bergisches-land@lists.piratenpartei.de
Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Olaf Wegner <pirat@thoth23.de>
- To: nrw-pg-struktur@lists.piratenpartei.de, "nordrhein-westfalen@lists.piratenpartei.de" <nordrhein-westfalen@lists.piratenpartei.de>, Bergisches Land <bergisches-land@lists.piratenpartei.de>, Orangebay <orangebay@mac.com>, pthread@gmx.de
- Subject: [Bergisches Land] Fwd: Satzungsänderungsantrag zum LPT 2010.3
- Date: Fri, 13 Aug 2010 22:21:36 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/bergisches-land>
- List-id: "Ortsgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>
Danke, an alle die mitgearbeitet haben!
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Satzungsänderungsantrag zum LPT 2010.3
Datum: Fri, 13 Aug 2010 21:53:39 +0200
Von: Olaf Wegner <pirat@thoth23.de>
An: vorstand@piratenpartei-nrw.de
Hallo,
hiermit reiche ich folgende Satzungsänderungsanträge zum LPT 2010.3 in
NRW ein:
[http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thoth23/Satzungs%C3%A4nderungsantr%C3%A4ge_LPT_2010.3#N09]
== N01 Untergliederung des LV (Alternativantrag zu N02) ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N01
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = NRW-Satzung
| Paragraph= §2, Abs. (2)(a); §6, Abs. (1)
| Antragstext =
* Ersetze §2, Abs. (2)(a) der Landessatzung durch: "Jeder Pirat ist
automatisch Mitglied in dem Regionalverband, in dessen
Zuständigkeitsbereich er seinen Wohnsitz hat. Es steht jedem Piraten
frei, aus dem für seinen Wohnort zuständigen Regionalverband auszutreten
und entweder in einem anderen Regionalverband einzutreten oder
ausschließlich Mitglied des LV zu werden. Die Aufnahme von Piraten wird
von dem jeweiligen Regionalverband geregelt. Ein für seinen Wohnort
zuständiger Regionalverband darf einem Piraten die Mitgliedschaft nicht
verweigern."
* Und ersetze §6, Abs. (1) der Landessatzung durch folgende Absätze:
** (1) "Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
Deutschland gliedert sich in Regionalverbände, die deckungsgleich mit
den politischen Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte sind. Ein
Zusammenschluss mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu einem
Regionalverband ist möglich."
** (1)(a) "Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus einem Kreis
oder einer kreisfreien Stadt jederzeit mit 2/3 der abgegebenen Stimmen,
einen eigenständigen Regionalverband gründen oder aus einem bestehenden
austreten."
** (1)(b) "Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus mehreren
Kreisen und kreisfreien Städten jederzeit einen eigenständigen
Regionalverband gründen. Der Regionalverband ist gegründet, wenn in der
Urabstimmung die Piraten, der beteiligten Kreise und kreisfreien
Städten, der Gründung jeweils mit 2/3 der abgegebenen Stimmen zugestimmt
haben."
| Begründung =
====Ist:====
§2 Mitgliedschaft
(2)(a) Jeder NRW-Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen
Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren
Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der
Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei
bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in
Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein
ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände
können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet
werden.
====Soll:====
§2 Mitgliedschaft
(2)(a) Jeder Pirat ist automatisch Mitglied in dem Regionalverband, in
dessen Zuständigkeitsbereich er seinen Wohnsitz hat. Es steht jedem
Piraten frei, aus dem für seinen Wohnort zuständigen Regionalverband
auszutreten und entweder in einem anderen Regionalverband einzutreten
oder ausschließlich Mitglied des LV zu werden. Die Aufnahme von Piraten
wird von dem jeweiligen Regionalverband geregelt. Ein für seinen Wohnort
zuständiger Regionalverband darf einem Piraten die Mitgliedschaft nicht
verweigern.
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Regionalverbände, die deckungsgleich mit den
politischen Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte sind. Ein
Zusammenschluss mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu einem
Regionalverband ist möglich.
(1)(a) Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus einem Kreis oder
einer kreisfreien Stadt jederzeit mit 2/3 der abgegenen Stimmen einen
eigenständigen Regionalverband gründen oder aus einem bestehenden austreten.
(1)(b) Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus mehreren Kreisen
und kreisfreien Städten jederzeit einen eigenständigen Regionalverband
gründen. Der Regionalverband ist gegründet, wenn in der Urabstimmung
die Piraten, der beteiligten Kreise und kreisfreien Städten, der
Gründung jeweils mit 2/3 der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben.
}}
== N02 Untergliederung des LV (Alternativantrag zu N01) ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N02
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = NRW-Satzung
| Paragraph= §2, Abs. (2)(a); §6, Abs. (1)
| Antragstext =
* Ersetze §2, Abs. (2)(a) der Landessatzung durch: "Jeder Pirat ist
automatisch Mitglied in dem Regionalverband, in dessen
Zuständigkeitsbereich er seinen Wohnsitz hat. Es steht jedem Piraten
frei, aus dem für seinen Wohnort zuständigen Regionalverband auszutreten
und entweder in einem anderen Regionalverband einzutreten oder
ausschließlich Mitglied des LV zu werden. Die Aufnahme von Piraten wird
von dem jeweiligen Regionalverband geregelt. Ein für seinen Wohnort
zuständiger Regionalverband darf einem Piraten die Mitgliedschaft nicht
verweigern."
* Und ersetze §6, Abs. (1) der Landessatzung durch folgende Absätze:
** (1) "Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
Deutschland gliedert sich in Regionalverbände, die deckungsgleich mit
den politischen Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte sind. Ein
Zusammenschluss mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu einem
Regionalverband ist möglich."
** (1)(a) "Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus einer
kreisfreien Stadt jederzeit mit 2/3-Mehrheit einen eigenständigen
Regionalverband gründen oder aus einem bestehenden austreten, wenn an
der Urabstimmung mindestens 25% der Piraten teilgenommen haben."
** (1)(b) "Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus mehreren
Kreisen und kreisfreien Städten jederzeit einen eigenständigen
Regionalverband gründen. Der Regionalverband ist gegründet, wenn in der
Urabstimmung die Piraten, der beteiligten Kreise und kreisfreien
Städten, der Gründung jeweils mit 2/3-Mehrheit zugestimmt haben und aus
jedem beteiligten Kreis und jeder beteiligten kreisfreien Stadt, jeweils
mindestens 25% der Piraten an der Urabstimmung teilgenommen haben."
| Begründung =
====Ist:====
§2 Mitgliedschaft
(2)(a) Jeder NRW-Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen
Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren
Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der
Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei
bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in
Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein
ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände
können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet
werden.
====Soll:====
§2 Mitgliedschaft
(2)(a) Jeder Pirat ist automatisch Mitglied in dem Regionalverband, in
dessen Zuständigkeitsbereich er seinen Wohnsitz hat. Es steht jedem
Piraten frei, aus dem für seinen Wohnort zuständigen Regionalverband
auszutreten und entweder in einem anderen Regionalverband einzutreten
oder ausschließlich Mitglied des LV zu werden. Die Aufnahme von Piraten
wird von dem jeweiligen Regionalverband geregelt. Ein für seinen Wohnort
zuständiger Regionalverband darf einem Piraten die Mitgliedschaft nicht
verweigern.
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Regionalverbände, die deckungsgleich mit den
politischen Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte sind. Ein
Zusammenschluss mehrerer Kreise und kreisfreien Städte zu einem
Regionalverband ist möglich.
(1)(a) Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus einer kreisfreien
Stadt jederzeit mit 2/3-Mehrheit einen eigenständigen Regionalverband
gründen oder aus einem bestehenden austreten, wenn an der Urabstimmung
mindestens 25% der Piraten teilgenommen haben.
(1)(b) Durch eine Urabstimmung können die Piraten aus mehreren Kreisen
und kreisfreien Städten jederzeit einen eigenständigen Regionalverband
gründen. Der Regionalverband ist gegründet, wenn in der Urabstimmung
die Piraten, der beteiligten Kreise und kreisfreien Städten, der
Gründung jeweils mit 2/3-Mehrheit zugestimmt haben und aus jedem
beteiligten Kreis und jeder beteiligten kreisfreien Stadt, jeweils
mindestens 25% der Piraten an der Urabstimmung teilgenommen haben.
}}
== N03 Mitgliederverzeichnisse der Regionalverbände ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N03
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = NRW-Satzung
| Paragraph= §2, Abs. (5)(a)
| Antragstext =
* Ersetze §2, Abs. (5)(a) der Landessatzung durch: "Die Bundespartei
führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein
eigenes Landesverzeichnis der Piraten mit Wohnsitz in NRW führen. Die
Regionalverbände können eigene Verzeichnisse Ihrer Mitglieder führen.
Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und
Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der
Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen."
| Begründung =
Das Recht von Untergliederungen ein eigenes Mitgliederverzeichnis führen
zu dürfen, war in der Satzung bisher nicht berücksiichtigt. Gleichzeitig
sind die Untergliederungen nun dann auch in die Pflichten eingebunden:
sichere Aufbewahrung, parteigebundene Verwendung usw.
====Ist:====
§2 Mitgliedschaft
(5) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der
Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der NRW-Piraten führen.
Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und
Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der
Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.
====Soll:====
§2 Mitgliedschaft
(5) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der
Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der Piraten mit
Wohnsitz in NRW führen. Die Regionalverbände können eigene Verzeichnisse
Ihrer Mitglieder führen. Für die sichere Aufbewahrung, die
parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer
Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art
von Daten ist Sorge zu tragen.
}}
== N04 Zahlungen der RegVs an den LV ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N04
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = NRW-Satzung
| Paragraph= §6, Abs. (4)
| Antragstext =
* Ersetze §6, Abs. (4) der Landessatzung durch: "Ein Regionalverband
führt für jedes seiner Mitglieder 2,28 € pro Monat an den LV ab."
| Begründung = <pre>Die 2,28 € wurden wie folgt ermittelt:
2,28 € = 27,36 € : 12
27,36 € = 14,40 € (Bund+PPI) + 12,96 (LV ohne RegVs)
14,40 € = 40% von 36,00 € (Bund+PPI) ''[Bundessatzung]''
21,60 € = 60% von 36,00 € (LV+RegVs) ''[Bundessatzung]''
12,96 € = 60% von 21,60 € (LV ohne RegVs)
8,64 € = 40% von 21,60 € (RegVs)]</pre>
====Ist:====
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine
Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband
erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25%
Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das
Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%.
====Soll:====
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(4) Ein Regionalverband führt für jedes seiner Mitglieder 2,28 € pro
Monat an den LV ab.
}}
== N05 Mitgliedsbeitrag ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N05
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = NRW-Satzung
| Paragraph= §15, Abs. (2)
| Antragstext =
* Ersetze §6, Abs. (2) der Landessatzung durch: "Der Mitgliedsbeitrag,
für Piraten in NRW, die nicht Mitglied in einem Regionalverband sind,
beträgt 36,00 €"
| Begründung =
====Ist:====
§15 Finanz- und Beitragsordnung
(2) Die Mitgliedsbeiträge regelt die Finanzordnung des Bundesverbandes
der Piratenpartei Deutschlands.
====Soll:====
§15 Finanz- und Beitragsordnung
(2) Der Mitgliedsbeitrag, für Piraten in NRW, die nicht Mitglied in
einem Regionalverband sind, beträgt 36,00 €
}}
== N06 "virtuelle-KVs" ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N06
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = Finanzordnung
| Paragraph= §2, Abs. (2)(a)
| Antragstext =
* Ergänze §2 der Finanzordnung um einen Absatz (2)(a): "Die
Verwaltungspiraten verwalten für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt,
für die kein Regionalverband zuständig ist, virtuelle Konten ("virtuelle
KVs"). Auf die jeweiligen Konten der virtuellen KVs fließen, für jeden
Piraten der seinen Wohnsitz in diesem Kreis/dieser kreisfreien Stadt
hat und in keinem Regionalverband Mitglied ist, 0,72 € pro Monat. Jeder
Pirat und jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische,
Piratenbüros) können für die parteipolitische Arbeit in denjenigen
Kreisen/kreisfreien Städten, für die kein Regionalverband zuständig ist,
Mittel aus diesen "virtuellen KVs" für die jeweilige Region beim LVor
beantragen. Wird ein Regionalverband, der für den Kreis oder die
kreisfreie Stadt zuständig ist, unterjährig gegründet, gehen die noch
nicht abgerufenen Mittel des "virtuellen KVs" auf diesen über."
| Begründung =
====Ist:====
''Nicht Vorhanden''
====Soll:====
§2 Verwaltung und Buchführung
(2)(a) Die Verwaltungspiraten verwalten für jeden Kreis und jede
kreisfreie Stadt, für die kein Regionalverband zuständig ist, virtuelle
Konten ("virtuelle KVs"). <br>
Auf die jeweiligen Konten der virtuellen KVs fließen, für jeden Piraten
der einen Wohnsitz in diesem Kreis/dieser kreisfreien Stadt hat und in
keinem Regionalverband Mitglied ist, 0,72 € pro Monat. <br>
Jeder Pirat und jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische,
Piratenbüros) können für die parteipolitische Arbeit in denjenigen
Kreisen/kreisfreien Städten, für die kein Regionalverband zuständig ist,
Mittel aus diesen "virtuellen KVs" für die jeweilige Region beim LVor
beantragen. <br>
Wird ein Regionalverband, der für den Kreis oder die kreisfreie Stadt
zuständig ist, unterjährig gegründet, gehen die noch nicht abgerufenen
Mittel des "virtuellen KVs" auf diesen über.
}}
== N07 Finanzmittel der Crews ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N07
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = Finanzordnung
| Paragraph= §6, Abs. (4)
| Antragstext =
* Ersetze §2, Abs. (4) der Finanzordnung durch: "Für jeden NRW-Piraten
reserviert der LV jeden Monat 0,72 € für die virtuellen Konten der
Crews. Diese Mittel werden zu Beginn jeden Monats zu gleichen Teilen
auf alle Crews aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten
gutgeschrieben."
| Begründung =
====Ist:====
§6 Verteilung der Finanzmittel
(4) Die freien Finanzmittel werden zu Beginn jeden Monats gleich auf die
verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt. Einer dieser Teile
wird wiederum zu gleichen Teilen auf alle Crews aufgeteilt und ihren
jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben.
====Soll:====
§6 Verteilung der Finanzmittel
(4) Für jeden NRW-Piraten reserviert der LV jeden Monat 0,72 € für die
virtuellen Konten der Crews. Diese Mittel werden zu Beginn jeden Monats
zu gleichen Teilen auf alle Crews aufgeteilt und ihren jeweiligen
virtuellen Konten gutgeschrieben.
}}
== N08 Aufruf zur Sammlung von finanziellen Mitteln ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N08
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = Finanzordnung
| Paragraph= §6, Abs. (4)
| Antragstext =
* Ergänze §6, Abs. (4) der Finanzordnung um einen Absatz (4)(a): "Jeder
Pirat und jede Vereinigung von Piraten (Crews, Stammtische,
Piratenbüros, AGs, PGs, AKs, ...) können zweckgebunden zur Sammlung von
finanziellen Mitteln aufzurufen. In dem Aufruf muss, neben der
Beschreibung des Zwecks der Samlung,
** 1. die Höhe der notwendigen finanziellen Mittel angegeben sein,
** 2. eine Frist angegeben sein, bis wann diese finanziellen Mittel
benötigt werden.
: Für einen solchen Aufruf wird von den Verwaltungspiraten ein
virtuelles Konto eingerichtet.
: Jede Vereinigung von Piraten (RegVs, Crews, ...) entscheidet über
eine finanzielle Beteiligung im Rahmen ihrer Mittel und innerhalb der
gesetzten Frist. Einmal abgegebene Beteiligungen können während der
Laufzeit der Frist nur mit Zustimmung des Sammelnden zurückgezogen
werden. Der Aufruf scheitert vollständig, wenn die notwendigen Mittel
innerhalb der gesetzten Frist, auf dem virtuellen Konto nicht zusammen
gekommen sind. Wenn der Aufruf gescheitert ist, gehen die finanziellen
Mittel zurück an die Vereinigungen die dem Aufruf gefolgt sind. Der
Landes-Schatzmeister kann die Sammlung aufheben, wenn der Zweck der
Sammlungs gegen Parteirichtlinien oder Gesetze verstößt."
| Begründung =
====Ist:====
''Nicht Vorhanden''
====Soll:====
§6 Verteilung der Finanzmittel
(4) (a) Jeder Pirat und jede Vereinigung von Piraten (Crews,
Stammtische, Piratenbüros, AGs, PGs, AKs, ...) können zweckgebunden zur
Sammlung von finanziellen Mitteln aufzurufen. In dem Aufruf muss, neben
der Beschreibung des Zwecks der Sammlung,
* 1. die Höhe der notwendigen finanziellen Mittel angegeben sein,
* 2. eine Frist angegeben sein, bis wann diese finanziellen Mittel
benötigt werden.
Für einen solchen Aufruf wird von den Verwaltungspiraten ein virtuelles
Konto eingerichtet. <br>
Jede Vereinigung von Piraten (RegVs, Crews, ...) entscheidet über eine
finanzielle Beteiligung im Rahmen ihrer Mittel und innerhalb der
gesetzten Frist. Einmal abgegebene Beteiligungen können während der
Laufzeit der Frist nur mit Zustimmung des Sammelnden zurückgezogen
werden. Der Aufruf scheitert vollständig, wenn die notwendigen Mittel
innerhalb der gesetzten Frist, auf dem virtuellen Konto nicht zusammen
gekommen sind. Wenn der Aufruf gescheitert ist, gehen die finanziellen
Mittel zurück an die Vereinigungen die dem Aufruf gefolgt sind. Der
Landes-Schatzmeister kann die Sammlung aufheben, wenn der Zweck der
Sammlungs gegen Parteirichtlinien oder Gesetze verstößt.
}}
== N09 Verteilung von Spende und Mittel aus der Parteienfinanzierung ==
{{Satzungsänderungsantrag
| Nummer = N09
| Antragssteller = [[Benutzer:Thoth23|Olaf Wegner]]
| Satzung = Landessatzung
| Paragraph= §6, (neuer Absatz)
| Antragstext =
* Ergänze §6 der Landessatzung, um folgenden Absatz: "Nicht
zweckgebundene Spenden an den LV und Mittel aus der
Parteienfinanzierung, werden nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
** 40 % gehen entspreched der Mitgliederzahlen an die Regoinalverbände
und die "Virtuellen-KV",
** 40 % gehen zu gleichen Teilen an die virtuellen Konten der Crews,
** 20 % bleiben beim Landesverband.
| Begründung =
====Ist:====
''Nicht Vorhanden''
====Soll:====
§6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
(neu) Nicht zweckgebundene Spenden an den LV und Mittel aus der
Parteienfinanzierung, werden nach folgemdem Schlüssel verteilt:
* 40 % gehen entspreched der Mitgliederzahlen an die Regoinalverbände
und die "Virtuellen-KV",
* 40 % gehen zu gleichen Teilen an die virtuellen Konten der Crews,
* 20 % bleiben beim Landesverband.
}}
Gruß Olaf/Thoth
- [Bergisches Land] Fwd: Satzungsänderungsantrag zum LPT 2010.3, Olaf Wegner, 13.08.2010
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