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bergisches-land - [Bergisches Land] Ubootsatzung 4

bergisches-land@lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Bergisches Land] Ubootsatzung 4


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Gloerfeld <piraten@snowdiver.de>
  • To: bergischesland Stammtisch <bergisches-land@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Bergisches Land] Ubootsatzung 4
  • Date: Sun, 26 Jun 2011 01:15:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/bergisches-land>
  • List-id: "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>

Mitschrift des Arbeitsergebnis beim Arbeitswochenende zu Ubootsatzung 4

Wir haben die Satzung durchgearbeitet. Die Fiinanzordnung und
organisationsordnung ist hier nicht bearbeitet.

Gruß
Ralf
Grundsätzlichkeit: Problem bei den Verweis auf Bundessatzung z.b Paragraph
3, 10 oder 6c (1) Die Rechte und Pflichten ....

Wenn die Bundessatzung etwas regelt, sollte Mann den Stand der Bundessatzung
mit angeben, damit nicht automatisch bei Änderung der Bundessatzung auch die
Landeswährung geändert wird, denn nur der Landesverband kann seine Satzung
ändern.

Paragraph 5 Gliederung
(1) nicht glücklich formuliert
(2) kritisch wenn sich z.b. Alle BzV zu einem zusammenschließen
(5) ... Aufgaben bestimmen, wie die... Ist stark einschränkend
Besser .... Aufgaben bestimmen, insbesondere .....

Paragraph 6

Landesparteitag sollte Landesmitgliederversammlung heissen, da es auch eine
solche ist - Parteitag impliziert, das wir ein Delegiertensystem haben.
Paragraph 6a
(2) nicht ... Die Einladung erfolgt ...
Sondern ... Die Einberufung erfolgt ...

(4) ... Für die in paragraphenzeichen und Ziffer ein Geschirrs Leerzeichen
stehen.
(7) 2. Satz
Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu
verlangen.... Muße besser heißen ... Jederzeit Einsicht in alle
finanzrelevanten unterlagen zu nehmen...
... Ihre Amtszeit endet durch Austritt.... Sollte heißen ihre Amtszeit endet
bei Parteiaustritt ....
? Wie sieht es bei ordnungsmassnahmen aus die dem Mitglied die amtsausführung
untersagt?

Es sollten noch Ersatzkassenprüfer bestellt werden.
... Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer und mindestens
einen Ersatzkassenprüfer.

Paragraph 6b
(1) die maximalzahl sollte nicht begrenzt sein.
... Dem Landesvorstand gehöhten mindestens fünf Mitglieder ... Und optional
weitere Vorstandsmitglieder.
(2) ... Im Sinne des Landesparteitags und des Landesschiedsgerichts.

(5) ... Aufgefordert werden und bestimmte Anträge zu bescheiden.


! (6) und (2) gehören zusammen.

(7)
a) . Hat hier nichts zu suchen
b) Aufgaben und Kompetenzen sind doch durch die Funktionen schon definiert.
Wenn dann kann es nur für die weiteren Mitglieder sinnvoll sein.
C) dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse
F) ? Wie will der vorstand etwas beurkunden, geht nur mit notar.
G) hier sollte ein mindestquorum definiert sein...


(10) ... , so geht seine Funktion kommissarisch auf ein anders
Vorstandsmitglied über. ... tritt der Erste Vorsitzende von seinem Amt
zurück, so übernimmt der zweite Vorsitzende die Funktion kommisarisch.

(11) . Die verbleibenden Vorstandsmitglieder führen bis zum Landesparteitag
kommissarisch die Geschäfte.

Allgemein sollte bei Handlungsunfähigkeit des Landesvorstandes der
Bundesvorstand einen Kommisarischen Landesvorstand einsetzen der die Aufgabe
hat unverzüglich einen Ausserordentlichen Landesparteitag einzuberufen.


(12) das Misstrauensvotum wird nicht spezifiziert gegen wen es sich richtet.
Ein einzelmitglied ohne unterstützter kann so einen Parteitag lahm legen, es
fehlt ein kontrollquorum. Es ist nicht geregelt wie abgewählt wird. Das Wort
konstruktiv sollte explizit genannt werden. 30 Tage macht bei 28 Tagen
einladungsfrist nicht viel Sinn, besser wären 21 Tage.

Paragraph 7
(1) das geht so nicht, hier ist die Wahlordnung nicht erwähnt, und ferner
kann hier nicht die Bundessatzung vorgegeben werden.
Der Satz "Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein ist nicht
zielführend, weil es ausschließt, das Parteilose als Bewerber aufgestellt
werden.

Paragraph 8
(2) ist zu streichen, da innerhalb von sieben Tagen ein ausserordentlicher
Parteitag einberufen werden kann.

(3) das ist sehr impraktikabel wie wir bei vielen Parteitagen festgestellt
haben. Wichtig ist, das den Mitgliedern bekannt ist um welche Themen es geht,
aber es sollte möglich sein Anträge auf dem Parteitag neu zu formulieren.

Paragraph 9
(1)(2)(3) geht so nicht muss mit dem Parteiengesetz gegengeprüft werden
Widersprüche erkennbar

Paragraph 10
Was sind die "grundsätzlichen Regelungen"?
Sehr kritisch mit dieser Formulierung , viel Arbeit für ein Schiedsgericht...

Paragraph 12

Hier fehlt Datenschutz, im Paragraphen Datenschutz, bitte mal mit dem AK
Datenschutz in Verbindung setzen


Finanzordnung:
Paragraph 1
Das geht mal garnicht , warum entziehen wir uns unserer Selbstständigkeit?





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Ralf Gloerfeld

Tel.: +49 170 3264312
Twitter: sn0wdiver
Jabber:


  • [Bergisches Land] Ubootsatzung 4, Ralf Gloerfeld, 26.06.2011

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