bergisches-land@lists.piratenpartei.de
Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "Arnim v. Herff" <arnim.von-herff@alumni.uni-due.de>
- To: "bergisches-land" <bergisches-land@lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Bergisches Land] S21
- Date: Tue, 16 Nov 2010 00:18:40 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/bergisches-land>
- List-id: "Ortsgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>
Grüßt Euch.
Einige hier auf der Liste haben sich ja zu dem Thema schon kräftig engagiert,
darum leite ich hier zwei Pressemeldungen weiter, die ich gerad bei
http://lok-report.de/ gefunden haben.
Wie war das noch mit der Rechtmäßigket und der "Finanzierung in trockenen
Tüchern"?
Gruß Arnim
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<title> RechteckBaden-Württemberg: Mitfinanzierung des Landes bei der NBS
verfassungswidrig</title>
Zum am 15.11.10 veröffentlichen Rechtsgutachten "Finanzverfassungsrechtliche
Fragen des Stuttgarter Bahnhofskonfliktes" von Professor Hans Meyer erklärt
Winfried Hermann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung:
Das Rechtsgutachten zur Finanzierung des Doppelprojektes Stuttgart 21 und
Neubaustrecke Wendlingen - Ulm bestätigt juristisch die Bedenken, die wir
schon lange hatten. Die Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg bei
Bahnprojekten des Bundes ist verfassungswidrig und der Finanzierungsvertrag
damit nichtig.*
Der Fall der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm belegt beispielhaft, wie eine
Entscheidung des Bundes massiv zu Gunsten eines einzelnen Bundeslandes
beeinflusst werden kann. Dies geht zu Lasten von Projekten, die aus
gesamtstaatlicher Sicht weitaus dringlicher sind. Faktisch wird mit
Landesmitteln das Vorziehen einer nachrangigen Strecke erkauft und eine
Entscheidung des Bundes beide Projekte zu finanzieren mit Milliarden Euro
beeinflusst.
Es ist daher nicht die Frage, ob das Land aus der jetzigen
Finanzierungsvereinbarung aussteigen kann, sondern ob es aus
verfassungsrechtlichen Gründen aussteigen muss. Wir meinen mit Professor
Meyer: Ja, es muss.
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* Zitat aus dem Gutachten "Finanzverfassungsrechtliche Fragen des Stuttgarter
Bahnhofskonfliktes": "Die Konsequenzen sind die Nichtigkeit des
Finanzierungsvertrages, das Verbot weiterer Zahlungen und die Geltendmachung
der geleisteten Zahlungen.") (Pressemeldung Bündnis 90/Die Grünen, 16.11.10).
<title> RechteckBaden-Württemberg: Tanja Gönner äußert sich verwundert über
Grünen-Kritik </title>
Die Landtags-GRÜNEN haben in Stuttgart bezweifelt, dass der Landeszuschusses
zu der zwischen Ulm und Stuttgart geplanten ICE-Schnellbahnstrecke
Ulm-Stuttgart rechtmäßig ist. Nach einem von den Grünen in Auftrag
vorgelegten Gutachten soll der Zuschuss von 950 Millionen Euro zu der
insgesamt rund 2,89 Milliarden Euro teuren Strecke gegen die Landesverfassung
verstoßen.
Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner äußerte sich darüber "sehr
verwundert". Nach dem in der vergangenen Woche in einer neuen
Wirtschaftlichkeitsprüfung des Bundesverkehrsministerium dem Projekt
bescheinigt wurde, dass jedem investierten Euro ein volkswirtschaftlicher
Nutzen von 1,50 Euro und damit ein Plus von 50 Prozent gegenüber stehe, werde
offensichtlich nun nach jedem Strohhalm gegriffen, das Projekt dennoch zu
diskreditieren. "Die ICE-Schnellbahnstrecke Stuttgart-Ulm hat beim aktuellen
Wirtschaftlichkeitstest grünes Licht erhalten und liegt im Vergleich mit den
anderen 37 überprüften Projekten im oberen Drittel. Es ist ein verzweifelter
Versuch, das schon in Bau befindliche Bahnprojekt jetzt noch in Misskredit zu
bringen", so Gönner. Bei der Neuberechnung des Bundesverkehrsministeriums
standen bundesweit 38 Schienenausbauvorhaben auf dem Prüfstand. Neun davon
fielen durch und bei weiteren acht Projekten sind Nachbesserungen notwendig,
um noch die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu erreichen.
Bereits im Juli 2007 und damit vor über drei Jahren sei außerdem in einem im
Auftrag der Landesregierung und von einer in landesverfassungsrechtlichen
Fragen anerkannten Anwaltskanzlei klar bestätigt worden, dass der
Landeszuschuss rechtlich zulässig sei. "Der Ausbau des Schienennetzes ist
zwar vorrangig eine Aufgabe des Bundes. Es liegt aber auch im Interesse und
im Aufgabenbereich des Landes, wenn über das Bahnprojekt der Regionalverkehr
deutlich gestärkt und Impulse für regionale Wirtschaft gegeben werden", so
Umwelt- und Verkehrsministerin Gönner. Die Zugverbindungen würden schneller,
die Angebote weiter ausgeweitet und damit das Reisen mit der Bahn noch
attraktiver. Außerdem profitiere die regionale Wirtschaft ganz erheblich.
Allein während der Bauzeit werde mit etwa 7.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen
gerechnet. "Damit gibt es eine ausreichende Grundlage für ein Engagement des
Landes", so Gönner.
Mit ihrer Kritik stellten die Grünen außerdem nun auch den vom Land in
Aussicht gestellten Zuschuss für einen verbesserten Lärmschutz entlang der
Rheintalbahn in Frage, die für den Güterverkehr ausgebaut werden soll, mahnte
Umweltministerin Gönner. "Wir wollen einen verbesserten Lärmschutz für die
Anwohner der Rheintalbahn durchsetzen und sind grundsätzlich auch bereit,
dafür Landesgelder beizusteuern." Die rechtlichen Möglichkeiten für einen
Landeszuschuss würden derzeit geprüft. "Es wäre bedauerlich, wenn die Grünen
sich mit ihrer neuen Positionierung auch davon nun verabschiedeten", so
Gönner (Pressemeldung Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Baden-Württemberg, 16.11.10).
- [Bergisches Land] S21, Arnim v. Herff, 16.11.2010
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