Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

brb-dos - [BRB-DOS] Fwd: [Brandenburg] Positionierung: Innere Sicherheit

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

Listenarchiv

[BRB-DOS] Fwd: [Brandenburg] Positionierung: Innere Sicherheit


Chronologisch Thread 
  • From: ceterum-censeo <mail AT ceterum-censeo.info>
  • To: DOS ML <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [BRB-DOS] Fwd: [Brandenburg] Positionierung: Innere Sicherheit
  • Date: Wed, 19 Oct 2011 22:12:06 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
  • List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>

Zur Inneren Sicherheit, siehe unten.

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [Brandenburg] Positionierung: Innere Sicherheit
Datum: Sat, 15 Oct 2011 20:03:56 +0200
Von: ceterum-censeo <mail AT ceterum-censeo.info>
Antwort an: Landesverband Brandenburg <brandenburg AT lists.piratenpartei.de>
An: Landesverband Brandenburg <brandenburg AT lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen!

Da mir das aktuelle Positionspapier 06 ("Eindeutige Kennzeichnung von
Polizisten") nicht weit genug geht, habe ich mal der kreativen
Unzufriedenheit freien Lauf gelassen. ;)
Versteht den folgenden Text einfach als Initialzündung einer
(hoffentlich) lebendigen Diskussion, die bestenfalls in einer
eindeutigen und mit hieb- und stichfesten Argumenten ausgestatteten
Position der PIRATEN zum Thema Innere Sicherheit im Lande Brandenburg
münden soll.

Zunächst aber eine Abfrage: Ich habe bisher immer 'mal wieder
Bruchstückhaft von der geplanten Polizeireform in Bbg gehört (und was
ich gehört habe, klang nicht sonderlich vertrauenserweckend). Gibt es
hier jemanden, der sich mit dem Thema näher beschäftigt hat, und mir
eine ausführliche Einführung geben bzw. gute Quellen empfehlen kann?


Zunächst zur "Kennzeichnungspflicht".
Gemäß § 9 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz) hat sich ein
Polizist __dem Betroffenen einer Maßnahme__ gegenüber auf dessen
Verlangen auszuweisen.
Das derzeitige Positionspapier 06 sieht vor, dass Polizisten weiterhin
im geschlossenen Einsatz stets eindeutig identifizierbar sein müssen,
bspw. durch eine offen sichtbare Nummer auf der Uniform.
Weitergehend würde ich fordern, den Polizisten nach Vorbild anderer
Länder vorzuschreiben, im Dienst stets eine Kennzeichnung zu tragen,
mittels derer sie eindeutig identifizierbar sind. Dies sollte im
regulären Dienst ein Name, kann aber auch eine Nummer sein (wie in Berlin).
Die Gründe für die Kennzeichnungspflicht im geschlossenen Einsatz sind
uns spätestens seit der Demonstration "Freiheit statt Angst" 2009 und
Stuttgart 21 bekannt. Eine Kennzeichnung auch während des "normalen"
Dienstes sollte aus ähnlich gelagerten Gründen, aber auch schlicht
deswegen erfolgen, um mehr Bürgernähe zu erzeugen. Die wenigsten Bürger
kennen den Unterschied zwischen einem Polizeimeister und einem
Polizeioberkommissar (geschweige denn die entsprechenden
Amtsbezeichnungen überhaupt), was schon in der Ansprache des einzelnen
Beamten zu Hindernissen der Kommunikation führt. Überhaupt wirkt eine
Kommunikation "auf Augenhöhe" (Name gegen Name, statt Name gegen
Uniform) deeskalierend.

Weiterhin sollte sich ein Polizist auf Verlangen grundsätzlich
ausweisen, legitimieren müssen. Dies einerseits, weil auch von Maßnahmen
Unbetroffene ein legitimes Interesse an Klarstellung des Status des
entsprechenden Beamten haben können, andererseits zum weitergehenden
Schutz des Betroffenen. So könnten z.B. Zeugen einer rechtswidrigen
Maßnahme eine Legitimierung des Beamten einfordern.



Thema Handyortung und Kennzeichenfahndung
Es drängt sich hier die Vergleichbarkeit zur Rasterfahndung auf –
Stichwort "Handygate" in Dresden. Eine Datenerfassung bis hin zur
Überwachung sämtlicher Kommunikationsdaten mag auch zur Gefahrenabwehr
(wir reden hier von Prävention, die Repression, also Strafverfolgung
läuft über die Strafprozessordnung und liegt in der Hand des Bundes)
manchmal verhältnismäßig sein – hier aber nur individualisiert! Das
massenhafte Sammeln von Daten kommt einem Generalverdacht gegen die
Betroffenen gleich und ist schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen
heraus nicht hinnehmbar. Hier muss von Einzelfall zu Einzelfall
entschieden werden; nur bei Gefahr im Verzug darf auf die Entscheidung
eines Richters verzichtet werden. Diese ist jedoch auch nachträglich
unverzüglich einzuholen.
Während die Erfassung von Telekommunikationsdaten durch die weitgehend
zentralisierte Netze (nur wenige Provider) lediglich die Nutzung
bestehender Infrastruktur bedeutet (und dennoch ein starker Eingriff
bleibt), bedeutet eine systematische Kennzeichenerfassung im
Zweifelsfalle den Aufbau einer komplett neuen Überwachungsinfrastruktur,
deren ausschließlich rechtmäßige Nutzung zudem nicht sichergestellt
werden kann.



Thema Polizeireform
Die Polizei weiter zu zentralisieren und vom Bürger zu entfernen,
Personal einzusparen und die Polizeipräsenz zu senken, ist eine
beunruhigende Entwicklung.
Wie bereits eingangs erwähnt, beruht mein Wissen über diese Reform auf
Hörensagen – hat da jemand mehr?



Thema Unabhängige Ermittlungsbehörde
Es vergeht im Moment kein Tag, an dem nicht eine Meldung von
Polizeiübergriffen durch die Medien geht. Gleichzeitig ist zu beobachten
(und wird auch von Amnesty International seit Jahren beklagt!), dass die
Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten (Beamten)
überdurchschnittlich oft eingestellt werden, wonach dann gegen die
(vermeintlichen?) Opfer vorgegangen wird. Die Gründe sind vor allem bei
falsch verstandenem Corpsgeist zu sehen. Hier könnte eine von der
Polizei vor allem personell unabhängige Behörde Abhilfe schaffen und
eine effektivere Aufklärung von (angeblicher) Polizeigewalt erwirken.



Thema Polizeibeauftragter
Nach dem Vorbild des "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" wäre
die Einrichtung eines "Polizeibeauftragten" als neutrale und unabhängige
Petitions- und Kontrollinstanz sinnvoll. Dies würde einerseits die
demokratische Kontrolle der Sicherheitskräfte stärken, die Behörde
(durch regelmäßige Berichte des Beauftragten an den Landtag und damit
(mittelbar) an die Bevölkerung) insgesamt transparenter gestalten und
auch der Polizei selbst die Möglichkeit an die Hand geben, auf
Missstände (gleich welcher Art) aufmerksam zu machen.




Diese Stichpunkte sind weit davon entfernt, einen tatsächlichen Entwurf
darzustellen (ein solcher gehörte ins Wiki…), allerdings hoffentlich
eine gute Grundlage für eine angeregte Diskussion.

Wie steht Ihr dazu?

Grüße,
CeCe
--
Brandenburg mailing list
Brandenburg AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/brandenburg



  • [BRB-DOS] Fwd: [Brandenburg] Positionierung: Innere Sicherheit, ceterum-censeo, 19.10.2011

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang