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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Deutsche bewaffnen sich

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Deutsche bewaffnen sich


Chronologisch Thread 
  • From: "p.ponocny" <p.ponocny AT gmx.de>
  • To: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Deutsche bewaffnen sich
  • Date: Thu, 17 Dec 2015 08:56:01 +0100
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Also ich bekomme da schon ein mulmiges Gefühl, wenn ich überlege wer sich da wohl bewaffnet und vor allem aus welchen Gründen. 

Aber da man dagegen nichts machen kann, bleibt nichts weiter als abzuwarten. Wer auffällig wird, bekommt seine WBK bzw seinen kleinen Waffenschein dann schnell wieder entzogen. 



-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: charly.strolchi AT t-online.de
Datum:17.12.2015 08:09 (GMT+01:00)
An: Waffenrecht
Betreff: [Ag-waffenrecht] Deutsche bewaffnen sich

Guten Morgen!

 

Passt in die derzeitige Diskussion.

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76419486/deutsche-kaufen-mehr-frei-verkaeufliche-waffen-leute-haben-angst-.html

Wegen diffuser Ängste vor gewaltsamen Übergriffen, Terrorattacken oder Wohnungseinbrüchen legen sich immer mehr Deutsche eine Schusswaffe zu. Noch dramatischer ist die Zahl der im Umlauf befindlichen frei verkäuflichen Waffen gestiegen. Die Verkäufe von Gas- oder Pfeffersprays haben sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. 

Nach Daten des Bundesverwaltungsamtes, das für die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen zuständig ist, ist die Zahl erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen oder Vereinen in den letzten drei Jahren um fast 300.000 auf 5,79 Millionen gestiegen. Aber nicht nur die Anzahl der Waffen schnellte in die Höhe, sondern auch die Zahl der Besitzer. Im gleichen Zeitraum wuchs sie um 140.000 auf 1,54 Millionen. 

Zwar verwies eine Sprecherin der Behörde gegenüber t-online.de darauf, dass diese Zahlen nicht wirklich zuverlässig auf eine Zunahme schließen lassen. So würden die Daten der einzelnen Waffenbehörden der Bundesländer noch bis 2017 einer Überprüfung unterzogen, so dass sichere Aussagen erst danach möglich seien. 

edoch zeigt das Beispiel Sachsen, dass eine starke Zunahme sehr offenkundig ist. Wie das sächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der Grünen kürzlich mitteilte, ist die Zahl der Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis innerhalb der vergangenen zwei Jahre in dem Bundesland um 3000 auf 37.579 gestiegen. 

Laut Valentin Lippmann, dem innenpolitischen Sprecher der Grünen in Sachsen, funktioniert der Zugang zu den Waffen vor allem über die Schießsportvereine: "Dort meldeten sich von Januar bis Oktober 2015 insgesamt 346 Personen zu Sachkundeprüfungen an. So viele Prüfungsteilnehmer haben sich in den gesamten letzten vier Jahren nicht angemeldet", berichtete er - und forderte, "dem Run auf erlaubnispflichtige Waffen" einen Riegel vorzuschieben. 

Bei der Genehmigung zum Besitz oder dem Mitführen von Schusswaffen wird zwischen Waffenschein, Waffenbesitzkarte und dem sogenannten kleinen Waffenschein unterschieden. Wer einen Waffenschein besitzt, darf eine geladene Schusswaffe in der Öffentlichkeit am Körper tragen. Dieses Dokument ist einem kleinen Kreis von Personen vorbehalten - beispielsweise der Polizei oder dem Sicherheitsgewerbe. 

Die Waffenbesitzkarte erlaubt zwar den Erwerb und den Besitz einer Schusswaffe, nicht aber das Mitführen. Die Karte berechtigt aber zur geregelten Nutzung, etwa bei Sportschützen. Beim Transport muss die Waffe in einem Koffer verschlossen sein und die Munition getrennt aufbewahrt werden. Über eine Waffenbesitzkarte verfügen vor allem Sportschützen, Jäger oder Waffensammler. 

Der kleine Waffenschein berechtigt zum Mitführen einer Gas- oder Schreckschusspistole. Wie bei den anderen Waffenscheinen muss der Antragsteller zwar zuverlässig und persönlich geeignet sein. Ein Sachkundenachweis ist hierbei aber nicht erforderlich. 

Ohne jegliche Erlaubnis können hingegen frei verkäufliche Waffen wie Gas- oder Pfeffersprays erworben werben. Diese werden nicht nur bei professionellen Waffenhändlern, sondern etwa auch in Baumärkten angeboten.

Vor allem die Nachfrage nach solchen Abwehrmitteln ist in letzter Zeit enorm gestiegen, wie Roland Zobel, Sprecher des Verbandes Deutscher Büchsenmacher & Waffenfachhändler, gegenüber t-online.de sagte. So hätten sich die Verkäufe einer Umfrage unter Waffenhändlern zufolge im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. 

Zobel meint auch den Grund für den Ansturm auf Abwehrsprays zu kennen: "Nach den Anschlägen von Paris am 13. November haben die Verkäufe noch einmal deutlich zugenommen", berichtete er: "Die Leute haben Angst." Gleichzeitig räumte der Sprecher ein, dass man einem terroristischen Angriff wohl kaum wirksam mit einem Abwehrspray begegnen kann. 

Ebenso wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte auch der Sprecher davor, sich mit einem Pfefferspray in der Hand in Sicherheit zu wiegen. Denn vom Gesetz her sind die handlichen Sprühdöschen einzig und allein für die Abwehr von Tieren erlaubt. Wer von einer anderen Person angegriffen wird und diese mit einem Pfefferspray außer Gefecht setzt, kann deshalb leicht vom Opfer zum Täter werden. 




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