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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14


Chronologisch Thread 
  • From: "Siegbert Rauch" <SiggiRauch AT web.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14
  • Date: Tue, 10 Feb 2015 18:19:36 +0100
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

 
Da der Betroffene den gesamten Instanzenweg durchschritten hat bleibt abzuwarten ob er Verfassungsbeschwerde einlegt. Es wäre angebracht wenn sich unsere obersten Gesetzeshüter zu einer derartigen Stigmatisierung äußern würden. Ich habe ganz gewiss nichts mit muskelbepackten, mehr oder weniger gewaltbereiten und häufig im rechtsfreien Raum agierenden Motorradfahrern zu schaffen, aber einen - zum Zeitpunkt der WBK-Erteilung als offensichtlich zuverlässig eingestuften - Mitmenschen nur wegen einer Gruppenzugehörigkeit plötzlich als unzuverlässig einzustufen? Das geht gar nicht.
 
Provkante Frage. Was wäre eigentlich wenn ein Polizeibeamter, Soldat oder anderer Dienstwaffenträger - strafrechtlich unauffällig versteht sich - zu einer solchen Vereinigung gehören würde? Wäre der dann auch unzuverlässig und dürfte keine Waffe mehr tragen?
 
Nachdenkliche Grüße
 
Siggi
Gesendet: Dienstag, 10. Februar 2015 um 15:37 Uhr
Von: JoboTech <post AT jobotech.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 14
Ahoi Leute,

ich bin positiv ueberrascht ueber die grosse Resonanz zum Thema "WBK-Entzug".
Gewohnt umsichtig und faktenbezogen werden Informationen und Stellungnahmen
vorgetragen. Herzlichen Dank dafuer!

Selbstverstaendlich ist es problematisch, legale Waffen in Haenden von
Extremisten oder gewaltbereiten Menschen zu wissen. Das ist menschlich und
gefuehlsmaessig auch fuer mich nachvollziehbar. Obwohl ich der festen
Ueberzeugung bin, dass auch bei diesen Gruppierungen sicherlich keine legalen
Waffen zum Rechtsbruch eingesetzt werden (und das sind ja nur die, die auch
eingezogen werden koennen).
Recht und Gesetz jedoch muessen sich jeglicher Gefuehle und Emotionen
enthalten - sie muessen faktenbasiert und gleichberechtigt mit dem Menschen
umgehen. Das es im Moment die Rocker trifft, ist meines Erachtens lediglich
dem momentanen politischen Zeitgeist geschuldet. Morgen können es
Sympatisanten der Pegida sein oder Mitglieder von Fanclubs....
Aber genau das ist es ja, was mich so auf die Palme bringt.

Zitat:
"...Indem das Gericht hinsichtlich sämtlicher Vereine der genannten
Rockergruppierungen eine Zuordnung zum Politschlagwort Organisierte
Kriminalität vornimmt und entgegenstehende Erkenntnisse der Wissenschaft
völlig ausblendet, folgt es der politisch initiierten, diskriminierenden und
stigmatisierenden polizeilichen Praxis, die sich nicht zuletzt auch der
Beherrschung des in den Medien und der Öffentlichkeit gezeigten Bildes von
Rockergruppierungen verschrieben hat... " Zitatende
und
"...Anstatt selbst zu prüfen, folgt es unkritisch den Angaben der Exekutive.
Ausgeblendet wird hierbei, dass spätestens seit der Veröffentlichung der aus
dem Jahr 2010 stammenden polizeilichen "Bekämpfungsstrategie
Rockerkriminalität" von einer objektiven Behördensicht nicht mehr die Rede
sein kann... " Zitatende

(beide Zitate aus dem von Katja angegebenen Kommentar
[http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-bverwg6c114-bandidos-rocker-waffenschein-entzug-waffenrecht/
von Ass. jur. Florian Albrechtvom 28.01.2015]

Besser kann ich es nicht formulieren. Ich halte es fuer einen gefaehrlichen
Verlust von Unabhaengigkeit und Objetkivitaet auf Seiten der Judikative...und
leider nicht fuer einen Einzelfall

Fuer grundsaetzlich problematisch halte ich in dieser Situation den
offensichtlichen Verstoss gegen die Unschuldsvermutung (wie Katja so treffend
schrieb "Ich sehe das Urteil als Präventionsurteil.") und die
Wiedereinfuehrung der Kolletivhaftung (weil die Mitgliedschaft in einem Verein
ausreichenden "Tatverdacht" liefern soll). Hier werden meiner Ansicht nach
wichtige Grundpfeiler eines Rechtsstaates zumindest angekratzt. Oder gelten
diese Grundsaetze im Verwaltungsrecht nicht?

Wenn das so ist, was kann man gegen diese Tendenzen tun?

Gruss
Hannes

--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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