußerung in Chatrooms von der Wirtschaft oder dem Staat mitgehört oder mitgelesen werden könne, passe sich oft den jeweils gängigen Meinungen an - vielleicht nur aus Angst, ein späterer potentieller Arbeitgeber könne etwas nachlesen · Informantenschutz und Berufsgeheimnisse werden ausgehebelt

ACTA

Kritik am Prozess

· Die Vertragsverhandlungen waren seit Ge- sprächsbeginn 2006 geheim und es wurden nur allmählich Details in der Öffentlichkeit bekannt. Vermutet wird, dass dadurch vor allem Interes- sen von Entwicklungsländern außen vor bleiben sollten. Ausgeschlossen waren auch die BRIC- Staaten, denen vorgeworfen wird, die größten Produzenten nachgeahmter Produkten zu sein. · Ein Beratungsausschuss, bestehend aus Vertre- tern US-amerikanischer Großkonzerne, bestimm- ter Lobby-Organisationen und Dachverbände konnte auf die Verhandlungen Einfluss nehmen. · Die zivile Gesellschaft wurde ausgeschlossen, es gab keine Möglichkeit, keine Mechanismen um etwa Vorschläge oder Anträge mit einzubringen. Auch Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) wurde die Einsicht in die Vertragsverhandlungen verwehrt. · Bis heute sind die Verhandlungsprotokolle nicht zugänglich, die entkräften könnten, das sich hin- ter den schwammig formulierten Inhalten ver- deckte Interessen verbergen und erklären, was mit bestimmten Formulierungen wirklich gemeint sei. Ebenso ist eine Abstimmung in Parlamenten daher widersinnig, weil die genauen Bedeutun- gen nicht bekannt sind. · Der Vertag wurde ohne Einbeziehung der üblicherweise mit zuständigen Rahmenorganisatio- nen verhandelt. Dies sind vor allem die Weltorga- nisation für geistiges Eigentum (WIPO) und WTO. · Durch den Vertrag könne versucht werden, die In- halte weltweit als „Quasi-Standard“ zu etablieren und auf nicht unterzeichnende Länder Druck aus- zuüben, sich den Regeln im ACTA anzupassen, bis hin zur faktischen Ersetzung der WIPO. · Der Verhandlungsprozess habe auch geltendes Europäisches Verfahrensrecht gebrochen, da er im strafrechtlichen Teil durch die EU Ratspräsi- dentschaft verhandelt wurde und nicht durch die Europäische Kommission. · Es soll ein ACTA Komitee gebildet werden, das in Zukunft Änderungen am Vertrag unter Ausschluss demokratischer Prozesse beschließen kann

Kritik am Inhalt "sollte" wenn möglich nicht angebracht werden, da es sehr strittig ist. Hierzu ggf. (da validiert) http://www.piratenbrandenburg.de/2012/02/demonstrationen-gegen-acta-in-ganz-europa-auch-in-berlin-und-potsdam/

Kritik am Inhalt (validiert)

· zementiert Rechte der Verwertungsindustrie · Generika-Medikamente werden fälschlicherweise als Produktpiraterie gewertet (preiswertere, gleichwertige Medikamente zB. in der "dritten" Welt) · begünstigt Rechteinhaber und nimmt wenig Rücksicht auf Gemeinwohl aller · kein fairer Ausgleich aller Beteiligten · führt im Bereich von Wissenschaft und Bildung zu weiteren schädlichen Einschränkungen

Kritik am Inhalt (mit Vorsicht zu genießen)

· Das ursprüngliche Ziel des Abkommens wurde auf „Geistiges Eigentum“ im digitalen Umfeld ausgeweitet. · sei für das Wachstum der Weltwirtschaft und für wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vonnöten · ACTA könne in die Grundrechte der Meinungsfreiheit und Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung eingreifen · ACTA könne genutzt werden, Art und Weise, wie das Internet täglich genutzt wird, zu kriminalisieren / Weiterleiten von Dateien, anfertigen privater Kopien oder auch Whistleblowing, wo Dokumente von öffentlichem Interesse enthüllt werden. · Provider könnten dazu gedrängt werden, das Internet vorsorglich zu zensieren. ACTA fördere privatisierten Vollzug und Durchsetzung von rechtlichen Maßnahmen. · Abkommen richte sich gegen einzelne Bürger und nicht nur gegen kriminelle Vereinigungen. · Es wird befürchtet, dass Internetprovider Daten wie IP Adressen herausgeben müssen um zu er- möglichen, dass einzelne Personen identifiziert werden können. · Es würden Aktivitäten kriminalisiert, die normalerweise ins Zivilrecht fallen. · Offline-Wirtschaftsmodelle sollen in digitale Welt eingepresst werden, ohne tatsächliche Entwicklung der neuen Medien zu berücksichtigen · ACTA unterbinde Kreativität und neue Entwicklungen, außer in großen Konzernen. · ACTA verlagere die kriminelle Handlung vom Fälscher hin zum Käufer. · ACTA sei nicht vereinbar mit Teilen der Europäischen Menschenrechte sowie des Sozialpaktes der UN. · könne zu Durchsetzung Patentinteressen multinationaler Konzerne führen, dass die existenzielle Da-seinsvorsorge von ganzen Bevölkerungsgruppen gefährdet werde (best. Saatgut). · medizinische Versorgung mit Medikamenten könne zB. in Entwicklungsländern gefährdet werden oder sich verschlechtern. Frank Steinert


  • [BRB-DOS] Wichtige Infos zum FDF, Frank Steinert, 15.03.2012

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