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brb-ag-tdbd - [Brb-ag-tdbd] WG: Re: Antrag 2010.6

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Betreff: AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte & Datenschutz

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[Brb-ag-tdbd] WG: Re: Antrag 2010.6


Chronologisch Thread 
  • From: "Sven Weller \(701\)" <my701 AT yahoo.de>
  • To: AG-TDBD LVB <brb-ag-tdbd AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Brb-ag-tdbd] WG: Re: Antrag 2010.6
  • Date: Tue, 1 Jun 2010 11:03:07 +0000 (GMT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-ag-tdbd>
  • List-id: AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte & Datenschutz <brb-ag-tdbd.lists.piratenpartei.de>


Von: Axel Mehldau <axme AT piratenbrandenburg.de>
Betreff: Re: Antrag 2010.6
An: "Sven Weller (701)" <my701 AT yahoo.de>
CC: "Vorstand Brandenburg" <Vorstand AT piratenbrandenburg.de>
Datum: Dienstag, 1. Juni, 2010 10:12 Uhr

Hallo Sven,
Dein Antrag 2010.06 an den Vorstand ist eingegangen und wird auf der
kommenden Vorstandssitzung behandelt werden. Einen Versand des Antrags
an die Mitglieder werden wir auf Grund der in der Begründung
vorgebrachten Unrichtigkeiten (Schließung der AG Satzung durch den
Vorstand, Mahnläufe, Verlängerung Mietverhältnis Geschäftsstelle...)
nicht durchführen.
Gruß Axel im Auftrag des Vorstandes

Sven Weller (701) schrieb:
> Sehr geehrte Mitglieder des Landesvorstandes,
>  
> wie bekannt habe ich meinen Antrag auf Einberufung eines Landesparteitages in das Wiki eingestellt (2010.6) und begründet. Es gibt bereits eine erhebliche Anzahl an Mitzeichnern, die aus der Reihe der Online-Aktiven kommt. Zur Einreichung des Antrages
>  ist es auch nicht notwendig, dass die Anzahl von 10% der Mitglieder bereits erfüllt ist. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Landesvorstand dafür beweispflichtig ist, wie viele Mitglieder der LV Brandenburg hat (Sauter Rn 160).  
> Ich fordere den Landesvorstand hiermit auf, den Antrag an alle Mitglieder des LV Brandenburg schriftlich zu versenden. Die Verpflichtung ergibt sich aufgrund §37 BGB
>  und der in diesem Zusammenhang getätigten Rechtsprechung.
>  
> Andernfalls
>  ist mir unverzüglich ein Einblick in die Mitgliederliste zu gewähren, damit ich die Adressen erhalte und selber den Antrag an die Mitglieder des LV Brandenburg versenden kann.  
> Die Herausgabe/Einsicht in die Mitgliederdaten ist zu gewährleisten. (Selbst) eine abweichende Satzungsbestimmung ist unwirksam. So geht das Einsichtsrecht
>   auch dem Datenschutz vor, § 31(1) GenG, §1 (3) BDSG; Sauter Rn 336.
>  
> Hierfür
>  setze ich eine Frist von einer Woche (auch weil die mündliche Aussage des Landesschatzmeisters auf der Sitzung des Landesvorstandes am 01.04.2010 nicht richtig zu Protokoll genommen worden ist und die angekündigte Stellungnahme des Landesvorstandes selbst sieben Wochen später nicht vorliegt).
>  
> Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Abmahnung anderweitig tätig werden.
>  
> Natürlich
>  erübrigt sich mein Antrag, wenn der Landesvorstand von sich aus ohne weitere Verzögerung einen Landesparteitag einberuft, zumal der mit Beschluss des Landesvorstandes vom 16.09.2009 auf den 14.-15.11.2009 vertagte Landesparteitag unbegründet nicht stattgefunden hat.
>  
> Mit freundlichen Grüßen
> Sven Weller alias 701
> Antragsteller 2010.6



  • [Brb-ag-tdbd] WG: Re: Antrag 2010.6, Sven Weller (701), 02.06.2010

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