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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene zulässig

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene zulässig


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: gewisser.M AT web.de
  • Cc: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene zulässig
  • Date: Wed, 4 Nov 2015 16:43:28 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Sehr gutes Urteil.

Es hat sich bei den Behörden eingeschlichen, neben dem Widerruf auch
gleich noch ein generelles Waffenverbot zu erteilen, damit derjenige
NIEMALS wieder eine Waffe erhalten kann, da diese Waffenverbote auf
unbestimmte Zeit gelten.

Das hatte sich die SPD so 2002 ausgedacht, um gleich sämtliche
Neuanläufer (nach Läuterung) zu unterbinden.

Auch hier könnte es ja sein, dass der Mann in 3 Jahren seinen Fehler
einsieht, bereut, und in weiteren 10 Jahren wieder zum rechtstreuen
Bürger wird.

Von daher Hut ab vor dem Urteil, das die Grundsätze des Waffenrechts
anwendet.



Ich habe was zum totalen Waffenverbot geschrieben. Wer Interesse hat,
kann mal reinschauen. Das wird viel zu oft bereits als Knüppel
benutzt.

Historie und Auswirkungen des Waffenverbots für “Freie Waffen” §41
Waffengesetz
Anhand von Gesetzestexten, deren Begründungen und Gerichtsurteilen wird
gezeigt, wie Waffenverbote immer stärker repressiv und präventiv angewendet
werden und die Freiheitsrechte der Bürger einschränken.
https://legalwaffenbesitzer.files.wordpress.com/2015/08/waffenverbot.pdf




Guten Tag gewisser.M AT web.de,

am Mittwoch, 4. November 2015 um 15:04 schrieben Sie:

> Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 27.10.2015
> - 8 K 1220/15 -



> Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene
> zulässig

> Zugehörigkeit zur salafistischen Szene macht Waffenbesitzer waffenrechtlich
> unzuverlässig



> Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Widerruf
> einer erteilten Waffenbesitzkarte zulässig ist, wenn der
> Waffenbesitzer nachweislich ein Unterstützer der salafistischen
> Szene ist.



> Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Januar
> 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom
> 18. März 2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines
> Sportes erteilte Waffenbesitzkarte widerrufen und ein
> Waffenbesitzverbot ausgesprochen.

> Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigt
> bereits Widerruf der Waffenbesitzkarte

> Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte die Auffassung des
> Beklagten, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur
> salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig sei. Durch die
> Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger
> verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt. Schon dies
> rechtfertige den Widerruf der Waffenbesitzkarte. Anhaltspunkte für
> einen Missbrauch von Waffen wegen seiner politischen oder
> ideologischen Ziele setze die Widerrufsentscheidung nicht voraus.

> Gründe für generelles Waffenverbot nicht ersichtlich

> Soweit der Kläger die Aufhebung des weiter gegen ihn verhängten
> generellen Waffenverbots begehrt hat, hatte seine Klage Erfolg, denn
> dass beim Kläger konkret durch den Umgang mit auch erlaubnisfreien
> Waffen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet wird,
> ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu ersehen.





> http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Minden_8-K-122015_Widerruf-der-Waffenbesitzkarte-wegen-Unterstuetzung-der-salafistischen-Szene-zulaessig.news21805.htm

>  

>  



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> "Nicht die Diktatoren schaffen die Diktaturen, sondern die Herden."
> (Georges Bernanos)

> "Ein Igel ist das Bild eines bewaffneten Friedens." (Wilhelm Busch)











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